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Philosophische Fakultät

Abschluss des Doktorats (PromVO 2019)

Bei Fragen zum Abschluss des Doktorats wenden Sie sich bitte via E-Mail an abschluss@phil.uzh.ch

Immatrikulationspflicht und Einschreibung

Immatrikulationspflicht

Studierende, die an der Universität Zürich ein Doktorat absolvieren, müssen während des gesamten Doktoratsstudiums eingeschrieben sein. Die Immatrikulationspflicht gilt durchgehend bis einschliesslich des Semesters, in dem die Dissertation publiziert wird. Sobald Sie nach bestandener Promotionsprüfung die provisorischen Abschlussdokumente erhalten haben, können Sie für die Dauer der Publikationsphase einen Urlaub beantragen (Studierendenportal). Im Publikationssemester müssen Sie sich wieder regulär immatrikulieren.

Können Sie keine durchgehende Immatrikulation an der UZH vorweisen, wenden Sie sich bitte mindestens vier Wochen vor der Anmeldung zur Promotionsprüfung schriftlich an graduiertenschule@phil.uzh.ch.

Einschreibung

Beachten Sie im Hinblick auf den Abschluss des Doktoratsstudiums bitte auch, dass Sie zwingend im richtigen Studiengang (Doktorat gemäss PromVO 2019) sowie im richtigen Doktoratsfach eingeschrieben sein müssen.
Wissen Sie nicht, welche Promotionsverordnung für Sie gilt, können Sie im Studierendenportal nachschauen.

Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens

Sobald eine voraussichtlich promotionsfähige Dissertation vorliegt und die curricularen Leistungen absolviert sind, können Sie in den Online Services Doktorat die Einleitung des Promotionsverfahrens beantragen. Alle Mitglieder der Betreuungskommission müssen diesem Antrag zustimmen (wie bei der Doktoratsvereinbarung). 

Im Online-Antrag werden folgende Punkte erfasst:

  • Protokoll des vergangenen Jahres
  • Belegexemplar der Dissertation inkl.
    •  Vorlage Titelblatt (DOCX, 21 KB) und
    • Formular Kumulative Dissertation (DOCX, 62 KB) (nicht bei Monografie)
    • Bitte beachten Sie: Dieses Belegexemplar wird an die Promotionskommission zur Begutachtung weitergeleitet. Vergibt die Promotionskommission keine Überarbeitungsauflagen, wird dieses Exemplar auf ZORA publiziert. Dafür müssen Sie es nach der bestandenen Prüfung mit einem angepassten Titelblatt für den Publikationsantrag nochmals hochladen. Vergibt die Promotionskommission Überarbeitungsauflagen, muss die überarbeitete Version publiziert werden.
  • Selbstständigkeitserklärung (wird via Checkbox abgefragt, kein Hochladen nötig)
  • Auflistung der curricularen Leistungen, die an den Abschluss angerechnet werden sollen (max. 12 ECTS Credits können an den Abschluss angerechnet werden. Leistungen, die darüber hinausgehen, werden in den Abschlussdokumenten als «nicht an den Abschluss angerechnet» aufgeführt)
  • Vorschlag für die Zusammensetzung der Promotionskommission sowie für Vorsitz und Beisitz (Informationen zur Zusammensetzung vgl. unten)
  • Angaben zur Prüfung:
    • Videokonferenz: ja/nein
    • Terminvorschlag: Die Prüfung kann frühestens zwei Monate nach Einreichung des Antrags stattfinden. Spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Prüfungsdatum müssen alle Gutachten eingereicht sein. Am besten rechnet man vom Prüfungsdatum rückwärts, z.B:
      • 31. Januar: Promotionsprüfung geplant

      • 17. Januar: Gutachten eingereicht

      • 30. November: Antrag eingereicht
      • Im Herbstsemester kann eine Promotionsprüfung vom 1. August bis 31. Januar stattfinden. Spätestes Datum für die Einreichung des Antrags: 30. November. Im Frühjahrsemester kann eine Promotionsprüfung vom 1. Februar bis 31. Juli stattfinden. Spätestes Datum für die Einreichung des Antrags: 31. Mai.

Plagiatsprüfung durch die Hauptbetreuungsperson

Gemäss Doktoratsordnung ist die Hauptbetreuungsperson vor der Einleitung des Promotionsverfahrens für eine Plagiatsprüfung zuständig. Eine effektive Plagiatskontrolle ist für die Qualitätssicherung bei Dissertationen von grösster Bedeutung. Durch Plagiate kann das Ansehen der Fakultät und der UZH als Ganzes erheblich geschädigt werden.

