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Den Sachverhalt der Fallbearbeitung im Strafrecht I finden Sie hier:
Auf eine Besprechung der Fallbearbeitung wird verzichtet.
Die Studierenden haben eine Rückmeldung per Mail zu ihrer Fallbearbeitung erhalten.
Für Studierende, welche die Fallbearbeitung im FS 2024 nicht bestehen sollten, wird im HS 2024 eine Wiederholungsmöglichkeit angeboten. Nähere Informationen gibt es auf der Seite der Fakultät