Senat
Der Senat stellt zuhanden des Universitätsrates Antrag auf Wahl und Entlassung der Rektorin oder des Rektors sowie der Prorektorinnen und Prorektoren. Er kann zu Fragen von gesamtuniversitärer Bedeutung Stellung nehmen. (Universitätsgesetz § 30)
Vorsitzender
Rektor Prof. Dr. Andreas Fischer
Professoren
die Professorinnen und Professoren
Privatdozierende
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren
angemessen auf die Fakultäten verteilt
Mittelbau
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren
angemessen auf die Fakultäten verteilt
Studierende
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren
angemessen auf die Fakultäten verteilt
Administratives und Technisches Personal (mit beratender Stimme)
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren
Aktuar
Dr. Kurt Reimann, Generalsekretär
Die emeritierten Professorinnen und Professoren sowie der Verwaltungsdirektor nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.