Die UZH stellt dafür die Plagiatserkennungssoftware Similarity von Turnitin zur Verfügung. Wir empfehlen die Verwendung dieser Software, wann immer sie hilfreich erscheint. Bei Fragen zur Verwendung der Software können Sie sich gerne an die Graduiertenschule wenden (graduiertenschule@phil.uzh.ch).

Nach der Einreichung des Antrags

Sobald alle Beteiligten dem Antrag via Online Services Doktorat zugestimmt haben, wird er automatisch bei der Graduiertenschule eingereicht. Die Graduiertenschule prüft das Belegexemplar der Dissertation, die korrekte Zusammensetzung der Promotionskommission und die absolvierten curricularen Leistungen. Diese Prüfung kann mehrere Tage dauern. Entspricht alles den Vorgaben, wird das Promotionsverfahren eingeleitet und alle Beteiligten werden per E-Mail informiert.

Dokumente für den Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens

Vorlage Titelblatt Belegexemplar (DOCX, 21 KB)
Formular Kumulative Dissertation (DOCX, 62 KB)

Zusammensetzung der Promotionskommission

Mitglieder der Promotionskommission

Die Promotionskommission setzt sich aus zwei bis maximal fünf Mitgliedern mit Gutachter- bzw. Prüferfunktion zusammen. Die Mitglieder der Promotionskommission sind die Mitglieder der Betreuungskommission ohne Ko-Autorinnen und Ko-Autoren, ohne Gastprofessorinnen und -professoren und in der Regel ohne promovierte Dozierende von Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen. 

Es muss mindestens eine Person mit interner oder externer Promotionsberechtigung in der Promotionskommission sein, die nicht bereits Mitglied der Betreuungskommission war.

Mindestens ein Mitglied der Promotionskommission ist eine Professorin oder ein Professor mit interner Promotionsberechtigung und mindestens ein Mitglied verfügt über eine externe Promotionsberechtigung auf Doktoratsstufe (= fakultäts- oder universitätsextern).

Die Mitglieder der Promotionskommission sind für die Begutachtung und Bewertung der Dissertation sowie die Durchführung und Bewertung der Promotionsprüfung zuständig.

Vorsitz und Beisitz

Zu den Mitgliedern der Promotionskommission mit Gutachter- und Prüferfunktion kommen ein Vorsitz und ein Beisitz ohne Gutachter- und Prüferfunktion. Der Vorsitz gewährleistet den korrekten Ablauf des Promotionsverfahrens. Der Beisitz verfasst das Protokoll der Promotionsprüfung.

  • Der Vorsitz wird von einer Professorin oder einem Professor mit interner Promotionsberechtigung übernommen, die oder der bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Funktion im Doktorat hatte (emeritierte Professorinnen und Professoren sowie Titularprofessorinnen und Titularprofessoren sind nicht möglich).
  • Als Beisitz können Angehörige der UZH beigezogen werden, die mindestens über einen Doktorgrad verfügen.

Vor der Promotionsprüfung: Gutachten und Überarbeitungsauflagen

Genehmigt die Graduiertenschule den Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens, ist die Betreuungskommission aufgelöst und die Promotionskommission eingesetzt. Alle Beteiligten werden per E-Mail über das weitere Vorgehen informiert.

Gutachten

Alle Gutachten zur Dissertation werden vor der Promotionsprüfung eingeholt. Die Mitglieder der Promotionskommission müssen die Gutachten spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin via Online Services Doktorat einreichen. Gehen die Gutachten nicht rechtzeitig ein, darf die Prüfung nicht stattfinden und es muss ein neuer Termin bestimmt werden.

Die Mitglieder der Promotionskommission erhalten per E-Mail eine Vorlage für die Gutachten. Jedes Mitglied der Promotionskommission schreibt ein unabhängiges Gutachten. Ein Gutachten:

  • bezieht sich ausschliesslich auf die eingereichte Dissertation,
  • bewertet diese mit einer Note zwischen 1 bis 6, wobei 6 die beste und 1 die schlechteste Note bezeichnet (Halbnotenschritte sind möglich) und
  • begründet die Benotung.
  • Im Falle einer kumulativen Dissertation erstellt jedes Mitglied der Promotionskommission ein gesamthaftes Gutachten über alle eingereichten Beiträge.
  • Die Noten der verschiedenen Gutachten können voneinander abweichen.

