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Im FS22 besteht die Möglichkeit, eine schriftliche Fallbearbeitung im OR zu verfassen. Sie umfasst schwergewichtig Themen des OR BT. Kenntnisse des OR AT werden vorausgesetzt.
Die Studierenden, welche den Leistungsnachweis "Fallbearbeitung im OR" erbringen möchten, müssen sich bis Dienstag, 30. November 2021, 23:59 Uhr, per Anmeldetool einschreiben. Bitte konsultieren Sie diesbezüglich die zentrale Informationsseite der Studieninformation zu den schriftlichen Arbeiten.
Wichtig: Die Fallbearbeitung kann bis zum 14. Dezember 2021, 23:59 Uhr storniert werden. Mit Ende dieser Frist wird Ihre Anmeldung verbindlich. Bitte beachten Sie, dass nicht abgegebene, nicht fristgerecht abgegebene resp. nicht bestandene Fallbearbeitungen als Fehlversuche gewertet werden.
Um die Fallbearbeitung mit einem "pass" zu bestehen, muss die Falllösung formellen und materiellen Anforderungen genügen. Dabei werden die Arbeiten nach diesen Kriterien separat bewertet.
Der Sachverhalt muss der Arbeit nicht beigefügt werden.
Die Falllösung darf nicht mehr als 12 Seiten resp. 24.000 Zeichen ohne Leerzeichen, mit Fussnoten umfassen (exkl. Titelblatt, Verzeichnisse).
Vor der Bearbeitung des Falles sollte die einschlägige Literatur zum konkreten Verfassen juristischer Arbeiten konsultiert werden. Es wird erwartet, dass Rechtsprechung und Literatur (Lehrbücher, Kommentare, allenfalls Zeitschriftenaufsätze) und weitere juristische Quellen zitiert werden. Ebenso wird Wert auf ein umfassendes und korrektes Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis gelegt.
Für Aufbau und Gliederung der Arbeit sowie für die Zitierweise der verwendeten Quellen gibt es verschiedene Konzepte. Empfohlen wird insbesondere
Den Bearbeitern kommt hierbei eine gewisse Freiheit zu. Eine gewählte Zitierweise ist in der ganzen Arbeit beizubehalten (einheitliches und kohärentes Zitieren). Oberste Maxime ist, dass der Leser die zitierten Quellen auffindet.
In der Gestaltung des Titelblatts sind die Studierenden grundsätzlich frei. Allerdings sind folgende Angaben zwingend anzufügen:
Die Arbeit sollte ein Inhalts-, Abkürzungs-, Literatur- und – falls Materialien (Botschaften, Ratsprotokolle) verwendet werden – Materialienverzeichnis enthalten. Ein Judikaturverzeichnis ist nicht erforderlich.
Die Falllösung ist wie folgt zu formatieren:
Die Bewertung in formeller Hinsicht erfolgt anhand folgender Kriterien:
Der Fall wird am 03. Januar 2022 auf auf OLAT bekanntgemacht. Den OLAT-Kurs finden Sie hier.
Die Fallbearbeitung muss am 25. April 2022, 12:00 Uhr, via OLAT in PDF-Format abgegeben werden. Die Arbeit ist nur mit der Matrikelnummer zu beschriften (z.B. 14704845.pdf).
Hinweis: Die Arbeiten werden mit Hilfe von Computersoftware auf Plagiate geprüft. In den vergangenen Jahren hat die Überprüfung stets einige Verstösse gemeldet. Zwar ist eine Zusammenarbeit der Studierenden durchaus erwünscht; erlaubt ist, dass mehrere Arbeiten zum gleichen Ergebnis kommen. Die Ausformulierung und die Strukturierung der Falllösung müssen jedoch zwingend selbständig erfolgen. Ein Verstoss gegen die Plagiatsregelung hat die Zurückweisung der Arbeit zur Folge und kann zu einem Disziplinarverfahren führen vgl. dazu auch Ziff. 3.2. Merkblatt zu den Leistungsnachweisen, Beschluss der Fakultätsversammlung vom 6. Oktober 2021, RS 4.1.3 (PDF, 236 KB).
Mit dem Hochladen der Fallbearbeitung auf OLAT bestätigt die/der Studierende, dass sie/er die Fallbearbeitung selbständig und nur unter Zuhilfenahme der in den Verzeichnissen oder in den Anmerkungen genannten Quellen angefertigt hat und dass die Arbeit nicht bereits anderweitig als Leistungsnachweis verwendet wurde. Deshalb ist es nicht nötig, dass am Ende der Fallbearbeitung eine Selbständigkeitserklärung angefügt wird.