Navigation auf uzh.ch

Suche

Sprachliche Anforderungen

Fremdsprachige Bewerberinnen und Bewerber für ein Bachelor-, Master- oder Lehrdiplomstudium müssen nachweisen, dass sie über ausreichende Kenntnisse der jeweiligen Hauptunterrichtssprache der gewählten Studienprogramme verfügen.

Für die jeweilige Hauptunterrichtssprache sind Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau C1 gemäss der Skalierung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachzuweisen.

Als fremdsprachige Bewerberinnen und Bewerber gelten Personen, deren Erst- oder Hauptsprache nicht der Hauptunterrichtssprache der gewählten Studienprogramme entspricht.

Unter Erst- oder Hauptsprache ist diejenige Sprache zu verstehen, die jemand ohne Anstrengung und mit höchster Kompetenz beim Schreiben, Sprechen und Verstehen von schriftlichen und mündlichen Äusserungen verwendet. Dies entspricht Niveau C2 und höher gemäss der Skalierung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).

Was ist eine Hauptunterrichtssprache?

Unter einer Hauptunterrichtssprache verstehen wir diejenige Sprache, in der ein Studienprogramm hauptsächlich unterrichtet wird. Die Hauptunterrichtssprachen an der Universität Zürich sind für ein Bachelor- und Lehrdiplomstudium Deutsch und für ein Masterstudium Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch. Weiter unten finden Sie Angaben dazu, welches die Hauptunterrichtssprache der einzelnen Studienprogramme ist.

Zahlreiche Studienprogramme bieten zudem Module an, die in weiteren Sprachen unterrichtet werden. So ist z. B. die Hauptunterrichtssprache aller Bachelorstudienprogramme Deutsch, aber zahlreiche Bachelorstudienprogramme der Mathematisch-naturwissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät umfassen zudem auch Module auf Englisch. Mehr Informationen dazu finden Sie bei der Übersicht zum Studienangebot sowie im Vorlesungsverzeichnis.

Wann ist das Sprachzertifikat einzureichen?

Es wird empfohlen, das Sprachzertifikat bei der Bewerbung einzureichen, sofern es bereits vorhanden ist. Das Sprachzertifikat muss jedoch nicht zwingend zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen. Es kann im Falle einer Zulassung auch nach Erhalt des Zulassungsentscheids bis spätestens eine Woche vor Beginn der Lehrveranstaltungen nachgereicht werden. Die Immatrikulation kann allerdings erst dann erfolgen, wenn das Sprachzertifikat vorliegt.

Fremdsprachige Bewerberinnen und Bewerber, die ein Bachelorstudium aufnehmen möchten und gemäss den länderspezifischen Zulassungsvoraussetzungen die Ergänzungsprüfung der schweizerischen Hochschulen (ECUS) absolvieren müssen, erwerben das erforderliche Sprachzertifikat in der Regel im Rahmen der ECUS-Prüfung. Ein Erlass der ECUS-Teilprüfung Deutsch ist nur möglich, sofern zum Zeitpunkt der Anmeldung zur ECUS Prüfung (15. Juni) ein anerkanntes Sprachzertifikat Deutsch vorliegt. Die Anmeldung für die ECUS-Prüfung kann nur über die UZH vorgenommen werden.

Wer ist vom Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse befreit?

Vom Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse ist befreit, wer über eine der folgenden Vorbildungen verfügt:

  • Eidgenössischer bzw. schweizerischer oder eidgenössisch bzw. schweizerisch anerkannter gymnasialer Maturitätsausweis.

  • Eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis in Verbindung mit dem Ausweis über bestandene Ergänzungsprüfungen.

  • Gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis in Verbindung mit dem Ausweis über bestandene Ergänzungsprüfungen.

  • Attestato cantonale di maturità commerciale.

  • Bachelorabschluss der UZH.

  • Bachelorabschluss oder vergleichbarer Abschluss in der für das Studium erforderlichen Unterrichtssprache an einer Universität oder Fachhochschule, deren Sitz sich in einem Gebiet befindet, dessen Amtssprache der Unterrichtssprache entspricht (gilt nicht für ein Fernstudium oder für ein Studium an Zweigstellen in Ländern, deren Amtssprache der Unterrichtssprache nicht entspricht).

  • Besuch der letzten drei Jahre eines Gymnasiums in der für das Studium erforderlichen Unterrichtssprache, dessen Sitz sich in einem Gebiet befindet, dessen Amtssprache der Unterrichtssprache entspricht.

Studienprogramme mit Hauptunterrichtssprache Deutsch und anerkannte Sprachzertifikate

Studienprogramme mit Hauptunterrichtssprache Deutsch

Folgende Studienprogramme haben die Hauptunterrichtssprache Deutsch:

  • Alle Bachelorstudienprogramme.

