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Es gelten die Wiederholungsregeln derjenigen Fakultät, an welcher die Module gebucht werden.
An der Zürcher Fakultät gilt jeder als ungenügend bewertete Leistungsnachweis als Fehlversuch. Es sind maximal sechs Fehlversuche gestattet. Sieben Fehlversuche oder mehr haben die endgültige Abweisung zur Folge.
Die Masterarbeit sowie das Modul Zivilverfahrensrecht können an der Zürcher Fakultät je zweimal wiederholt werden. Die anderen Module können beliebig oft wiederholt werden, solange das Fehlversuchsmaximum nicht überschritten ist.
Nicht bestandene Wahlpflichtmodule können durch andere Wahlpflichtmodule derselben Modulgruppe ersetzt werden. Nicht bestandene Wahlmodule können durch beliebige Wahlmodule der jeweiligen Fakultät ersetzt werden.
An der Lausanner Fakultät werden die ECTS Credits für ein Modul nur erteilt, wenn ein genügender Notendurchschnitt in der Prüfungsserie erreicht wurde. Wird auch nach der Wiederholungsprüfung kein genügender Notendurchschnitt in der Prüfungsserie erreicht, erfolgt eine endgültige Abweisung. Genauere Informationen erhalten Sie an der Partnerfakultät bei Isabelle Dumesnil.
Die Studierenden erhalten von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich nach jedem Semester eine Aufstellung über die an der Universität Zürich bisher erworbenen ECTS Credits und erzielten Noten (Leistungsausweis). Nicht bestandene Module werden auch ausgewiesen.
Die an der Universität Lausanne erworbenen ECTS Credits und erzielten Noten werden im Leistungsausweis der Universität Zürich erst im Abschlusssemester aufgeführt. Studienleistungen anderer Universitäten können nicht an den Studienabschluss angerechnet werden. Die Studierenden sind im Rahmen der Vorschriften der Studienordnung frei, wie viele und welche Module sie pro Semester belegen. Ein Teilzeitstudium ist somit möglich. Es hat eine entsprechende Verlängerung der Studiendauer zur Folge.
Studierende, welche die für den Abschluss erforderlichen Leistungsnachweise erbracht haben, reichen das folgende Dokument ein:
Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Studierenden folgende drei Dokumente:
Sind überzählige ECTS Credits erworben worden, so zählen nur jene, die gemäss Rahmen- und Studienordnung für den Studienabschluss erforderlich sind. Massgebend ist in diesem Fall die Reihenfolge des Erwerbs der Leistungsnachweise. Bei Leistungsnachweisen, die in demselben Semester erworben wurden, zählt jener mit der besseren Note. Im Leistungsausweis werden sämtliche erworbenen ECTS Credits ausgewiesen.