Navigation auf uzh.ch

Suche

Rechtswissenschaftliche Fakultät

FAQ Studienabschluss

Wie geht das genau mit der Anrechnung von Studienleistungen an den Abschluss? Sind im Bachelor auch Abschlüsse mit mehr als 180 ECTS Credits möglich? Und im Master mit mehr als 90 ECTS Credits?

 

Bei der Anrechnung der anerkannten Module an den Abschluss wird wie folgt vorgegangen:
1. Anrechnung aller Studienleistungen, welche für den Abschluss erforderlich sind: Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule
Wurden in einer Modulgruppe mit Wahlpflichtmodulen mehr als die erforderlichen Module absolviert, wird das Modul berücksichtigt, welches zuerst erbracht wurde (falls nur eines für den Abschluss erforderlich ist) bzw. werden die Module berücksichtigt, die zuerst erbracht wurden (wenn mehrere Wahlpflichtmodule der Modulgruppe erforderlich sind). Die Wahlpflichtmodule, die bei diesem Schritt noch nicht berücksichtigt werden, sind anschliessend rechtswissenschaftlichen Wahlmodulen gleichgestellt (vgl. Ziffer 2).


2. Anrechnung von weiteren rechtswissenschaftlichen Modulen
(Wahlmodule sowie Wahlpflichtmodule, die im 1. Schritt noch nicht berücksichtigt wurden) Werden von diesen "weiteren rechtswissenschaftlichen Modulen" nicht alle gebraucht, um die für den Abschluss nötige Anzahl ECTS Credits zu erreichen (Bachelor: 180, Master RWF: 90), erfolgt die Anrechnung ebenfalls in chronologisch aufsteigender Reihenfolge, wobei ausschlaggebend ist, in welchem Semester die Studienleistung erbracht wurde. Stammen die zuletzt absolvierten Module, von welchen nicht alle angerechnet werden können, aus demselben Semester, können die Studierenden wählen, welche(s) dieser Module an den Abschluss angerechnet werden/wird. Für die Anrechnung muss jedes der gewählten Module erforderlich sein, um die für den Abschluss vorausgesetzten ECTS Credits zu erreichen (vgl. im Beispiel unten).


3. Allfällige Anrechnung von ausserfakultären Modulen
Ausserfakultäre Module werden nur an den Abschluss angerechnet, wenn die fakultären Module nicht ausreichen, um den für den Abschluss vorausgesetzten Umfang von ECTS Credits zu erreichen. Die Anrechnung erfolgt nach Wahl der Studierenden.


Kommt es auf diese Weise dazu, dass die anzurechnenden Module insgesamt einen grösseren Umfang erreichen als 180 ECTS Credits im Bachelor bzw. 90 ECTS Credits im Master, erfolgt der Abschluss mit über 180 bzw. mit über 90 ECTS Credits.


Beispiel:
Im RWF-Master sind (gemäss neuer Ordnung) neben den Pflichtmodulen (42 ECTS Credits [inkl. Masterarbeit]) und erforderlichen Wahlpflichtmodulen (12 ECTS Credits aus der Modulgruppe Grundlagen) weitere Studienleistungen im Umfang von 36 ECTS Credits zu erbringen, um auf die geforderten 90 ECTS Credits zu kommen. Die/Der Studierende Y. hat neben den Pflichtmodulen folgende Studienleistungen erbracht:

  • 1. Semester: Wahlpflichtmodul A aus der Modulgruppe Grundlagen (6 ECTS), RWF-Wahlmodul B (6 ECTS)
  • 2. Semester: Wahlpflichtmodule C und D aus der Modulgruppe Grundlagen (je 6 ECTS), RWF-Wahlmodule E (6 ECTS) sowie F (3 ECTS), PHF-Modul G (18 ECTS), WWF-Modul H (6 ECTS), Modul aus dem Sprachenzentrum J (2 ECTS)
  • 3. Semester: RWF-Wahlmodule K und L (je 6 ECTS)

Anrechnungsschritte:


1. Anrechnung der Pflichtmodule (42 ECTS Credits)
2. Anrechnung von Wahlpflichtmodul A (6 ECTS Credits)
3. Anrechnung von Wahlpflichtmodul C oder D nach Wahl von Y. (6 ECTS Credits) [Vorliegend ist diese Wahl letztlich unerheblich und würde daher unterbleiben.]


-> Zwischentotal der angerechneten Studienleistungen: 54 ECTS Credits
-> Für den Abschluss ist die Anrechnung weiterer Studienleistungen im Umfang von 36 ECTS Credits erforderlich.


4. Anrechnung der weiteren fakultären Module in chronologisch aufsteigender Reihenfolge: Wahlmodul B (6), Wahlpflichtmodul C oder D (6), Wahlmodule E und F (9), Wahlmodule K und L (12)


-> Zwischentotal der angerechneten Studienleistungen: 87 ECTS Credits
-> Für den Abschluss ist die Anrechnung weiterer Studienleistungen im Umfang von 3 ECTS Credits nötig.


5. Anrechnung von ausserfakultären Modulen: Da bereits alle fakultären Module an den Abschluss angerechnet werden, kommt es zu einer Anrechnung von ausserfakultären Modulen. Die Anrechnung des Moduls J aus dem Sprachenzentrum (2 ECTS) alleine reicht nicht aus, um auf die 90 erforderlichen ECTS Credits zu kommen. Es kann aber auch nicht zusammen mit dem Modul G oder H angerechnet werden, da es neben einem von diesen Modulen nicht erforderlich ist, um die 90 ECTS Credits zu erreichen. Somit hat Y. die Wahl zwischen dem Modul G (18 ECTS) und dem Modul H (6 ECTS). Unabhängig von dieser Wahl fällt das Modul F (RWF-Wahlmodul, 3 ECTS) weg, da es nunmehr überzählig ist. Wird Modul G gewählt, erfolgt der Masterabschluss mit 102 ECTS Credits, wird Modul H gewählt mit 90 ECTS Credits.


Die UZH-Module, die nicht an den Abschluss angerechnet werden, sind im Academic Record samt Note ersichtlich, wenn Sie sie in der App Studienfortschritt und -abschluss den "Nicht an den Abschluss angerechneten Leistungen" zuordnen.

 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Die Antwort nicht gefunden?