"Wir haben gute Gründe". FSZ lehnt Bewilligungspflicht für Demonstration ab
Deutschland
National-Zeitung
328
SSA
36.3C ZA 1
36.3C ZA 1, 1968 Teil 5
GK_1042_CJ_11.tif
GK_1042_CJ
GK
CJ
1
Deutsch
Zeitungstext
Druck
Satz
14
8
Medienöffentlichkeit
Aufhebung Demoverbot
Globuskrawall Folgen
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FSZ
lehnt
Bewilligungspflicht
für
Demonstrationen
ab
Zürich.
ag.
Die
"Fortschrittliche
Studentenschaft
Zürich"
erklärt
in
einer
Resolution,
dass
die
verfassungsmässig
garantierte
Versammlungsfreiheit
auch
das
Demonstrationsrecht
einschliesse.
In
einer
wahren
Demokratie
müsse
dieses
Recht
immer
zugunsten
der
freien
Meinungsbildung
interpretiert
werden.
Darum
lehne
sie
die
Bewilligungspflicht,
auf
welche
vom
Stadtrat
hingewiesen
werde,
ab;
sie
erachte
eine
Mitteilung
über
eine
bevorstehende
Demonstration
als
hinreichend.
Die
Resolution
hat
folgenden
Wortlaut:
"Nach
zweiwöchiger
Dauer
ist
das
über
Zürich
verhängte,
sogar
aus
formaljuristischen
Gründen
umstrittene
Demonstrationsverbot
aufgehoben
worden.
Gleichzeitig
macht
aber
der
Stadtrat
auf
die
Bewilligungspflicht
aufmerksam
und
betont,
dass
Bewilligungen
für
Demonstrationen
nur
dann
erteilt
werden,
wenn
die
Veranstalter
Gewähr
dafür
bieten,
dass
sie
willens
und
in
der
Lage
sind,
Ausschreitungen
zu
vermeiden.
Die
verfassungsmässig
garantierte
Versammlungsfreiheit
schliesst
das
Demonstrationsrecht
ein.
In
einer
wahren
Demokratie
muss
dieses
Recht
immer
zugunsten
der
freien
Meinungsbildung
interpretiert
werden.
Freie
Meinungsbildung
darf
durch
eine
kleinliche
Vorstellung
von
Ruhe
und
Ordnung
nicht
eingeschränkt
werden.
Darum
lehnen
wir
die
Bewilligungspflicht
ab.
Wir
erachten
eine
Mitteilung
für
ausreichend.
Wir
haben
gute
Gründe
anzunehmen,
dass
die
Bewilligungspflicht
fortan
dazu
herhalten
soll,
unter
dem
Vorwand
der
Aufrechterhaltung
von
Ruhe
und
Ordnung
missliebigen
Gruppen
das
Recht
auf
freie
Meinugsäusserung
zu
entziehen.
Wir
schätzen
das
Grundrecht
auf
freie
Meinungsäusserung
zu
hoch
ein,
als
dass
es
der
Willkür
des
Polizeivorstandes
ausgeliefert
werden
dürfte.
Vor
dieser
polizeistaatlichen
Willkür
sind
wir
nicht
geschützt,
da
ein
direkter
Rekurs
an
ein
Verwaltungsgericht,
das
innert
nützlicher
Frist
entscheiden
müsste,
nicht
möglich
ist.
Will
unser
Staat
seinen
Anspruch
auf
das
Prädikat
demokratisch
aufrechterhalten,
muss
er
die
Illegitimität
der
Bewilligungspflicht
einsehen.
In
diesem
Sinne
rufen
wir
alle
zum
Kampf
für
eine
echte
Demokratie
auf."