Coronavirus / COVID-19

Stand: 7. September 2022

Gesundheitsschutz

Bitte beachten Sie die die jeweils aktuellen Hygiene- und Verhaltensempfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG): BAG: So schützen wir uns

Es steht allen UZH-Angehörigen und Gästen frei, in den Räumlichkeiten der Universität eine Maske zu tragen. Wir bitten Sie, individuelle Schutzbedürfnisse zu respektieren.

Corona-Tests

Die Testzentren der UZH wurden geschlossen.

Das Testen ist weiterhin eine wichtige Massnahme zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und, um gefährdete Personen zu schützen. Folgende Corona-Tests können durchgeführt werden:

  • Antigen-Schnelltests: Der Bund übernimmt die Kosten von Antigen-Schnelltests via Nasenabstrich. Sie können sich bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, in Spitälern oder Apotheken kostenlos testen lassen.
  • Antigen-Selbsttests: Die Kosten für Antigen-Selbsttests werden nicht vom Bund übernommen. Diese müssen Sie selbst bezahlen. Selbsttests können z.B. in Apotheken oder im Detailhandel gekauft werden.
  • PCR-Tests: Der Bund übernimmt die Kosten von PCR-Tests in folgenden Fällen: Vorhandene Symptome, enger Kontakt zu einer positiv getesten Person, Test nach positiver Poolprobe oder verordneter Test einer kantonalen Stelle oder einer Ärztin/einem Arzt. Gepoolte PCR-Tests sind generell kostenlos.

Der Bund übernimmt keine Kosten von Einzel-PCR-Tests, wenn ein Covid-Zertifikat (z.B. für Reisen) benötigt wird.

Bitte lassen Sie sich bei Symptomen testen!

Verhaltensempfehlungen nach Testresultat

Der Test ist positiv und Sie haben Krankheitssymptome:

Wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie zu Hause. So schützen Sie besonders gefährdete Personen.

Weitere Informationen für Mitarbeitende

Die Meldung Ihrer bestätigten Corona-Infektion hilft Ihren Vorgesetzten, ihre Fürsorgepflicht und Pflicht zur Gesundheitsvorsorge wahrnehmen zu können.

Die Vorgesetzten entscheiden gemeinsam mit Ihnen über die Ausgestaltung der Arbeit vor Ort oder von vorübergehendem Home-Office und treffen Massnahmen zum Schutz der anderen Mitarbeitenden. Die Vorgesetzten können entsprechende Weisungen erlassen, die von Ihnen zu befolgen sind. Für Beratung und Unterstützung stehen die Abteilung Personal und die Arbeitsmedizin zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch die Weisung «Alltagsbetrieb in endemischer Phase»:
UZH für Mitarbeitende: Weisung Alltagsbetrieb in endemischer Phase

Der Test ist positiv und Sie haben keine Krankheitssymptome:

Bitte halten Sie sich an die allgemeinen BAG-Empfehlungen:
BAG: So schützen wir uns

Weitere Informationen für Mitarbeitende

Die Meldung Ihrer bestätigten Corona-Infektion hilft Ihren Vorgesetzten, ihre Fürsorgepflicht und Pflicht zur Gesundheitsvorsorge wahrnehmen zu können.

Die Vorgesetzten entscheiden gemeinsam mit Ihnen über die Ausgestaltung der Arbeit vor Ort oder von vorübergehendem Home-Office und treffen Massnahmen zum Schutz der anderen Mitarbeitenden. Die Vorgesetzten können entsprechende Weisungen erlassen, die von Ihnen zu befolgen sind Für Beratung und Unterstützung stehen die Abteilung Personal und die Arbeitsmedizin zur Verfügung.

Ihr Test ist negativ und Sie fühlen sich krank bzw. haben Krankheitssymptome:

Es gilt das übliche Vorgehen bei Krankheit:
Website UZH für Mitarbeitende: Krankheit / Unfall