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Philosophische Fakultät

Bewerbung und Zulassung zum Studium

Allgemeine Informationen und Zulassungsvoraussetzungen

Für allgemeine Fragen zur Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation ist die Abteilung Studierende zuständig. Dort erhalten Sie Informationen insbesondere zu den folgenden Themen:

  • Immatrikulationspflicht
  • Bewerbungsfristen und Bewerbungsablauf
  • sprachliche Anforderungen
  • Gebühren und Beiträge
  • Formulare und Reglemente (Rechtsgrundlagen)
  • Einreise und Aufenthalt
  • Hilfe für Personen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Zulassung zum Bachelorstudium

Für Informationen zum Bewerbungsverfahren und über die Zulassung zum Bachelorstudium sind die Kanzlei (Schweizer Vorbildung) und die Zulassungsstelle (ausländische Vorbildung) zuständig.

Zulassung zum Masterstudium

Für die Aufnahme in einen Masterstudiengang an der UZH ist die Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich (VZS) massgebend. Hierin sind die formalen Zulassungsvoraussetzungen festgehalten, deren Prüfung in der Kompetenz der Zulassungsstelle liegt.

Für ein Studium an der Philosophischen Fakultät bestehen spezifische Vorgaben, die Sie zusätzlich erfüllen müssen. Bitte konsultieren Sie dazu die Studienordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich vom 28. September 2018. (PDF, 209 KB)

Ein Masterstudium an der Philosophischen Fakultät umfasst 120 ECTS Credits. Sie können entweder aus einem Major- (90 ECTS Credits) und einem Minor-Studienprogramm (30 ECTS Credits) oder ein Mono-Studienprogramm (120 ECTS Credits) wählen.

Bei den Masterstudienprogrammen wird zwischen konsekutiven, spezialisierten und komplementären Studienprogrammen unterschieden:

  • Ein konsekutives Master-Studienprogramm schliesst an ein oder mehrere Bachelorstudienprogramme an. Die Zulassung zu einem konsekutiven Studienprogramm erfolgt auf der Basis eines fachlichen Anforderungsprofils, das im Anhang zur Studienordnung für das jeweilige Master-Studienprogramm aufgeführt ist. Ihre Kenntnisse und Kompetenzen, die Sie auf Bachelorstufe erworben haben, werden einzeln geprüft. Fehlende Kenntnisse und Kompetenzen, die Sie nachträglich erwerben müssen, werden als Auflagen festgelegt. 
  • Ein spezialisiertes Master-Studienprogramm schliesst nicht an ein bestimmtes Bachelor-Studienprogramm an. Daher gelten für die Zulassung zu spezialisierten Master-Studienprogrammen neben den fachinhaltlichen Vorgaben weitere Voraussetzungen. Diese sind im jeweiligen Anhang zur Studienordnung aufgeführt.
  • Ein komplementäres Minor-Studienprogramm ist als fachliche oder fächerübergreifende Ergänzung zu den Major-Studienprogrammen gedacht. Es ist weder konsekutiv noch spezialisiert und erfordert keine bestimmten Voraussetzungen. Die Zulassung hierzu erfolgt ohne Auflagen.

Fachliches Anforderungsprofil

Um zu einem Major- oder Minor-Studienprogramm zugelassen zu werden, müssen Sie das fachliche Anforderungsprofil erfüllen. Das fachliche Anforderungsprofil enthält die aus dem Bachelorstudium erwarteten Kenntnisse und Kompetenzen, die für die Zulassung in ein konsekutives Master-Studienprogramm relevant sind. Bei Major- oder Minor-Studienprogrammen umfasst es höchstens 60 ECTS Credits, bei Mono-Studienprogrammen maximal 120 ECTS Credits. Die Zulassung zu gewissen Mono-Studienprogrammen setzt den Abschluss eines spezifischen Bachelor-Studienprogramms voraus. Sie finden das Anforderungsprofil in den programmspezifischen Anhängen zur Studienordnung.

Auflagen

Erfüllen Sie das fachliche Anforderungsprofil nicht vollständig, wird Ihre Zulassung zum Masterstudium mit Auflagen verbunden. Auflagen sind Leistungen der Bachelorstufe, die Sie im Verlauf Ihres Masterstudiums nachholen müssen und dürfen insgesamt höchstens 60 ECTS Credits umfassen. Übersteigen die Auflagen 60 ECTS Credits, wird keine Zulassung erteilt und die Bewerbung abgewiesen.

Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zur Masterzulassung? Wenden Sie sich an die Student Services. 

Bachelorabschlüsse von Schweizer Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen

Für eine Zulassung zum Masterstudium mit einem Bachelordiplom einer schweizerischen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule gelten die oben genannten Zulassungskriterien. Zudem wird ein Bachelorabschluss mit mindestens der Gesamtnote 5 (ungerundet) vorausgesetzt. Es gilt die Vereinbarung über die Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen der CRUS, der KFH und der COHEP vom 5. November 2007.

Zulassung zum Doktoratsstudium

Für Informationen zur Zulassung zum Doktoratsstudium besuchen Sie die Webseite der Abteilung Studierende und  der Graduiertenschule der Philosophischen Fakultät der UZH.