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Neue Leitungsstruktur

Die Universitätsleitung wurde per 1. Januar 2007 neu strukturiert.

«Neue Leitungsstruktur für die Universität Zürich» (unipublic, 5.12.2006)

Universitätsgesetz

Das Universitätsgesetz ist online in der Zürcher Gesetzessammlung ZH-Lex einsehbar.

Universitätsgesetz

Leitung und Organisation

Die Universität Zürich ist eine autonome öffentlich-rechtliche Institution des Kantons Zürich. Die Leitungsgremien gewährleisten eine schlanke und effiziente Führung, die Wahrung der akademischen Freiheit sowie die Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft.

Universitätsrat
Der Universitätsrat ist das oberste Organ der Universität. Er ist für strategische Festlegungen zuständig und übt die unmittelbare Aufsicht über die Universität aus. (Universitätsgesetz § 29)

Universitätsleitung
Die Universitätsleitung ist das operative Leitungsorgan der Universität für den gesamtuniversitären Bereich. Sie ist für alle universitären Angelegenheiten zuständig, die keinem anderen Organ übertragen sind. (Universitätsgesetz § 31)

Erweiterte Universitätsleitung
Die Erweiterte Universitätsleitung ist das oberste Organ im akademischen Bereich. (Universitätsgesetz § 32)

Senat
Der Senat stellt zuhanden des Universitätsrates Antrag auf Wahl und Entlassung der Rektorin oder des Rektors sowie der Prorektorinnen und Prorektoren. Er kann zu Fragen von gesamtuniversitärer Bedeutung Stellung nehmen.

Zentrale Dienste
Rektorat, Prorektorat und Verwaltungsabteilungen

Unabhängige Organe
Evaluationsstelle, Interne Revision, Rekurskommission, Vertrauenspersonen

Organigramme
Die Organisationsstruktur der Universität Zürich auf einen Blick.