Externe Meldestelle der UZH: Unabhängig und vertraulich
Helfen Sie der UZH, Fehlverhalten und Missstände zu beseitigen
Die UZH gibt allen Personen die Möglichkeit, die UZH auf Missstände und Fehlverhalten an der UZH hinzuweisen. Ein solcher Hinweis erlaubt es der UZH, Missstände und Fehlverhalten frühzeitig zu identifizieren, zu stoppen und Schaden von involvierten Personen und der UZH abzuwenden. Die Externe Meldestelle bietet dafür eine unabhängige und vertrauliche Anlaufstelle.
Die Externe Meldestelle übt ihre Funktion unabhängig aus. Die UZH kann der Externen Meldestelle keine Weisungen erteilen. Betrieben wird die Externe Meldestelle von Pikó Uhl Rechtsanwälte AG.
Die Externe Meldestelle ergänzt das bestehende Angebot an internen Anlaufstellen der UZH. Dieses steht Ihnen weiterhin offen.
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Meldethemen
Sie können alle beobachteten oder vermuteten Missstände oder Fehlverhalten mit Bezug zur UZH melden.
Als Missstände oder Fehlverhalten gelten insbesondere Verstösse im Bereich finanzieller Compliance (wie z.B. Betrug, Veruntreuung, Korruption, andere finanzielle Unregelmässigkeiten), Verstösse im Beschaffungs- und Vergabewesen und die Verletzung der persönlichen Integrität (wie z.B. sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Mobbing, Machtmissbrauch). Weiter können Sie die Verletzung der wissenschaftlichen Integrität, die Gefährdung oder Verletzung der Gesundheit, Sicherheit und Umwelt sowie Datenschutz- und Informationssicherheitsverstösse melden.
Meldungen auch anonym möglich
Als meldende Person entscheiden Sie selbst, ob Sie die Meldung unter Offenlegung Ihrer Identität oder anonym abgeben. Für eine anonyme Meldung nutzen Sie bitte das digitale Meldesystem. Das digitale Meldesystem ermöglicht einen geschützten, anonymen Dialog zwischen Ihnen und der Externen Meldestelle. Das Identifizieren Ihrer Person ist technisch ausgeschlossen.
Meldung abgeben
Über den nachfolgenden Link können Sie Ihre Meldung über das digitale Meldesystem an die Externe Meldestelle abgeben.
Alternativ können Sie Ihre Meldung auch per E-Mail, telefonisch, per Brief oder nach Vereinbarung auch persönlich wie folgt abgeben:
- E-Mail: uzh.externemeldestelle@pikouhl.com
- Telefon: +41 43 222 60 10
- Pikó Uhl Rechtsanwälte AG, Frau Rechtsanwältin Dr. Rita Pikó / Herr Rechtsanwalt Dr. Laurenz Uhl
Externe Meldestelle der UZH
Hauserstrasse 19
8032 Zürich
Vorgehen der Meldestelle
Die Externe Meldestelle nimmt Ihre Meldung entgegen und bestätigt Ihnen den Eingang der Meldung. Sie klärt mit Ihnen Ihre Fragen und Anliegen zur Meldung, nimmt den von Ihnen geschilderten Sachverhalt auf und informiert Sie über das weitere Verfahren. Im Anschluss leitet die Externe Meldestelle Ihre Meldung an die dafür zuständige Kontaktstelle in der Abteilung Recht und Datenschutz der UZH weiter. Die dafür zuständigen Gremien der UZH entscheiden in der Folge über das weitere Vorgehen. Die UZH wird plausible Meldungen angemessen, fair und vertraulich untersuchen. Bei festgestellten Missständen oder Fehlverhalten wird die UZH angemessene Massnahmen bzw. Sanktionen ergreifen.
Vertraulichkeit der Meldung
Ihre Meldung wird vertraulich behandelt. Das bedeutet, dass die Meldung und ihr Inhalt nur denjenigen Personen weitergegeben werden, die diese kennen müssen, um die Meldung bearbeiten zu können. Die UZH kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften, verfahrenstechnischer Gründe oder bei Gefahr in Verzug verpflichtet sein, vertrauliche Informationen einem erweiterten Empfängerkreis offenzulegen.
Schutz der meldenden Person
Die UZH schützt alle in gutem Glauben meldenden Personen vor Vergeltungsmassnahmen, soweit ihr das möglich ist. Insbesondere werden sie vor Benachteiligungen oder Diskriminierung im Anstellungsverhältnis, im Studium bzw. Doktorat oder in der geschäftlichen Zusammenarbeit geschützt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Externen Meldestelle finden Sie im Reglement und in den häufig gestellten Fragen.
Reglement über die Externe Meldestelle der UZH
Fragen und Antworten (FAQ) zur Externen Meldestelle