Navigation auf uzh.ch

Suche

Ehrenpromotion 2018 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Dr. Vera Rottenberg Liatowitsch

Claudia Kaufmann

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich verleiht die Würde einer Doktorin ehrenhalber an Frau Dr. Vera Rottenberg Liatowitsch, frühere Richterin am Bundesgericht. Sie würdigt damit eine herausragende Schweizer Juristin, die sich überdies mit grossem Engagement für die Rechte der Frauen und gegen Rassismus und Antisemitismus einsetzt.

Frau Vera Rottenberg Liatowitsch ist am 15. August 1944 als jüdisches Kind in dem von den Nationalsozialisten besetzten Budapest mit schlechten Überlebensaussichten geboren. Ihr Vater war damals bereits in einem Arbeitslager. Ihre Mutter, ursprünglich Schweizerin, hatte ihr Bürgerrecht aufgrund der Eheschliessung mit einem ungarischen Staatsbürger verloren; denn die «Ausheirat» von Schweizerinnen wurde seinerzeit als staatsgefährdend angesehen. Durch die Hilfe des Schweizer Diplomaten Harald Feller, der als Geschäftsträger den Schweizer Gesandten in Budapest vertrat, gelang es der Mutter und ihren beiden Kindern, Budapest im Oktober 1944 zu verlassen und in die Schweiz einzureisen, wo sie als Flüchtlinge registriert wurden. 1946 konnte auch der Vater zu seiner Familie stossen, obwohl ihm die Schweizer Behörden zunächst den Aufenthalt verweigert hatten. In St. Gallen, der früheren Heimat ihrer Mutter, wuchs Frau Rottenberg Liatowitsch auf und wurde 1958 eingebürgert.

Frau Rottenberg Liatowitsch besuchte die Schule in St Gallen. Nach der Matura im Jahr 1963 begann sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich und schloss das Studium mit dem Lizentiat ab. Im Jahr 1972 doktorierte sie zu dem Thema «Der bedingte Strafvollzug». Anschliessend erwarb sie in Zürich auch das Anwaltspatent (1975). Von 1973 bis 1978 war Frau Rottenberg juristische Sekretärin am Bezirksgericht und Obergericht in Zürich. Anschliessend wurde sie vollamtliche Ersatzrichterin am BezG Zürich. Im Jahr 1980 unterbrach sie ihre berufliche Tätigkeit kurzzeitig, um einen LLM an der Universität New York zu erwerben. Im Jahr 1981 wurde sie schliesslich ordentliche Bezirksrichterin. Die Erfahrungen aus dieser Tätigkeit konnte sie im Rahmen eines Lehrauftrags der Universität Zürich in Übungen im Zivilrecht an die Studierenden weitergeben. 1990 erfolgte ihre Wahl ans Obergericht Zürich, wo sie – als einzige Frau neben 29 Oberrichtern – den Strafkammern zugeteilt wurde. Weil Geschädigte eines Sittlichkeitsdelikts die Mitwirkung einer Frau verlangen konnten, wurde sie in den Jahren ihrer Tätigkeit bei sämtlichen vom Obergericht zu beurteilenden Sexualdelikten eingesetzt. 1994 wurde sie sodann zur Bundesrichterin gewählt. Sie war zu diesem Zeitpunkt die vierte Frau, welcher der Karrieresprung nach Lausanne gelang. Im Jahr 2012 ist Frau Rottenberg Liatowitsch aus dem Bundesgericht aus Altergründen ausgeschieden. Sie war von Anfang bis zum Ende in der ersten zivilrechtlichen Abteilung tätig.

Frau Rottenberg hat eine steile und beeindruckende Justizkarriere zu einer Zeit hingelegt, als dies für Frauen durchaus nicht selbstverständlich war. Sie zählt zu den wenigen Juristinnen, mit denen für ein Band zur «Internationalisierung der schweizerischen Rechtskultur nach 1945» (hrsg. v. Jens Drolshammer, hep verlag 2017) Gespräche mit Zeitzeugen geführt wurden. Sie ist dort eine von fünf Bundesrichterinnen und -richtern, die befragt wurden.

Frau Rottenberg Liatowitsch war und ist der Universität Zürich seit langem sehr zugetan. Sie hat das «Seminar am Bundesgericht» über lange Jahre tatkräftig unterstützt und ermöglicht. Diese Veranstaltung war bei den Zürcher Jurastudenten überaus beliebt, weil sie einen unschätzbaren Blick in die Praxis erlaubte, seitens des Bundesgerichts allerdings einen beträchtlichen zeitlichen und administrativen Aufwand erforderte. Alle anderen Fakultäten im Land beneideten die Universität Zürich um dieses Privileg.

Darüber hinaus hat Frau Rottenberg Liatowitsch an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich in mehreren Berufungskommissionen als externe Expertin teilgenommen. Ihr Rat und ihre Erfahrungen waren stets sehr geschätzt.

Frau Rottenberg Liatowitsch hat ihre Karriere nie als Selbstverständlichkeit aufgefasst, sondern nach ihrer Wahl zur Bundesrichterin angemerkt, dass sie zu der Wahl mit den «drei denkbar schlechtesten Voraussetzungen angetreten sei: Frau, links, jüdisch.» Jeder der Frau Rottenberg kennengelernt hat, weiss um ihre verbindliche und konziliante Art, die in der Sache aber klar und deutlich ist. Sie bezieht einen Standpunkt und verteidigt diesen, ohne arrogant und überheblich zu wirken. Neben ihrer Dissertation ist Frau Rottenberg Liatowitsch auch durch weitere hochstehende Veröffentlichungen ausgewiesen.

Weiterführende Informationen