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Prof. Dr. Walter Ott, Emeritierter Professor für Rechtsphilosophie und Privatrecht

Verstorben am 18. März 2022 im Alter von 79 Jahren.

Zu den zahlreichen Forschungsinteressen des Rechtsphilosophen Walter Ott gehörte unter anderem die Frage, wie sich neuzeitliche Naturrechtslehren erkenntniskritisch und werttheoretisch begründen lassen.

Walter Ott studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich und doktorierte 1971 mit einer Arbeit über die Problematik einer Typologie im Gesellschaftsrecht. Anschliessend schrieb er 1972/73 seine Habilitationsschrift «Der Rechtspositivismus» - heute ein Grundlagenwerk der Rechtstheorie. Von 1974 bis 1982 arbeitete Walter Ott im Justizdienst des Kantons Zürich, zuletzt als a.o. Ersatzrichter des Obergerichts. 1975 erwarb er dann das Anwaltspatent. 1978 wurde er an der Universität Zürich habilitiert und zum Privatdozenten ernannt.

Seine Antrittsvorlesung hielt Werner Ott im Dezember desselben Jahres in der Aula der Universität Zürich zum Thema «Das Vertrauensprinzip und die Lehre vom Einredenausschluss im Wechselrecht». 1982 wurde er dann zum Assistenzprofessor für Rechtsphilosophie und Schweizerisches Privatrecht an der damaligen Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich ernannt. 1987 wurde Werner Ott schliesslich zum Extraordinarius und 1997 zum Ordinarius für Rechtsphilosophie und Privatrecht befördert. 2008 wurde er emeritiert.

Werner Otts Forschungsinteresse galt unter anderem dem Problem, wie sich neuzeitliche Naturrechtslehren, beispielsweise die Lehre von den angeborenen Menschenrechten, sowohl erkenntniskritisch als auch werttheoretisch begründen lassen, wobei er scharf zwischen axiomatischem und empirischem Denkansatz unterschied. Daneben publizierte Ott zahlreiche hervorragende Arbeiten aus den Gebieten des Wertpapier-, Vertrags-, Haftplicht-, Scheidungs- und ehelichem Güterrechts.