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Philosophisches Seminar

Anerkennung

Anerkennung von im Rahmen eines Mobiliätsaufenthalts erbrachten Studienleistungen

Vor Antritt des Mobilitätsaufenthalts: Anerkennungsvereinbarung

Vor Antritt des Mobilitätsaufenthalts ist eine Anerkennungsvereinbarung mit der Studienberatung zu schliessen. Bitte teilen Sie der Studienberatung möglichst bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mit, welche Module Sie mit welchen auswärtigen Studienleistungen substituieren möchten.

Nach dem Mobilitätsaufenthalt: Antrag um Anerkennung

Sobald der Leistungsausweis der Gastuniversität in der finalen Version vorliegt, sind der Studienberatung des Philosophischen Seminars die folgenden Unterlagen zuzustellen.

  • Die von der Studienberatung und Ihnen unterschriebene Anerkennungsvereinbarung
  • Leistungsausweis (Transcript of Records) (samt Angaben zum Notensystem sowie der Art der erworbenen Credits) als PDF Dokument (keine Bilder, Screenshots o.ä.)

Werden im letzten Semester des Studiums Studienleistungen ausserhalb der Universität Zürich erbracht, informieren Sie sich frühzeitig beim Geschäftsführer über die zu beachtenden Termine.

Die Richtlinien der Philosophischen Fakultät regeln die Anerkennung von Studienleistungen.

Anerkannte Leistungen erscheinen in der Leistungsübersicht sowie im Leistungsausweis.

Anerkennung nach Universitätswechsel

Gesuche um die Anerkennung von Studienleistungen an das Philosophiestudium sind nach erfolgter abgeschlossener Immatrikulation und Vorliegen aller definitiver Leistungsnachweiser per Email an die Studienberatung zu richten. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Studienleistungen noch an keinen Studienabschluss angerechnet wurden.

Für die Bearbeitung des Anerkennungsgesuchs sind die folgenden Informationen und Unterlagen unerlässlich:

  • Vorname, Name, Matrikelnummer, Fächerkombination
  • Leistungsausweis (Transcript of Records)
  • Links zu den entsprechenden Webseiten des Vorlesungsverzeichnisses der einzelnen Veranstaltungen (um Inhalt und Leistungsnachweis nachvollziehen zu können)
  • Für die Anrechnung von Logik-Studienleistungen: Unterlagen, aus denen Umfang und Inhalt des Logikkurses ersichtlich wird (Beschreibungen aus Vorlesungsverzeichnissen, Skripten und Bibliographien zum Kurs, ...)

Weiterführende Informationen

Studienberatung?

Siehe die Seite der Studienberatung des Philosophischen Seminars