Universität

Senat

Der Senat stellt zuhanden des Universitätsrates Antrag auf Wahl und Entlassung der Rektorin oder des Rektors sowie der Prorektorinnen und Prorektoren. Er kann zu Fragen von gesamtuniversitärer Bedeutung Stellung nehmen. (Universitätsgesetz § 30)

Vorsitzender
Rektor Prof. Dr. Andreas Fischer

Professoren
die Professorinnen und Professoren

Privatdozierende
pro Fakultät eine Delegierte/Delegierter

Assistierende
pro Fakultät eine Delegierte/Delegierter

Studierende
pro Fakultät zwei Delegierte

Aktuar
Dr. Kurt Reimann, Generalsekretär

Die emeritierten Professorinnen und Professoren sowie der Verwaltungsdirektor nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

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