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Der Lehrstuhl für allgemeine Ethik forscht zu Fragen der Metaethik sowie der Normativen Ethik. Die Metaethik untersucht das Wesen, die Begründung und die Wahrheitsbedingungen von moralischen Urteilen sowie deren normative und motivationale Kraft. In der normativen Ethik geht es um die Formulierung und Diskussion von moralischen Theorien und Prinzipien, die eine allgemeine Antwort auf die Frage geben, wie wir handeln und leben sollen.
Ein Forschungsschwerpunkt des Lehrstuhles liegt auf der allgemeinen Werttheorie, die sich unter anderem mit dem Problem beschäftigt, welche fundamentalen Werte und Güter es gibt, wie diese mit dem Begriff des Grundes und mit Rechten zusammenhängen und welche Bedeutung Werte für ein gutes Leben haben. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf der Tugendlehre. Hier steht zunächst die Frage im Mittelpunkt, wie der Begriff der Tugend zu verstehen ist und wie sich Tugenden zu Werten verhalten. Daraus ergibt sich die Frage, welche Rolle Tugenden in der normativen Ethik spielen. Ebenso von Relevanz sind empirisch motivierte Kritiken für die Haltbarkeit von Tugendkonzeptionen und der Idee stabiler Charakterzüge. Drittens beschäftigt sich der Lehrstuhl mit Ethik aus philosophiehistorischer Perspektive, insbesondere im Hinblick auf die antike Philosophie, die klassische deutsche Philosophie und den Intuitionismus.
Zwei Begriffe sind zentral sowohl für unsere politische als auch für unsere individuelle Moral: einerseits der Begriff des Rechts, beispielsweise das Recht, die eigene Meinung frei zu äussern; andererseits der Begriff des Wohlergehens, etwa in der Wendung "das Wohl der Schwachen". Das Projekt befasst sich mit der Frage, wie Rechte und Wohl zusammenhängen. Gehört es notwendig zu Rechten, dass damit das Wohl befördert werden soll? Und ist es umgekehrt ein Teil unseres Wohls, dass unsere Rechte geachtet werden?
Einer einflussreichen Theorie zufolge sollen Rechte das Wohl der Rechteinhaber schützen oder befördern. Für viele Rechte ist das durchaus plausibel: das Recht auf Leben beispielsweise schützt die grundlegende Bedingung für jegliches Wohlergehen. Andererseits gibt es jedoch Rechte, für die das nicht ohne weiteres gilt, etwa der Anspruch von Eltern auf Kindergeld oder das Recht einer Richterin, einen Angeklagten zu verurteilen. Daher wollen wir in unserem Projekt die Hypothese untersuchen, dass zwar alle Rechte die Funktion haben, das Wohl zu wahren, dass es sich dabei aber nicht unbedingt um Rechte des Rechteinhabers selbst handeln muss. Kindergeld beispielsweise dient in erster Linie dem Wohl des Kindes, auch wenn die Eltern einen Anspruch darauf haben; und das Recht der Richterin ist begründet im Wohl der Gesellschaft, das durch eine Verurteilung geschützt werden kann. Umgekehrt scheint jedoch die Respektierung unserer Rechte selbst ein Aspekt unseres Wohls zu sein, ganz unabhängig davon, wie diese Rechte ihrerseits zu unserem Wohl beitragen. Diese These, die wir ebenfalls verteidigen wollen, würde darauf hinauslaufen, dass sich das Wohl von Menschen nicht ohne Rückgriff auf ihre Rechte verstehen lässt.