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Romanisches Seminar

Masterarbeiten

Wer eine Masterarbeit buchen will, muss unbedingt vor der Buchung die Zusage der gewünschten Betreuungsperson einholen (§31 der Studienordnung, allg. Teil).

Ab HS 2019 müssen Masterarbeiten wie alle anderen Module während der normalen Buchungsfristen gebucht werden.

Die Masterarbeit ist immer ein zweisemestriges Modul, doch können Sie die Arbeit nach Absprache mit der Betreuungsperson auch schon nach einem Semester bewerten lassen. Dabei müssen Sie aber die Abgabefristen unten beachten.


Vorgehen bei der Buchung

Bitte befolgen Sie dringend die Empfehlungen der Philosophischen Fakultät:
https://www.uzh.ch/phil/ssl-dir/abschlussarbeiten/vorlagen.php

Die Anforderungen an eine Masterarbeit sind im Modulkatalog geschildert.

Betreuungspersonen von Masterarbeiten

Als Betreuungspersonen von Masterarbeiten kommen folgende Angehörige des Romanischen Seminars in Frage:

• ordentliche und ausserordentliche Professor*innen sowie Assistenzprofessor*innen
• Titularprofessor*innen sowie Privatdozierende.

Andere Angehörige des Romanischen Seminars kommen als Betreuungsperson mit abgeschlossenem Doktorat in Frage. Dazu holen sie vorgängig die Zustimmung ihrer/ihres Vorgesetzten ein und stellen einen entsprechenden Antrag an die Studienprogrammdirektorin oder den Studienprogrammdirektor.

Abgabefristen

• Masterarbeiten, die per Ende HS bewertet werden sollen, müssen Sie der Betreuungsperson bis spätestens 1. Dezember zur Benotung abgeben.

• Masterarbeiten, die per Ende FS bewertet werden sollen, müssen Sie der Betreuungsperson bis spätestens 1. Juni zur Benotung abgeben.

Begründete Gesuche um Verlängerung der Abgabefrist müssen an die Betreuungsperson und an Christian Seidl gerichtet werden.