Studienabschluss
Der Studienabschluss muss von Bachelor- und Masterstudierenden in dem Semester beantragt werden, in welchem der Studiengang abgeschlossen werden soll.
Das elektronische Antragsformular kann ausschliesslich während der nachfolgend angegebenen Frist im Modulbuchungstool in der Leistungsübersicht aufgerufen werden und wird elektronisch übermittelt.
Bitte beachten Sie, dass das Formular nur einmal über den Link im Modulbuchungstool geöffnet werden kann. Eine Bearbeitung des Formulars ist jedoch während der Frist möglich, sofern Sie den Abschlussantrag übermitteln.
Antragsfrist und Termine FS 22
Einreichung Antrag auf Studienabschluss | 09.-20. Mai 2022 |
Diplomversand Bachelor und Master Diplome werden an die hinterlegte Adresse im Studierendenportal eingeschrieben zugestellt. |
06. Oktober 2022 |
Abschlussfeier Master und Doktorat Kongresshaus Zürich, 18:30 Uhr |
10. Oktober 2022 |
Anerkennung und Anrechnung von Leistungen anderer Universitäten
Anerkennung und Anrechnung von Sprachlernangeboten
Sprachzertifikate, welche Sie ab dem Frühjahrssemester 2016 erworben haben, werden jeweils Ende des Semesters automatisch an die Rechtswissenschaftliche Fakultät übermittelt und in Ihrem Leistungsausweis ausgewiesen. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Sprachzertifikate, welche Sie vor dem Frühjahrssemester 2016 erworben haben, müssen per E-Mail an graduation@ius.uzh.ch innerhalb folgender Fristen eingereicht werden, damit diese Leistungsnachweise noch im jeweiligen Semester angerechnet werden können:
- Für das Frühjahrssemester: Spätestens bis zum 30. Juni
- Für das Herbstsemester: Spätestens bis zum 10. Januar