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Tierschutz

Die Universität Zürich ist sich der grossen Verantwortung bewusst, die mit jeder tierexperimentellen Forschung einhergeht. Sie fördert und fordert bei Forschenden und Tierpflegenden einen respektvollen, fachkundigen und verantwortungsbewussten Umgang mit den Tieren.

Tierschutz an der Universität Zürich

Die UZH regelt Tierversuche mit einer strengen Policy, die sich auf die «Basler Deklaration» sowie die Umsetzung der 3R-Prinzipien«Replace, Reduce, Refine» (Ersetzen, Verringern, Verbessern) stützen. Die Tierschutzbeauftragten der UZH beraten und kontrollieren die Forschenden. Sie stellen eine vorbildliche Tierhaltung, sachgerechte Ausbildung, sorgfältige Versuchsplanung sowie die grösstmögliche Leidensverminderung für die Tiere sicher. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Abteilung «Tierwohl und 3R».

Website Tierwohl und 3R
Website Tierwohl und 3R: Die Tierschutzbeauftragten
Website Tierwohl und 3R: 3R-Koordination

Bewilligungsverfahren und gesetzlicher Rahmen

In der Schweiz sind sämtliche Tierversuche bewilligungspflichtig. Im Kanton Zürich werden die Gesuche durch die Tierversuchskommission eingehend geprüft. Dieser Kommission gehören u.a. Vertreter der Tierschutzorganisationen und eine Ethikerin an. Die Kommission nimmt bei jedem einzelnen Gesuch – stellvertretend für die gesamte Gesellschaft – eine sorgfältige Güterabwägung vor, bei der die ethischen Aspekte berücksichtigt werden.

Die Tierversuchskommission beurteilt auch, ob die 3R-Prinzipien – das Ersetzen, Verringern und Verbessern von Tierversuchen – eingehalten wird. Alternativmethoden kommen – soweit sie existieren – in der Schweiz konsequent und ohne Vorbehalte zum Einsatz. 

Nur wenn die Tierversuchskommission überzeugt ist, dass der Erkenntnisgewinn der beantragten Studie die Belastung der Tiere überwiegt, empfiehlt sie dem Kantonalen Veterinäramt die Annahme des Gesuchs. Mehr Informatinen hierzu finden Sie auf der Website des Veterinäramts Kanton Zürich:

Veterinäramt Kanton Zürich: Tierversuche und Versuchstierhaltung