zuercher
plo
sich
gegen
vorwuerfe
untertitel:
beschuldigungen
ohne
genuegende
begruendung
--
leibesvisitationen
reglementarisch
vorgeschrieben
zuerich,
6.
september
(upi).
-
der
polizei-beamten-verband
der
stadt
zuerich
und
der
detektiv-verein
der
stadtpolizei
zuerich
haben
sich
am
freitag
gegen
vorwuerfe
zur
wehr
gesetzt,
die
ihnen
im
zusammenhang
mit
den
"globus-kravallen
gemacht
wurden.
zur
beschuldigung,
ein
maedchen
sei
damals
von
einer
gruppe
von
polizisten
sexuell
misshandelt
worden,
wird
in
der
mitteilung
ausgefuehrt,
dass
die
zeitung
("zueri-leu"),
die
diesen
vorwurf
erhob,
keine
angaben
gemacht
habe,
die
eine
untersuchung
ermoeglichen
wuerden,
und
dass
auch
weder
bei
der
bezirksanwaltschaft
noch
bei
irgend
einer
polizeistelle
eine
anzeige
wegen
eines
solchen
vorfalles
eigegangen
sei.
die
polizeibeamten
verwahrten
sich
dagegen,
dass
ein
ganzer
berufsstand
mit
einer
solchen
"unueberprueften
und
anonymen
beschuldigung"
angeschwaerzt
werde,
denn
im
fraglichen
artikel
sei
auch
festgestellt
worden,
dass
frauen
und
toechter
der
gefahr
ausgestzt
seien,
beim
kontakt
mit
der
polizei
missbraucht
zu
werden.
auf
die
frage
nach
rechtlichen
schritten
gegen
den
verfasser
des
umstrittenen
artikels
antwortete
der
rechtskonsulent
der
beiden
polizei-organisationen,
der
zuercher
anwalt
dr.
walter
baechi,
dass
man
selbstverstaendlich
gerne
eine
klage
gegen
den
verfasser
angestrengt
haette,
dies
aber
nicht
moeglich
sei,
weil
in
dem
artikel
keine
bestimmten
personen
bezeichnet
wurden.
zwischentitel:
leibesvisitationen
wegen
filzlaeusen
zu
dem
von
einer
zeitschrift
("sie
und
er")
erhobenen
vorwurf,
die
polizisten
haetten
unter
dem
vorwand,
die
zellen
sauber
zu
halten,
leibesvisitationen
durchgefuehrt,
bei
denen
die
arrestanten
mit
lampe
und
lupe
an
koerper
und
genitalien
untersucht
worden
seien,
stellen
die
polizisten-organisationen
fest.
diese
leibesvisitationen
seien
durch
einen
dienstbefehl
vom
1.
oktober
1961
vorgeschrieben.
bei
der
ausbildung
werde
betont,
dass
besonders
die
untersuchung
der
genitalbehaarung
mit
lampe
und
lupe
wichtig
sei,
weil
auch
heute
noch
filzlaeuse
bei
haeftlingen
relativ
haeufig
seien,
und
man
nicht
die
verseuchung
der
zelleneintrichtung
mit
diesen
parasiten
riskieren
wolle.
selbstverstaendlich
sei
es,
dass
die
leibesvisitationen
bei
weiblichen
haeftlingen
von
weiblichem
personal
vorgenommen
werde.
ende