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Die Philosophische Fakultät bietet jedes Semester eine Vielzahl an Modulen an. Doch wie treffen Sie die richtige Auswahl? Die Studentin Jenny erklärt Ihnen in zwei Videos, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.
Tipps zur Modulbuchung |
Modulauswahl: Beispiel |
Tritt vor Beginn des Leistungsnachweises, unmittelbar vor oder während der Durchführung eines Leistungsnachweises infolge Krankheit u. a. ein Verhinderungsgrund ein, ist dieser der zuständigen Stelle bzw. bei Abbruch des Leistungsnachweises der Aufsicht umgehend mitzuteilen (RVO § 24).
Sofern nicht bereits mit der vorgenannten Mitteilung erfolgt, stellen Sie zusätzlich ein begründetes Abmeldegesuch mit den entsprechenden Bestätigungen (z.B. Arztzeugnis) bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem Termin des Leistungsnachweises ebenfalls bei der zuständigen Stelle (RVO § 25).
Ermitteln Sie auf den Webseiten der Institute und Seminare die zuständigen Stellen. Wir bitten Sie, Ihr Gesuch im Zweifelsfall an die Studienprogrammberatenden zu richten. Beachten Sie, dass:
Die nachträgliche Geltendmachung von Verhinderungsgründen, die sich auf einen bereits abgelegten Leistungsnachweis beziehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
In der Regel einigen Sie sich rechtzeitig vor der Übernahme der Bachelorarbeit mit einer Betreuungsperson auf ein Thema. Konsultieren Sie diesbezüglich auch die Modulbeschreibung Ihres Studienprogramms und klären Sie, ob alle Voraussetzungen für die Buchung erfüllt sind. Die Betreuung der Bachelorarbeit ist in §27 der Studienordnung geregelt.
Die Buchung der Bachelorarbeit nehmen Sie während den regulären Modulbuchungsfristen in der Online-Modulbuchung vor.
Sie erhalten nach Ende der Modulbuchungsfrist per E-Mail (an Ihre UZH-Adresse) die Aufforderung, sich auf unserer Webseite einzuloggen, um den vorläufigen Titel Ihrer Bachelorarbeit und den Namen Ihrer Betreuungsperson anzugeben.
Ihre Bachelorarbeit müssen Sie bis spätestens am 1. Dezember im Herbst- oder am 1. Juni im Frühjahrssemester bei Ihrer Betreuungsperson abgeben. Können Sie die Abgabefrist für Ihre Bachelorarbeit nicht einhalten, gilt das Modul als «nicht bestanden» (Fehlversuch).
Sie erhalten nach Ablauf der Abgabefrist per E-Mail (an Ihre UZH-Adresse) die Aufforderung, sich auf unserer Webseite einzuloggen, um den definitiven Titel Ihrer Bachelorarbeit einzugeben.
Tritt vor Ablauf der Abgabefrist ein Verhinderungsgrund nach §24 RVO ein, können Sie entweder ein Gesuch um Abmeldung vom Leistungsnachweis nach §25 Abs. 1 RVO stellen oder ein Gesuch um Erstreckung der Frist für die Abgabe des Leistungsnachweises nach §25 Abs. 2 RVO.
Eine Fristerstreckung kann nur für einen kurzen Zeitraum gewährt werden. Bei weiteren Verlängerungen aufgrund triftiger Gründe wird das Modul storniert und Sie müssen es neu buchen unter Angabe eines neuen Themas. Für eine Fristerstreckung ermitteln Sie auf den Webseiten der Institute und Seminare die zuständigen Stellen und reichen dort ein begründetes Verlängerungsgesuch ein. Im Zweifelsfall können Sie Ihr Gesuch an die Studienprogrammberatenden richten.
Bitte beachten Sie, dass mit der Anmeldung zum Abschluss nicht automatisch eine Exmatrikulation erfolgt. Diese müssen Sie separat beantragen. Alle Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf der Webseite UZH für Studierende.
In der Regel einigen Sie sich rechtzeitig vor der Übernahme der Masterarbeit mit einer Betreuungsperson auf ein Thema. Konsultieren Sie diesbezüglich auch die Modulbeschreibung Ihres Studienprogramms und klären Sie, ob alle Voraussetzungen für die Buchung erfüllt sind. Die Betreuung der Masterarbeit ist in §32 der Studienordnung geregelt.
Die Buchung der Masterarbeit nehmen Sie während den regulären Modulbuchungsfristen in der Online-Modulbuchung vor.
Sie erhalten nach Ende der Modulbuchungsfrist per E-Mail (an Ihre UZH-Adresse) die Aufforderung, sich auf unserer Webseite einzuloggen, um den vorläufigen Titel Ihrer Masterarbeit und den Namen Ihrer Betreuungsperson anzugeben.
