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Qualitätsstrategie der Universität Zürich 2020–2026

Die Universität Zürich ist in all ihren Tätigkeiten höchster Qualität verpflichtet. Dieser Grundsatz ist im Leitbild und in den Strategischen Grundsätzen der UZH verankert. Das Universitätsgesetz beauftragt die Universitätsleitung, Vorkehrungen zur Sicherung der Qualität von Forschung, Lehre und Dienstleistungen zu treffen.

Die Qualitätsstrategie 2020–2026 definiert fünf Ziele für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an der UZH in den Jahren 2020–2026:

Ziel 1: Das System der Qualitätssicherung und -entwicklung unterstützt die UZH bei der Erreichung ihrer übergeordneten Ziele

Die UZH orientiert sich an definierten Zielen. In einer langfristigen Perspektive werden diese durch das Leitbild, die Strategischen Grundsätze und die universitären Policies vorgegeben. Mittelfristig soll das (jeweils auf vier Jahre angelegte) Schwerpunkt­programm der Universitätsleitung umgesetzt werden. Für das laufende Jahr sind insbesondere die im Entwicklungs- und Finanzplan festgelegten Ziele handlungs­leitend. Schwerpunktsetzungen der Universitätsleitung und der Fakultäten greifen ineinander.

Die Zielsetzungen der UZH werden inhaltlich von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Massgebend sind der gesetzliche Auftrag des Kantons Zürich sowie der Anspruch wissenschaftlicher Exzellenz und Ausstrahlung. Die UZH orientiert sich an nationalen und internationalen Standards sowie an anerkannten Best Practices, wobei besonders die LERU (League of European Research Universities) einen wichtigen Benchmark darstellt. Berücksichtigt werden zudem die Erwartungen der Angehörigen der UZH, so namentlich der Studierenden und Mitarbeitenden in ihren verschiedenen Funktionen, aber auch der Ansprechpartner im politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld.

Das System der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung ist so ausgestaltet, dass es die UZH bei der Erreichung ihrer übergeordneten Ziele evidenzbasiert unterstützt. Es stellt insbesondere sicher, dass zwischen allen relevanten Anspruchsgruppen ein regelmässiger, auf aktuellen Führungsinformationen beruhender Dialog über Ziel­setzungen und den Grad ihrer Realisierung, aber auch über die damit verbundenen Heraus­forderungen und Risiken stattfindet. Zudem werden Massnahmen für eine kontinuierliche Verbesserung der Zielerreichung getroffen.

Ziel 2: Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsprozesse sind die Grundlage für exzellente Forschung in allen Bereichen

Die Qualität der Forschung wird primär über Förderinstrumente, kompetitive Ver­fahren, Peer-Review-Prozesse und Rückmeldungen von internen und externen Gutachter*innen gesichert und weiterentwickelt. Neben wissenschaftlichen und gesamtuniversitären Standards definiert an der UZH jede Forschungsrichtung eigene Qualitäts­anforderungen. Diese werden durch Qualitätssicherungs­massnahmen unterstützt.

Die UZH entwickelt und kommuniziert ihre Regeln der kompetitiven Mittelvergabe über die entsprechenden Kommissionen und Arbeitsgruppen und stellt durch stetige Verbesserung der Vergabeprozesse sicher, dass die Anforderungen an die höchste Forschungsqualität gewährleistet bleiben.

Die UZH ist Mitunterzeichnerin der «San Francisco Declaration on Research Assessment» (DORA) und trägt so zur Verbesserung der Evaluation von Forschung bei. Insbesondere verpflichtet sich die UZH in der Qualitätssicherung der Forschung zu höchster Transparenz, Reproduzierbarkeit und breitestem Zugang ihrer Forschungs­resultate. Ebenso setzt sich die UZH dafür ein, dass interdisziplinäre und diszipli­näre Forschung adäquat und ebenbürtig evaluiert werden.

Ziel 3: Geschlossene Qualitätskreisläufe werden in den Bereichen Lehre und Studium, Evaluation sowie Führungsprozesse implementiert

Neben Fördermassnahmen und der Gewährleistung guter Rahmenbedingungen beruht das System der Quali­täts­sicherung und Qualitätsentwicklung an der UZH auf geschlossenen Qualitätskreisläufen, so namentlich in den Bereichen Lehre und Studium, Evaluation sowie Führungsprozesse.

