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Sprachenzentrum der UZH und der ETH Zürich

Anpassungen der Kursgebühren am Sprachenzentrum per FS24

Kursgebühren für Bachelor-, Master-, Gast- und Mobilitätsstudierende UZH und ETH

Die Trägerhochschulen UZH und ETH Zürich verfolgen das Ziel, möglichst vielen interessierten Bachelor-, Master-, Gast- und Mobilitätsstudierenden den Besuch von Sprachkursen zu ermöglichen, da Sprachkompetenzen im Hochschulkontext von grundlegender Bedeutung sind. Die Nachfrage nach Sprachkursen am Sprachenzentrum ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Um dieser erhöhten Nachfrage gerecht zu werden, ist es nötig, das Kursangebot am Sprachenzentrum auszubauen und zu diversifizieren.

Um die dadurch anfallenden Mehrkosten zu decken, hat das Kuratorium des Sprachenzentrums per FS24 Gebührenerhöhungen beschlossen. Die finanzielle Hauptlast des Kursangebotes tragen nach wie vor die UZH und die ETH Zürich. Studierende entrichten via Kursgebühren weiterhin einen verhältnismässig kleinen Beitrag zur Kostendeckung.

Per FS24 werden auch finanzielle Erleichterungen eingeführt: Studierenden der UZH und der ETH, welche eine Stipendienberechtigung der UZH oder der ETH nachweisen können, wird die Kursgebühr erlassen.

Das Sprachenzentrum vergrössert sein Angebot wie folgt:

  • Bestehende Fremdsprachenkurse werden in grösserer Zahl angeboten, um der gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden und zugleich ein gutes Betreuungsverhältnis zu ermöglichen. Dabei werden vor allem die für die Outgoing-Mobilität relevanten Landessprachen Französisch und Italienisch sowie Brasilianisch-Portugiesisch und Spanisch berücksichtigt.
  • Es werden mehr Beratungssessions zum wissenschaftlichen Schreiben in Englisch im digitalen Writing Center angeboten.

Neu:

  • Semesterkurse mit 2 Semesterwochenstunden (= SWS) kosten neu CHF 100 (aktuell CHF 80). 
  • Semesterkurse mit 4 SWS kosten neu CHF 120 (aktuell CHF 80).
  • Intensivkurse Deutsch kosten neu CHF 120 (aktuell CHF 100).
  • Für Kurse im Umfang von 3 SWS bzw. 5-7 SWS gelten spezifische Kursgebühren. (Geschäftsordnung für das Sprachenzentrum der UZH und der ETH Zürich vom 04.04.2023 betreffend § 11 Gebühren, Zielgruppen gemäss § 2 lit. a.)

Unverändert:

  • Die Kursgebühr für einen Kurs im Umfang von 1 SWS beträgt weiterhin CHF 80.
  • Alle curricular eingebundenen Kurse, die obligatorisch besucht werden müssen, bleiben selbstverständlich kostenlos.

Kursgebühren für CAS-/DAS-/MAS-Studierende, Doktorierende, Mitarbeitende, Alumni der UZH und der ETH sowie Angehörige PHZH und ZHdK

Per FS24 wird unsere Gebührenberechnung im Sinne einer grösseren Einheitlichkeit angepasst. Sie richtet sich nach Kursgrösse und Anzahl Lektionen.
(Geschäftsordnung für das Sprachenzentrum der UZH und der ETH Zürich vom 04.04.2023 betreffend § 11 Gebühren, Zielgruppen gemäss § 2 lit. b-f.)

Sabina Schaffner, Direktorin Sprachenzentrum UZH und ETH Zürich, November 2023