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Der Senat stellt zuhanden des Universitätsrates Antrag auf Wahl und Entlassung der Rektorin oder des Rektors sowie der Prorektorinnen und Prorektoren. Er kann zu Fragen von gesamtuniversitärer Bedeutung Stellung nehmen. (Universitätsgesetz § 30)
Rektor Prof. Dr. Michael Schaepman
die Professorinnen und Professoren
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren
angemessen auf die Fakultäten verteilt
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren
angemessen auf die Fakultäten verteilt
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren
angemessen auf die Fakultäten verteilt
3% der Anzahl der Professorinnen und Professoren
Dr. Rita Stöckli, Generalsekretärin
Die emeritierten Professorinnen und Professoren sowie der Direktor Finanzen und Personal und der Direktor Immobilien und Betrieb nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.