Ihre Masterarbeit müssen Sie bis spätestens am 1. Dezember im Herbst- oder am 1. Juni im Frühjahrssemester bei Ihrer Betreuungsperson abgeben. Können Sie die Abgabefrist für Ihre Masterarbeit nicht einhalten, gilt das Modul als «nicht bestanden» (Fehlversuch).
Sie erhalten nach Ablauf der Abgabefrist per E-Mail (an Ihre UZH-Adresse) die Aufforderung, sich auf unserer Webseite einzuloggen, um Ihre Arbeit hochzuladen und den definitiven Titel Ihrer Masterarbeit einzugeben.
Tritt vor Ablauf der Abgabefrist ein Verhinderungsgrund nach §24 RVO ein, können Sie entweder ein Gesuch um Abmeldung vom Leistungsnachweis nach §25 Abs. 1 RVO stellen oder ein Gesuch um Erstreckung der Frist stellen für die Abgabe des Leistungsnachweises nach §25 Abs. 2 RVO.
Eine Fristerstreckung kann nur für einen kurzen Zeitraum gewährt werden. Bei weiteren Verlängerungen aufgrund triftiger Gründe wird das Modul storniert und Sie müssen es neu buchen unter Angabe eines neuen Themas. Für eine Fristerstreckung ermitteln Sie auf den Webseiten der Institute und Seminare die zuständigen Stellen und reichen dort ein begründetes Verlängerungsgesuch ein. Im Zweifelsfall können Sie Ihr Gesuch an die Studienprogrammberatenden richten.
Die Masterarbeiten müssen nicht mehr beim Studiendekanat in gedruckter Form eingereicht werden. Die Aufbewahrung in der Zentralbibliothek Zürich entfällt.
Wenn Sie im Bachelorstudium bereits mindestens 120 ECTS Credits erworben haben, sind Sie gemäss RVO § 38 dazu berechtigt, Mastermodule der Philosophischen Fakultät im Umfang von höchstens 30 ECTS Credits vorzuziehen. Diese können Sie während der Modulbuchungsfrist selbst buchen. Davon ausgenommen sind Module aus dem Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen».
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Mastermodule vorziehbar sind. Buchen Sie nicht vorziehbare Mastermodule, werden diese storniert.
Pflicht- und Wahlpflichtmodule sind in den Modulkatalogen mit dem Hinweis «Dieses Modul ist als vorgezogenes Mastermodul geeignet.» gekennzeichnet. Module ohne diesen Hinweis sind nicht vorziehbar.
Die Institute und Seminare legen jedes Semester neu fest, welche Wahlmodule vorgezogen werden können. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie bitte die zuständige Studienprogrammberatung.
Für Incoming-Mobilitätsstudierende erfolgt die Buchung vorziehbarer Mastermodule über die jeweiligen Mobilitätsbeauftragten der Institute und Seminare. Bitte kontaktieren Sie diese, um die für Sie vorziehbaren Module zu prüfen.
Um ein Modul absolvieren zu können, ist eine fristgerechte Buchung erforderlich (RVO § 20). Mit der Buchung des Moduls buchen Sie gleichzeitig auch den Leistungsausweis bzw. sind damit automatisch für diesen angemeldet.
Bitte beachten Sie die Modulbuchungs- und Stornofristen. Alle Fristen sind verbindlich, nach Ablauf der Fristen sind keine Buchungen, Umbuchungen oder Stornierungen mehr möglich.
In der Nachrückfrist können Sie verfügbare Plätze in Anfragemodulen direkt buchen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie das Modul während der Anfragefrist angefragt haben oder nicht. Möchten Sie an einem Modul nicht teilnehmen, stornieren Sie die Buchung oder geben Sie den Platz auf der Warteliste frei. So ermöglichen Sie anderen Studierenden diese Module zu buchen.
Buchungen zweisemestriger Module können Sie nur innerhalb der Stornofrist des ersten Semesters stornieren. Treten Sie den Leistungsnachweis nicht an, zählt dies als Fehlversuch.
Grundsätzliche Informationen zur Modulbuchung finden Sie auf der Webseite UZH für Studierende unter Modulbuchung.
Zur Vorbereitung auf die Modulbuchung lesen Sie bitte unsere Rechtsgrundlagen, besonders den programmspezifischen Anhang zur Studienordnung, den Modulkatalog und das Mustercurriculum. Bei Fragen zur Modulwahl können Sie sich an die Studienberatung Ihres Programms wenden.
Durch eine Modulbuchung erhalten Sie auf der Online-Lernplattform OLAT automatisch Zugang zum entsprechenden Kurs. Wir empfehlen, die Module frühzeitig zu buchen, damit Sie rechtzeitig Zugang zu allen relevanten Informationen der Veranstaltung erhalten.
