Senat
Der Senat stellt zuhanden des Universitätsrates Antrag auf Wahl und Entlassung der Rektorin oder des Rektors sowie der Prorektorinnen und Prorektoren. Er kann zu Fragen von gesamtuniversitärer Bedeutung Stellung nehmen. (Universitätsgesetz § 30)
Vorsitzender
Rektor Prof. Dr. Michael Schaepman
Professoren
die Professorinnen und Professoren
Studierende
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren
angemessen auf die Fakultäten verteilt
Wissenschaftlicher Nachwuchs
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren
angemessen auf die Fakultäten verteilt
Fortgeschrittene Forschende und Lehrende
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren
angemessen auf die Fakultäten verteilt
Administratives und technisches Personal (ATP)
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren
Aktuarin
Dr. Rita Stöckli, Generalsekretärin
Die emeritierten Professorinnen und Professoren sowie der Direktor Finanzen und Personal und der Direktor Immobilien und Betrieb nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.