Vergütung
Der Grundlohn für öffentlich-rechtlich angestellte Mitarbeitende ist im kantonalen Lohnreglement festgelegt und wird je nach Anstellungsart entweder in 12 oder 13 Monatsraten ausbezahlt. Die Vergütungen für wissenschaftliche Funktionen und Lehrpersonen sind separat geregelt.
Lohnreglement Übersicht 2021 (PDF, 101 KB)
Lohnreglement 2021 (PDF, 466 KB)
Einreihungsrichtlinien wissenschaftliche Funktionen (PDF, 55 KB)
Ansätze Lehrpersonen (PDF, 26 KB)
SNF Ansätze für Doktorierende (PDF, 68 KB)
Merkblatt ESKAS-Doktorierende UZH (PDF, 112 KB)
Zusätzlich zum Grundlohn können Zulagen ausgerichtet werden, zum Beispiel:
- Kinder- und/oder Ausbildungszulagen
Familienzulagen - Funktionszulagen
Vom Grundlohn können zudem Abzüge erfolgen für:
- Quellensteuer von ausländischen Arbeitnehmenden mit Wohnsitz im Kanton Zürich oder Ausland
Quellensteuer - Freiwillige Unfall-Ergänzungsversicherung
Lohngleichheitsanalyse an der Universität Zürich
Auch dieses Jahr hat die Universität Zürich eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt. Die Details dazu finden Sie hier: