Organisation
Die Universität Zürich ist eine autonome öffentlich-rechtliche Institution des Kantons Zürich. Die Leitungsgremien gewährleisten eine schlanke und effiziente Führung, die Wahrung der akademischen Freiheit sowie die Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft.
Universitätsrat
Der Universitätsrat ist das oberste Organ der Universität. Er ist für strategische Festlegungen zuständig und übt die unmittelbare Aufsicht über die Universität aus (Universitätsgesetz § 29).
Universitätsrat
Universitätsleitung
Die Universitätsleitung ist das operative Leitungsorgan der Universität für den gesamtuniversitären Bereich. Sie ist für alle universitären Angelegenheiten zuständig, die keinem anderen Organ übertragen sind (Universitätsgesetz § 31).
Universitätsleitung
Erweiterte Universitätsleitung
Die Erweiterte Universitätsleitung ist das oberste Organ im akademischen Bereich (Universitätsgesetz § 32).
Erweiterte Universitätsleitung
Senat
Der Senat stellt zuhanden des Universitätsrates Antrag auf Wahl und Entlassung der Rektorin oder des Rektors sowie der Prorektorinnen und Prorektoren. Er kann zu Fragen von gesamtuniversitärer Bedeutung Stellung nehmen.
Senat
Zentrale Dienste
Abteilungen im Bereich des Rektors, der Vize-Rektorin, der Prorektorate und der Direktionen.
Zentrale Dienste
Kommissionen
Unabhängige Organe
Stände und Standesorganisationen
Aus allen vier Ständen können Vertretende als stimmberechtigte Mitglieder Einsitz in universitäre Gremien und Kommissionen nehmen und ihre Mitbestimmungsrechte auf verschiedenen Ebenen wahrnehmen. Standesorganisationen bündeln die Interessen ihrer Mitglieder.
Organigramme
- Organisations- und Leitungsstruktur
- Struktur Universitätsleitung und Dekanate
- Struktur Universitätsleitung und Zentrale Dienste