  • Alle Studienprogramme des Lehrdiplomstudiums.

  • Alle Masterstudienprogramme der Medizinischen Fakultät, der Vetsuisse-Fakultät und der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät.

  • Die Masterstudienprogramme der Philosophischen Fakultät mit Hauptunterrichtssprache Deutsch finden Sie in der Liste der Masterstudienprogramme und Hauptunterrichtssprachen an der Philosophischen Fakultät (PDF, 29 KB)

  • An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät: Alle Masterstudienprogramme in Betriebswirtschaftslehre.

  • An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät: Master of Law UZH Rechtswissenschaft; Master of Law UZH Double Degree Rechtswissenschaft; Master of Law UZH UNIL Joint Degree Rechtswissenschaft; Minor-Masterstudiengang Rechtswissenschaft

Anerkannte Sprachzertifikate Deutsch

Folgende Sprachzertifikate für Deutsch werden von der Universität Zürich anerkannt und entsprechen mindestens Niveau C1 gemäss der Skalierung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER):

Goethe-Zertifikat C1

Goethe-Zertifikat C2: Grosses Deutsches Sprachdiplom

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber an Deutschen Universitäten, DSH2 und DSH3

Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (KMK), Stufe II, DSD II

Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule

TestDaF mit einem Ergebnis von durchschnittlich TDN 4 und mind. TDN 3 in allen Prüfungsteilen.

ÖSD Zertifikat C1

ÖSD Zertifikat C1 – Jugendliche
ÖSD Zertifikat C2
ÖSD Zertifikat C2 – Wirtschaftssprache

Deutschprüfung UZH (letztmals durchgeführt im Frühjahrssemester 2018)

Studienprogramme mit Hauptunterrichtssprache Englisch und anerkannte Sprachzertifikate

Studienprogramme mit Hauptunterrichtssprache Englisch

Folgende Studienprogramme haben die Hauptunterrichtssprache Englisch:

  • An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät: Master of Law UZH International and Comparative Law; Master of Law UZH Double Degree International and Comparative Law; Minor-Masterstudiengang Rechtswissenschaft

  • Alle Masterstudienprogramme der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät mit Ausnahme der Betriebswirtschaftslehre.

  • Alle Masterstudienprogramme der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät.

  • Die Masterstudienprogramme der Philosophischen Fakultät mit Hauptunterrichtssprache Englisch finden Sie in der Liste der Masterstudienprogramme und Hauptunterrichtssprachen an der Philosophischen Fakultät (PDF, 29 KB)

  • Das Masterstudienprogramm Religionen, Kulturen, Gesellschaft der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät.

 

Anerkannte Sprachzertifikate Englisch

Folgende Sprachzertifikate für Englisch werden von der Universität Zürich anerkannt und entsprechen mindestens Niveau C1 gemäss der Skalierung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER):

Diplom

Erforderliche Punkte

IELTS Academic*

7

TOEFL iBT / MyBestTM Scores to TOEFL iBT**

100

C1 Advanced (früher Cambridge English: Advanced, CAE) ***

-

C2 Proficiency (früher Cambridge English: Proficiency, CPE)***

-

Es werden keine Testresultate vom IELTS Academic Online akzeptiert. 

** TOEFL-Test-Resultate müssen uns durch ETS zugestellt werden (institution code: 0348). Es werden keine Testresultate der TOEFL iBT Special Home Edition akzeptiert. 

*** Cambridge-Resultate können Sie uns über das von Cambridge Assessment zur Verfügung gestellte Candidate Results Portal elektronisch zustellen. Wählen im Portal ‘Send my result’ und geben Sie unter ‘Institution/organisation name’ bitte Folgendes an: University of Zurich, Admissions Office.

 

Studienprogramme mit Hauptunterrichtssprache Französisch, Italienisch oder Spanisch und anerkannte Sprachzertifikate

Die Masterstudienprogramme mit Hauptunterrichtssprache Französisch, Italienisch oder Spanisch finden Sie in der Liste der Masterstudienprogramme und Hauptunterrichtssprachen an der Philosophischen Fakultät (PDF, 29 KB).

 

Anerkannte Sprachzertifikate Französisch, Italienisch und Spanisch

Folgende Sprachzertifikate werden von der Universität Zürich anerkannt und entsprechen mindestens Niveau C1 gemäss der Skalierung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER):

Französisch

DALF C1

Italienisch

PLIDA C1
CELI C1
CILS C1

Spanisch

DELE C1

Weiterführende Informationen

Reglement über die sprachlichen Anforderungen

Für Details zu den erforderlichen Kenntnissen der Unterrichtssprache an der UZH beachten Sie bitte das Reglement über die sprachlichen Anforderungen unter dem Link: