Schutz vor sexueller Belästigung an der UZH
Die Universität Zürich hat ein Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung in Kraft gesetzt. Es geht von der Grundannahme aus: Alle Universitätsangehörigen begegnen sich mit Respekt. Dies bedeutet nicht, dass zwischenmenschliche Beziehungen an der Universität distanziert, rein sachlich und formell stattfinden sollen. Ganz im Gegenteil ist ein freundlicher und entspannter Umgang zwischen den Geschlechtern erwünscht. Das Reglement hält jedoch unmissverständlich fest, dass sexuelle Belästigung verboten ist und nicht toleriert wird.
Wen betrifft das Reglement?
Alle Angehörigen der Universität Zürich.
Was ist sexuelle Belästigung?
Jedes Verhalten, das einen Menschen aufgrund seines Geschlechts verletzt oder herabwürdigt und von der betroffenen Person als unerwünscht empfunden wird.
Was ist in Ordnung, was nicht?
Freundliche Komplimente, gemeinsames Kaffeetrinken, humorvolle Gespräche und zum Beispiel der Besuch von universitären Fitnessveranstaltungen sind sicherlich kein Problem.
Nicht erlaubt sind unangemessene Körperkontakte, aufdringliches Verhalten, anzügliche Bemerkungen und Witze über das Aussehen oder körperliche Eigenschaften sowie das Zeigen von Bildern oder sonstige Verhaltensweisen, die eine belästigende und diskriminierende Haltung gegenüber den Angehörigen eines Geschlechts ausdrücken oder ein bedrückendes Arbeits- bzw. Studienklima schaffen. Und selbstverständlich auch alle sexuellen Handlungen, die unter Strafe stehen.
Wo findet man den genauen Wortlaut des Reglements?
In der «Zürcher Gesetzessammlung (ZH-Lex)» können Sie das Reglement als PDF herunterladen:
Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Zürich (Ordnungsnummer: 415.116)
Im Reglement ist auch festgehalten, welche Massnahmen im Fall von sexueller Belästigung ergriffen werden und welche Rechte die Betroffenen haben.
Was können Betroffene tun?
Vieles: beispielsweise die sexuelle Belästigung zurückweisen. Zudem stehen zwei Ansprechpersonen der Universität Zürich für Beratung und weitere Unterstützungsmassnahmen gerne zur Verfügung: Es sind dies Elisabeth Maurer, Leiterin Abteilung Gleichstellung, und Kurt Reimann, Generalsekretär.
Weitere Massnahmen werden von der sogenannten untersuchenden Person, der Jus-Professorin Brigitte Tag, in Zusammenarbeit mit dem Rechtsdienst abgeklärt.
Ansprechpersonen
Elisabeth Maurer, Leiterin der Abteilung Gleichstellung
Dr. Kurt Reimann, Generalsekretär der Universität Zürich
Mail Elisabeth Maurer
Mail Kurt Reiman
Stellvertretende Ansprechpersonen
Dr. Rita Stöckli, stellvertretende Generalsekretärin der Universität Zürich
Thomas Tschümperlin, stellvertretender Delegierter des Rektors
Mail Rita Stöckli
Mail Thomas Tschümperlin
Kontaktadresse
Untersuchende Person
Prof. Dr. iur. utr. Brigitte Tag in Zusammenarbeit mit lic. iur. Peter Grubmiller und dem Rechtsdienst der Universität Zürich, Künstlergasse 15, 8001 Zürich
Website Lehrstuhl Prof. Tag
Mail Peter Grubmiller
Mail Rechtsdienst
Links
Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung (Rechtsdienst)
Rechtsdienst
Gleichstellung