Publikation der Dissertation und Promotion

Bevor die Doktorierenden durch Aushändigung des Diploms zum Doktor bzw. zur Doktorin ernannt werden, haben sie innerhalb von zwei Jahren nach Abnahme ihrer Dissertation die vorgeschriebene Anzahl Pflichtexemplare einzureichen. Der Zentralbibliothek Zürich sind sechs Pflichtexemplare einzureichen. Wird die Dissertation gleichzeitig kostenlos online zugänglich gemacht, ist der UB Rechtswissenschaften zusätzlich ein Exemplar einzureichen. Ohne gleichzeitige online Publikation sind der UB Rechtswissenschaften zusätzlich 30 Pflichtexemplare einzureichen.
Die Doktorierenden erhalten nach der Abnahme der Dissertation durch die Fakultät u.a. ein Muster für die Beschriftung des Umschlags und Innentitels und weitere Informationen zur Publikation der Dissertation und müssen vor der Publikation das Gut zum Druck beim Studiendekanat (doktorat@ius.uzh.ch) einholen.

Titel und Text der Pflichtexemplare müssen mit den von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät genehmigten identisch sein. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind der hauptverantwortlichen Betreuungsperson zur Genehmigung vorzulegen und deren Einverständnis dem Studiendekanat weiterzuleiten.

Zur Ausstellung der Abschlussdokumente müssen die Doktorierenden im entsprechenden Semester immatrikuliert sein. Die Führung des Doktortitels vor Aushändigung des Diploms ist untersagt.