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Senat

Der Senat stellt zuhanden des Universitätsrates Antrag auf Wahl und Entlassung der Rektorin oder des Rektors sowie der Prorektorinnen und Prorektoren. Er kann zu Fragen von gesamtuniversitärer Bedeutung Stellung nehmen. (Universitätsgesetz § 30)

Vorsitzender
Rektor Prof. Dr. Andreas Fischer

Professoren
die Professorinnen und Professoren

Privatdozierende
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren
angemessen auf die Fakultäten verteilt

Mittelbau
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren
angemessen auf die Fakultäten verteilt

Studierende
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren
angemessen auf die Fakultäten verteilt

Administratives und Technisches Personal (mit beratender Stimme)
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren

Aktuar
Dr. Kurt Reimann, Generalsekretär

Die emeritierten Professorinnen und Professoren sowie der Verwaltungsdirektor nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.