Eine Anmeldung zu einer Veranstaltung im E-Learning-System OLAT entbindet Sie nicht von der Buchung des entsprechenden Moduls. Nur gebuchte Module werden für den Leistungsausweis berücksichtigt. Bei Problemen wenden Sie sich direkt an Ihre Dozierenden oder an den OLAT-Support.
Achtung: Erstsemestrige müssen sich schnellstmöglich aktiv auf OLAT registrieren, um die Informationen der Dozierenden via OLAT zu erhalten. (Eine Anleitung finden Sie im Olat-Benutzerhandbuch.)
Bitte konsultieren Sie das Merkblatt Podcasts und Livestreaming an der UZH: Hinweise für Studierende der Abteilung Multimedia & E-Learning Services (MELS) der Zentralen Informatik. Dieses enthält wichtige Informationen zur technischen Verfügbarkeit von Podcasts und Livestreaming-Aufzeichnungen. Bitte beachten Sie, dass der Verzicht auf den Besuch von Veranstaltungen in Präsenz und das Erstellen eigener Notizen auf Ihr Risiko erfolgt.
Finden die Prüfungen zweier Module gleichzeitig statt, können Sie ein Gesuch stellen, eines der Module ausserhalb der Frist zu stornieren. Bitte wenden Sie sich dazu an die zuständigen Studienprogrammberater*innen der Institute und Seminare, diese prüfen Ihr Gesuch. Wird Ihr Gesuch bewilligt, werden Sie von einer der beiden Prüfungen abgemeldet und können sich zur Wiederholungsprüfung anmelden, sollte im selben Semester eine angeboten werden. Die erste Prüfung gilt in diesem Fall nicht als Fehlversuch. Wird keine Wiederholungsprüfung angeboten, wird das Modul storniert, und Sie müssen das Modul im nächsten Semester erneut buchen.
Erkundigen Sie sich bereits bei der Modulbuchung über die Prüfungstermine, um Kollisionen zu vermeiden.
In einigen Studienprogrammen ist der Erwerb von Sprachkompetenzen zwingender Teil der fachlichen Ausbildung. Das Sprachenzentrum der UZH und ETHZ bietet für Studierende mit Spracherwerbspflicht ausgewählte Kurse an. Die entsprechenden Module können jedoch nicht über das Modulbuchungstool gebucht werden, bitte melden Sie sich daher direkt beim Sprachenzentrum online für die entsprechenden Kurse an. Wählen Sie dazu unbedingt die Zielgruppe «PhF-Studierende mit Spracherwerbspflicht». Andere Kurse des Sprachenzentrums können nicht für den obligatorischen Spracherwerb verwendet und angerechnet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums.
Neu ab Herbstsemester 2022: Sie werden mit der Modulbuchung nicht mehr automatisch zur Wiederholungsprüfung angemeldet. Die Anmeldung müssen Sie im Studierendenportal selbst vornehmen.
Module können unterschiedliche Arten der Wiederholbarkeit aufweisen. Informationen zur Art der Wiederholbarkeit finden Sie im Vorlesungsverzeichnis unter «Anforderungen». Sieht ein Modul eine Wiederholungsprüfung im selben Semester vor, müssen Sie sich dafür selbständig anmelden, sofern Sie einen Fehlversuch bei der ersten Prüfung hatten oder Ihr Gesuch auf Abmeldung gemäss RVO § 24 und § 25 vom Leistungsnachweis bewilligt wurde. Die Anmeldung können Sie innerhalb der dafür vorgesehenen Frist über die App «Meine Module» im Studierendenportal vornehmen.
Melden Sie sich für die Wiederholungsprüfung an und treten nicht zu dieser an (ausgenommen Abmeldung gemäss RVO § 24 und § 25), erhalten Sie einen Fehlversuch. Falls dies Ihr zweiter Fehlversuch ist, haben das Modul definitiv nicht bestanden und werden in der Folge für alle Studienprogramme gesperrt, in denen das definitiv nicht bestandene Modul ein Pflichtmodul ist (RVO § 33 und 34).
Zweisemestrige Module müssen im ersten Semester gebucht und gegebenenfalls storniert werden. Beachten Sie also, dass Sie im zweiten Semester diese Module nicht mehr stornieren können. Die Buchung für das zweite Semester erfolgt automatisch.
Die gebuchten zweisemestrigen Module werden im Studierendenportal in der App «Meine Module» angezeigt, nicht aber auf dem Leistungsausweis. Dort erscheinen sie erst, nachdem sie bewertet wurden.
Bei Modulen, die im zweiten Semester ausschliesslich das Verfassen einer Arbeit beinhalten, bleibt das zweite Semester gebucht, bis das Modul bewertet wird. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Arbeit in Absprache mit den Modulverantwortlichen schon während des ersten Semesters einzureichen und bewerten zu lassen. Bitte beachten Sie hierzu die Notenabgabefristen des entsprechenden Semesters.