Vernehmlassung REIM V2.0 und Weisung über die Netzwerksicherheit (WNS)

· by Thomas Sutter · in Allgemein, Security

Mit ULB 2022-43 vom 1. Februar 2022 (ULB 2022-43) wurde der «Totalrevision des Reglements über den Einsatz von Informatikmitteln («REIM V2.0»)» zugestimmt und diese zusammen mit der Weisung über die Netzwerksicherheit (WNS) für die UZH-interne Vernehmlassung freigegeben.

Am 10. Februar 2022 wurden die Fakultäten und Standesorganisationen darüber informiert und aufgefordert, die Vernehmlassung innerhalb ihrer Einheiten durchzuführen. Institute können ihre Stellungnahmen zum totalrevidierten Reglement über den Einsatz von Informatikmitteln (REIM) sowie zur Weisung über die Netzwerksicherheit (WNS) an die Dekanate melden, welche die Stellungnahmen innerhalb der dreimonigen Eingabefrist in konsolidierter Form zurückmelden. Auch die zentralen Dienste sind eingeladen, bis zum 10. Mai 2022 ihre Stellungnahmen über die Stabs- oder Geschäftsstelle der Prorektorate und Direktionen einzubringen.  

Nach Auswertung der eingegangenen Vernehmlassungsantworten wird die Zentrale Informatik der Universitätsleitung das Vernehmlassungsergebnis zur Kenntnis bringen und beantragen, das final überarbeitete, totalrevidierte REIM zu erlassen. Die WNS wird aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ebenfalls überarbeitet und durch die Zentrale Informatik erlassen werden.

Weitergehende Informationen zur laufenden Vernehmlassung sind auf der Webseite des Rechtsdienstes zu finden: https://www.rd.uzh.ch/de/vernehmlassung-erlasse/laufende-vernehmlassungen.html.  

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