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Jahrespreis 2006 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Dr. Karsten Gaede

«Fairness als Teilhabe: Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäss Art. 6 EMRK»

Das Recht auf «konkrete und wirksame» Verteidigung ist durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) als ein konstitutiver Bestandteil des prozessualen Menschenrechts auf ein faires Strafverfahren statuiert worden und hat - jedenfalls dem Grundsatz nach - auch in der strafprozessualen Literatur und in der Rechtsprechung der Strafgerichte der einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) weitgehende Zustimmung gefunden. Unklar und im Einzelnen umstritten ist allerdings, welche konkrete Inhalte sich aus diesem Anspruch ergeben. Karsten Gaede arbeitet in seiner Dissertation über «Fairness als Teilhabe: Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäss Art. 6 EMRK» die Rechtsprechung des EGMR zum fairen Verfahren systematisch auf und zeigt die dieser Judikatur zugrunde liegenden Massstäbe auf, um dann auf dieser Basis fundierte Aussagen dazu zu treffen, was sich nach dem Verständnis des EGMR mit der Formel von der «konkreten und wirksamen» Verteidigung an Inhalten verbindet. Das Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung, verstanden als Recht auf «Teilhabe am Verfahren durch formelle Verteidigung», wird in seinen methodischen und (rechts-)philosophischen Grundlagen sowie in seiner dogmatischen Struktur entwickelt und dann bis in einzelne praktisch relevante Ausprägungen hinein verfolgt. Die Untersuchung setzt Massstäbe für die Aufarbeitung und Interpretation der Rechtsprechung des EGMR. Das von Gaede als konsequente und überzeugende Ableitung aus der Rechtsprechung des EGMR entwickelte Verständnis des Rechts auf «konkrete und wirksame» Verteidigung wird der wissenschaftlichen Diskussion der menschenrechtlichen Grundlagen des Strafverfahrens in Europa neue Impulse verleihen.