Wird die Dissertation von allen Gutachtenden mindestens mit der Note 4 bewertet, gilt sie als angenommen und das Promotionsverfahren kann weitergeführt werden. Liegt ein ungenügendes Gutachten vor, gilt die Dissertation als nicht angenommen und kann einmal wiederholt werden (d.h. sie darf verbessert werden).

Allfällige Überarbeitungsauflagen für die Publikation 

Die Gutachtenden laden ihre Gutachten in den Online Services Doktorat hoch und können online gleichzeitig allfällige Überarbeitungsauflagen für die Publikation definieren. Die Überarbeitungsauflagen:

  • können bei einer angenommenen Dissertation (mind. Note 4) nur in äusserst begrenztem Umfang auferlegt werden,
  • werden den Doktorierenden nach der Promotionsprüfung zusammen mit den provisorischen Abschlussdokumenten zugestellt,
  • müssen vor der Publikation abgearbeitet und von der Promotionskommission genehmigt werden.

Ohne Überarbeitungsauflagen kann nach bestandener Promotionsprüfung direkt der Publikationsantrag für die Publikation auf dem Zurich Open Repository and Archive (ZORA) gestellt werden.

Gehen alle Gutachten und allfälligen Überarbeitungsauflagen spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin ein und wurde die Dissertation in allen Gutachten mindestens mit der Note 4 bewertet, erhalten alle Beteiligten per E-Mail eine Bestätigung mit der Einladung zur Promotionsprüfung. Werden die Gutachten nicht rechtzeitig eingereicht, muss ein neuer Terminvorschlag gemacht werden.

Promotionsprüfung

Durchführungsmodalitäten (Präsenz oder Videokonferenz, Kosten)

Aufgrund der aktuellen Einschränkungen wegen des Coronavirus können Promotionsprüfungen bis auf Weiteres per Videokonferenz oder vor Ort durchgeführt werden. Detaillierte Angaben finden Sie im Informationsblatt zur Promotionsprüfung (PDF, 138 KB). Möchten Sie die Prüfung via Videokonferenz durchführen, füllen Sie bitte die Einverständniserklärung (PDF, 77 KB) aus.

Der Raum für die Präsenzprüfung bzw. die Umsetzung der Videokonferenz muss selbstständig von der bzw. dem Doktorierenden organisiert werden. Bei Fragen hilft die Geschäftsstelle der Graduiertenschule gerne (graduiertenschule@phil.uzh.ch).

Von Seiten der Graduiertenschule stehen keine Mittel für Spesen der externen Gutachtenden zur Verfügung. Diese Kosten müssen von den Instituten/Seminaren getragen werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist auch die Durchführung per Videokonferenz in Betracht zu ziehen.

Notenblatt und Protokoll

Mit der Einladung zur Promotionsprüfung erhält der Vorsitz das Notenblatt und der Beisitz eine Vorlage für das Protokoll. Notenblatt und Protokoll müssen unmittelbar nach der Promotionsprüfung ausgefüllt und vom Beisitz an das Studiendekanat, Team Studienabschlüsse retourniert werden (abschluss@phil.uzh.ch; Scan-Unterschriften sind möglich).

Die Durchführung der Prüfung

Die Promotionsprüfung darf erst durchgeführt werden, wenn eine Einladung durch das Studiendekanat versendet worden ist. Andernfalls ist sie ungültig.

  • Die Promotionsprüfung dauert 60 bis 90 Minuten und wird unter der Leitung des Vorsitzes in Anwesenheit aller Mitglieder der Promotionskommission durchgeführt und von einem Beisitz protokolliert.
  • Die Promotionsprüfung besteht aus einem einleitenden Vortrag durch die Doktorandin oder den Doktoranden, der insgesamt ca. 20 Minuten dauert, und der daran anschliessenden Diskussion über die Dissertation, bei welcher die Mitglieder der Promotionskommission Fragen stellen.
  • Die Promotionsprüfung wird mit «bestanden/nicht bestanden» bewertet und kann einmal wiederholt werden. 
  • Promotionsprüfungen sind fakultätsöffentlich. Damit sind sie grundsätzlich nur für Personen zugänglich, die in einem Zusammenhang mit der Philosophischen Fakultät der UZH stehen, wie Professorinnen und Professoren, Mitarbeitende des Mittelbaus oder des administrativen Personals und Doktorierende oder Studierende. Auf begründeten Antrag können sie einem erweiterten Personenkreis zugänglich gemacht werden (informeller Antrag per E-Mail an graduiertenschule@phil.uzh.ch). 
  • Die Beratung des Ergebnisses der Prüfung findet unter Ausschluss des Publikums sowie der Doktorandin oder des Doktoranden statt. Direkt im Anschluss daran verkündet der Vorsitz der Doktorandin oder dem Doktoranden das Resultat der Prüfung («bestanden/nicht bestanden») sowie das Prädikat.
  • Im Anschluss an die Prüfung schickt der Beisitz das Protokoll und das Notenblatt per E-Mail an das Studiendekanat, Team Studienabschlüsse (abschluss@phil.uzh.ch; Scan-Unterschriften sind erlaubt).

