Senat
Der Senat stellt zuhanden des Universitätsrates Antrag auf Wahl und Entlassung der Rektorin oder des Rektors sowie der Prorektorinnen und Prorektoren. Er kann zu Fragen von gesamtuniversitärer Bedeutung Stellung nehmen. (Universitätsgesetz § 30)
Vorsitzender
Rektor Prof. Dr. Andreas Fischer
Professoren
die Professorinnen und Professoren
Privatdozierende
pro Fakultät eine Delegierte/Delegierter
Assistierende
pro Fakultät eine Delegierte/Delegierter
Studierende
pro Fakultät zwei Delegierte
Aktuar
Dr. Kurt Reimann, Generalsekretär
Die emeritierten Professorinnen und Professoren sowie der Verwaltungsdirektor nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
