Senat

Der Senat stellt zuhanden des Universitätsrates Antrag auf Wahl und Entlassung der Rektorin oder des Rektors sowie der Prorektorinnen und Prorektoren. Er kann zu Fragen von gesamtuniversitärer Bedeutung Stellung nehmen. (Universitätsgesetz § 30)

Vorsitzender
Rektor Prof. Dr. Michael Schaepman

Professoren
die Professorinnen und Professoren

Studierende
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren
angemessen auf die Fakultäten verteilt

Wissenschaftlicher Nachwuchs
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren
angemessen auf die Fakultäten verteilt

Fortgeschrittene Forschende und Lehrende
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren
angemessen auf die Fakultäten verteilt

Administratives und technisches Personal (ATP)
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren

Aktuarin
Dr. Rita Stöckli, Generalsekretärin

Die emeritierten Professorinnen und Professoren sowie der Direktor Finanzen und Personal und der Direktor Immobilien und Betrieb nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.