Die Qualitätskreisläufe der UZH sind in die alltäglichen Aktivitäten der Hochschule eingebettet. Sie sind so konzipiert, dass auf der Grundlage regelmässiger Standort­bestimmungen Erreichtes bewertet, Handlungsbedarf identifiziert und Mass­nahmen ergriffen oder angepasst werden können. Dies ermöglicht kontinuierliche Ver­bes­se­rungs­prozesse (KVP) und erlaubt es der UZH gleichzeitig, aktuelle Heraus­for­de­run­gen rasch aufzugreifen und Handlungsoptionen aktiv zu nutzen. Die Qualitäts­kreis­läufe greifen so ineinander, dass Führungsinformationen, die in einem Quali­täts­kreis­lauf erhoben werden, unter Wahrung definierter Zugriffsrechte auch in anderen Qualitätskreisläufen zur Verfügung stehen.

Das System der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung stellt sicher, dass die Angehörigen der UZH die erwähnten Quali­tätskreisläufe, Verfahren und Instrumente kennen und verstehen. Digitale Hilfsmittel vereinfachen die Prozesse, dies besonders bei der Bereitstellung von Informationen und der Standardisierung von Abläufen und Berichten.

Ziel 4: Gesamtuniversitäre und fakultäre Massnahmen im Bereich der Qualitäts­sicherung und Qualitäts­entwicklung werden wirkungsvoll miteinander verknüpft

Aufgrund der Grösse der UZH und der Autonomie ihrer Fakultäten sind Quali­täts­sicherung und Qualitätsentwicklung nicht auf allen Ebenen und in allen Tätig­keits­gebieten gleich organisiert. Vielmehr entspricht die Verknüpfung von dezentralen und zentralen Impulsen auch in diesem Bereich dem Prinzip der Subsidiarität und dem Selbstverständnis der UZH als Expert*innenorganisation.

Das System der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung ist an der UZH so angelegt, dass dezentrale und zentrale Massnahmen wirkungsvoll und systematisch aufeinander bezogen werden können. Die Massnahmen der Fakultäten sollen im jeweiligen fakultären Kontext anschlussfähig und systemhaft sein. Darüber hinaus gibt die Universitätsleitung bestimmte Massnahmen für alle Fakultäten verbindlich vor und etabliert damit einen kohärenten Qualitätsstandard für die ganze Universität.

Das System der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung stellt sicher, dass zwischen der Universitätsleitung und den Fakultätsleitungen ein regelmässiger Austausch über das wirkungsvolle Ineinandergreifen gesamtuniversitärer und fakultärer Massnahmen stattfindet.

Ziel 5: Die universitäre Qualitätskultur wird gefördert und gepflegt

Die erfolgreiche Umsetzung der obigen vier Ziele setzt die Entwicklung und Pflege einer universitären Qualitätskultur voraus. Die Leitungsorgane der UZH führen mit der universitären Öffentlichkeit einen Dialog über das Thema Qualität und betonen in der Kommunikation gemeinsame Werte wie Nachhaltigkeit, Partizipation, Diversität und Chancengleichheit. Sie fördern zudem das Bewusstsein dafür, dass die Qualität der UZH neben effizienten Prozessen und transparenten Strukturen vor allem auf der individuellen Leistung und dem Engagement der hier tätigen Menschen beruht.

Die Förderung der Qualitätskultur kann an wichtige Aspekte des traditionellen Selbstverständnisses der UZH anknüpfen. Dieses basiert unter anderem auf einer Kultur des wissenschaftlichen und universitätspolitischen Austauschs, auf dem Prinzip der Mitwirkung aller relevanten Anspruchsgruppen, der Bereitschaft zur Eigen­verant­wortung sowie Selbstreflexion, Kritikfähigkeit und Lernbereitschaft.


Die Qualitätsstrategie 2020–2026 wurde von der Universitätsleitung am 19. Mai 2020 beschlossen und von der Erweiterten Universitätsleitung am 26. Mai 2020 genehmigt.

Weiterführende Informationen

UZH Qualitätsstrategie (Cover)

Qualitätsstrategie der Universität Zürich 2020–2026