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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Mobilität

Sie planen einen ein- oder zweisemestrigen Mobilitätsaufenthalt oder das Absolvieren einzelner Module (Gaststudium) an einer anderen schweizerischen oder ausländischen Hochschule und möchten abklären, welche Leistungen an Ihr Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) anerkannt werden können bzw. möchten diese Leistungen anerkennen lassen.

Anerkennung an den Bachelor of Law UZH

Auswärtige Studienleistungen können erst nach vollständig absolvierter Assessmentstufe im Umfang von bis zu max. 90 ECTS Credits erbracht und an den Bachelor of Law UZH anerkannt werden, wenn sie:

  • einem Modul des Bachelor of Law UZH gleichwertig sind, oder
  • dem Pflichtmodul «Völkerrecht/Europarecht» oder einem Wahlpflichtbereich (Grundlagen, OR/ZGB, Fallbearbeitung Privatrecht, Fallbearbeitung Öffentliches Recht/Strafrecht) thematisch zugeordnet werden können, oder
  • als rechtswissenschaftliches oder fachfremdes Wahlmodul integrierbar sind.

Studienleistungen, welche im Rahmen der Mobilität an einer anderen schweizerischen Rechtsfakultät im gleichen Sprachraum absolviert wurden, werden nicht als Pflichtmodule im Bachelor of Law UZH anerkannt.

An einer anderen Hochschule absolvierte Proseminar- oder Bachelorarbeiten werden nicht anerkannt.

Die Anerkennung von Modulen aus der Schweizer Mobilität erfolgt anhand von Anerkennungstabellen für das entsprechende akademische Jahr, welche in der Regel im August publiziert werden.

Für die Anerkennung von Summer/Winter Schools siehe: Summer/Winter Schools

Das Vorziehen von Mastermodulen ist für Bachelorstudierende im Rahmen der Mobilität möglich, wenn Sie mind. 150 ECTS Credits an rechtswissenschaftlichen Modulen erworben haben. Massgebend ist die Publikation der Resultate der Bachelormodule im Studierendenportal. Die entsprechenden Formulare dazu finden Sie auf der rechten Seite im Teaser.

Anerkennung an den Master of Law UZH und Minor Recht auf Masterstufe

Auswärtige Studienleistungen auf Masterstufe können im Umfang bis zu max. 45 ECTS Credits an den Master of Law UZH Rechtswissenschaft bzw. International and Comparative Law (ICL) und im Umfang von max. 15 ECTS Credits an den Minor Recht Master 30 ECTS anerkannt werden, wenn sie

  • einem Modul des Master of Law UZH gleichwertig sind,
  • einem Wahlpflichtbereich (oder dem Pflichtmodul «Fallbearbeitung Öffentliches Recht») thematisch zugeordnet werden können, oder
  • als rechtswissenschaftliches oder fachfremdes Wahlmodul (max. 6 ECTS Credits fachfremd) an den MLaw UZH Rechtswissenschaft integrierbar sind,
  • als rechtswissenschaftlichen Wahlmodul an den MLaw ICL intergrierbar sind.

An einer anderen Hochschule absolvierte Masterarbeiten werden nicht anerkannt.

An den Master of Law UZH ICL können ausschliesslich Studienleistungen und Praktika in englischer Sprache anerkannt werden.

Vorgehen

Die Anerkennung von Leistungen aus der Mobilität erfolgt in vier Schritten:

  1. Antrag: Reichen Sie das ausgefüllte Anerkennungsformular als Worddatei über das Kontaktformular (Rubrik «Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen») beim Student Center ein. Der Antrag wird nur bei Vollständigkeit der Daten bearbeitet, ansonsten wird er zur Ergänzung zurückgewiesen.
  2. Bestätigung: Der Antrag wird vom Student Center geprüft und die Anerkennbarkeit der Module verbindlich bestätigt.
  3. Anerkennungsgesuch: Reichen Sie nach dem Mobilitätsaufenthalt die Bestätigung erneut per Kontaktformular ein. Kreuzen Sie die Module an, welche anerkannt werden sollen. Legen Sie den Leistungsausweis der Gastuniversität als PDF bei.
  4. Anerkennungsbescheid: Nachdem die Studienleistungen anerkannt wurden, folgt eine Mitteilung vom Student Center. Die Module können in der Folge im Studierendenportal sowie in der UZH now-App eingesehen werden.

Zeitpunkt

Empfohlen ist die Einreichung des Antrags spätestens vier Wochen vor dem geplanten Aufenthalt an der Gasthochschule. Die Bearbeitungszeit beträgt mind. drei Wochen. Ziehen Sie bei der Planung einer Schweizer Mobilität die Anerkennungstabellen zu Rate.

Für Studierende, welche Studienleistungen aus der Mobilität vor dem HS 21 absolviert haben, richtet sich die Anerkennung nach den RLA BLaw vom 20. November 2012 (PDF, 149 KB) bzw. den RLA MLaw vom 6. Mai 2013 (PDF, 149 KB).

Notenumrechnung

Die im Ausland erfolgreich erbrachten Studienleistungen werden mit Note anerkannt, sofern die Gasthochschule dafür Noten vergibt. Sind die Leistungen unbenotet, werden sie mit "bestanden" erfasst. Verwendet die Gasthochschule eine andere Noten- bzw. Bewertungsskala als die UZH, rechnet das Student Center die Bewertung der Gasthochschule in das Schweizer Notensystem um, wobei das errechnete Ergebnis stets auf halbe Noten gerundet wird.

Die Notenumrechnung des Student Centers ist verbindlich. Massgebend sind die im Transcript der Gasthochschule aufgeführten Noten.