Schutz vor sexueller Belästigung an der UZH
Die Universität Zürich hat ein Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung in Kraft gesetzt. Es geht von folgender Grundannahme aus: Alle Universitätsangehörigen begegnen sich mit Respekt. Dies bedeutet nicht, dass zwischenmenschliche Beziehungen an der Universität distanziert, rein sachlich und formell stattfinden sollen. Ganz im Gegenteil, ein freundlicher und entspannter Umgang zwischen den Geschlechtern ist erwünscht. Das Reglement hält jedoch unmissverständlich fest, dass sexuelle Belästigung verboten ist und nicht toleriert wird.
Wen betrifft das Reglement?
Alle Angehörigen der Universität Zürich.
Was ist sexuelle Belästigung?
Jedes Verhalten, das einen Menschen aufgrund seines Geschlechts verletzt oder herabwürdigt und von der betroffenen Person als unerwünscht empfunden wird.
Was ist in Ordnung, was nicht?
Freundliche Komplimente, gemeinsames Kaffeetrinken, humorvolle Gespräche und zum Beispiel der Besuch von universitären Fitnessveranstaltungen sind sicherlich kein Problem.
Nicht erlaubt sind unangemessene Körperkontakte, aufdringliches Verhalten, anzügliche Bemerkungen und Witze über das Aussehen oder körperliche Eigenschaften sowie das Zeigen von Bildern oder sonstige Verhaltensweisen, die eine belästigende und diskriminierende Haltung gegenüber den Angehörigen eines Geschlechts ausdrücken oder ein bedrückendes Arbeits- bzw. Studienklima schaffen. Und selbstverständlich auch alle sexuellen Handlungen, die unter Strafe stehen.
Wo findet man den genauen Wortlaut des Reglements?
Im Internet unter www.rd.uzh.ch/rechtssammlung/richtlinien.html.
Im Reglement ist auch festgehalten, welche Massnahmen im Fall von sexueller Belästigung ergriffen werden und welche Rechte die Betroffenen haben.
Was können Betroffene tun?
Vieles: beispielsweise die sexuelle Belästigung zurückweisen. Zudem stehen zwei Ansprechpersonen der Universität Zürich für Beratung und weitere Unterstützungsmassnahmen gerne zur Verfügung: Es sind dies Dr. Elisabeth Maurer, Leiterin der Abteilung Gleichstellung, und Dr. Kurt Reimann, Generalsekretär.
Weitere Massnahmen werden von der untersuchenden Person, Prof. Dr. iur. utr. Brigitte Tag, Professorin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, mit Unterstützung durch den Rechtsdienst abgeklärt.
Informationen zum Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung:
www.uzh.ch/about/basics/sexualharassment.html
Ansprechpersonen:
Dr. Elisabeth Maurer, Leiterin Abteilung Gleichstellung
elisabeth.maurer@gleichstellung.uzh.ch
Dr. Kurt Reimann, Generalsekretär der Universität Zürich
kurt.reimann@gs.uzh.ch
E-Mail-Kontaktadresse:
Untersuchende Person:
Prof. Dr. iur. utr. Brigitte Tag
tag.up@rwi.uzh.ch
Geschäftsführer der Kommission RSB
Dr. iur. Pete Hirsch
pete.hirsch@rwi.uzh.ch
mit Unterstützung durch den Rechtsdienst der Universität Zürich, Künstlergasse 15, 8001 Zürich
rechtsdienst@rd.uzh.ch





