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Institut für Erziehungswissenschaft

Leistungsnachweise & Abschluss

Termine für schriftliche Modulprüfungen

Abmeldung von Leistungsnachweisen und Modulprüfungen

Abmeldung von Modulprüfungen

Eine Abmeldung von Modulprüfungen ist gemäss § 25 der RVO nur bei gültigen und belegbaren Verhinderungsgründen (wie z. B. Krankheit) möglich. Die Abmeldung von der Modulprüfung ist über die App "Meine Anträge" im Studierendenportal zu beantragen. Der Antrag, dem in jedem Fall ein Beleg für den Verhinderungsgrund (z. B. Arztzeugnis) anzufügen ist, hat unmittelbar nach Kenntnis des Verhinderungsgrundes und bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem Prüfungstermin zu erfolgen. Werden diese Regelungen nicht eingehalten, gilt die Modulprüfung als nicht bestanden.

Abmeldung von Leistungsnachweisen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken

Wenn bei einem Leistungsnachweis, der sich über einen längeren Zeitraum erstreckt (z. B. schriftliche Arbeit, schriftliche Dokumentation im Lernprozess, etc.), vor dem Ablauf des Abgabetermins ein Verhinderungsgrund eintritt, kann

  1. entweder ein Gesuch um Abmeldung vom Leistungsnachweis gemäss § 25 Abs. 1 RVO oder
  2. ein Gesuch um Erstreckung der Abgabefrist gemäss § 25 Abs. 2 RVO eingereicht werden.

Ein Gesuch um Abmeldung vom Leistungsnachweis muss unmittelbar nach Kenntnis des Verhinderungsgrundes und bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem geltenden Abgabetermin über die App "Meine Anträge" im Studierendenportal gestellt werden. Dem Gesuch ist zwingend ein Beleg für den Verhinderungsgrund (z. B. Arztzeugnis) anzufügen. Werden diese Regelungen nicht eingehalten, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden.

Ein Gesuch um Erstreckung der Abgabefrist  gemäss § 20 Abs. 3 der StO muss hingegen bis spätestens zum für den Leistungsnachweis geltenden Abgabetermin per Mail an die Bachelor-Programmkoordination gerichtet werden. Auch in diesem Fall ist innerhalb von fünf Arbeitstagen zwingend ein Beleg für den Verhinderungsgrund (z. B. Arztzeugnis) einzureichen. Die Bachelor-Programmkoordination kann für die Prüfung des Gesuchs die Einreichung des (unvollendeten) Leistungsnachweises verlangen. Eine Erstreckung der Abgabefrist kann nur maximal bis zu dem Zeitpunkt gewährt werden, an welchem der Leistungsnachweis noch für die Aufnahme im Leistungsausweis des laufenden Semesters bewertet werden kann. Werden diese Regelungen nicht eingehalten, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden.

Abmeldung von Leistungsnachweisen in Psychologie-Modulen im Bachelor Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie

Bezüglich der Abmeldung von Leistungsnachweisen in Psychologie-Modulen im Bachelor Major Fachwissenschaft Pädagogik und Psychologie wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle des Psychologischen Instituts.

Wiederholbarkeit von Modulen

Nicht bestandene Pflicht- und Wahlpflichtmodule können bei der nächsten Durchführung jeweils einmal wiederholt werden. Wahlmodule können nicht wiederholt werden, da sie einmalig angeboten werden. Bezüglich der Wiederholbarkeit der Module informieren die programmspezifischen Modulkataloge sowie das Vorlesungsverzeichnis.

Bitte beachten Sie, dass ein zweimaliges Nichtbestehen eines Pflichtmoduls zu einer Fachsperre in all jenen Studienprogrammen führt, welche das Modul als Pflichtmodul enthalten.

Diese Regelung gilt auch für Studierende, die sich fristgerecht und gemäss Vorgabe von einer Modulprüfung oder einem Leistungsnachweis in einem Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul abmelden.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Bachelor-Programmkoordination.

Kommunikation der Prüfungsergebnisse

Prüfungsergebnisse werden weder per Telefon noch per E-Mail kommuniziert. Sobald die Bewertungen der Leistungsnachweise am Ende eines Semesters ins System eingegeben worden sind, können die Ergebnisse in der persönlichen Leistungsübersicht im Studierendenportal online eingesehen werden.

Anmeldung zum Bachelorabschluss