Bewertung der Dissertation und der Promotionsprüfung

Die Note für die Dissertation wird auf Basis der Noten aller Gutachten berechnet und das arithmetische Mittel auf eine Nachkommastelle gerundet.

6.0: summa cum laude 
5.5: insigni cum laude 
5.0: magna cum laude 
4.5: cum laude
4.0: rite

Die Promotionsprüfung wird mit «bestanden/nicht bestanden» bewertet. Weisen alle Mitglieder der Promotionskommission die Prüfung als genügend aus, gilt sie als bestanden.

Provisorische Abschlussdokumente

Sobald Protokoll und Notenblatt beim Studiendekanat, Team Studienabschlüsse, eingegangen sind, werden die provisorischen Abschlussdokumente erstellt und zusammen mit Kopien der Gutachten und der Überarbeitungsauflagen an die Doktorierenden verschickt. Das Führen der Bezeichnung «Dr. des.» ist nicht zulässig.

Publikation der Dissertation

Das Doktoratsstudium muss einschliesslich der Publikation innerhalb von sechs Jahren beendet werden. Die Frist läuft vom Zulassungsdatum bis zum Datum des Diploms. Können Sie die reguläre Publikationsfrist nicht einhalten, können Sie frühestens einen Monat vor Ablauf der regulären Frist einen begründeten Antrag auf Verlängerung stellen (via E-Mail an abschluss@phil.uzh.ch). Die Frist kann einmalig um sechs Monate verlängert werden.

ZORA (Zurich Open Repository and Archive)

Das Promotionsverfahren wird mit der Publikation der Dissertation auf ZORA abgeschlossen. Bitte ersetzen Sie das Titelblatt (Vorlage siehe unten). Kleinere formale Änderungen (z.B. Tippfehler) dürfen vorgenommen werden. Bei kumulativen Dissertationen entfernen Sie bitte das Formular "Kumulative Dissertation" mit den Angaben zu den einzelnen Beiträgen, das auf der zweiten Seite in das Belegexemplar eingefügt werden musste.

Hat die Promotionskommission keine Überarbeitungsauflagen vergeben, publizieren Sie das Belegexemplar, das Sie für die Prüfung eingereicht haben.

Hat die Promotionskommission Überarbeitungsauflagen vergeben, müssen für diese für die Publikation in das Belegexemplar, das Sie für die Prüfung eingereicht haben, eingearbeitet werden. Die Einarbeitung wird mit dem Formular Bestätigung Einarbeitung Überarbeitungsauflagen (DOCX, 51 KB) bestätigt und muss beim Publikationsantrag hochgeladen werden.

Die Publikation wird durch das Studiendekanat, Team Studienabschlüsse, vorgenommen. Es ist nicht zulässig, die Publikation auf ZORA selber vorzunehmen. Allfällige Duplikate werden durch das Studiendekanat entfernt. Die Verfasserin / der Verfasser erklären sich einverstanden, dass die Dissertation in der digitalen Bibliothek der Schweizerischen Nationalbibliothek verarbeitet, verzeichnet und dauerhaft archiviert werden darf. Allfällige Sperrfristen werden berücksichtigt.

Die Publikation auf ZORA ersetzt die Publikation als E-Dissertation oder als Verlagspublikation und die Abgabe gedruckter Exemplare entfällt damit vollständig. 

Die Publikation des Volltextes auf ZORA kann für drei Jahre gesperrt werden. Damit wird gewährleistet, dass Sie für Ihre wissenschaftliche Laufbahn eine vom Promotionsverfahren unabhängige Verlagspublikation anstreben können. Können Sie innerhalb der drei Jahre eine Verlagspublikation bzw. einen Verlagsvertrag vorweisen, ist das ein hinreichender Grund für eine zeitlich unbeschränkte Sperrung der Dissertation auf ZORA. Auch bei anderen rechtlichen Einschränkungen (z.B. bezüglich Bildrechten) kann eine unbeschränkte Sperrung beantragt werden.

Bitte beantragen Sie die Publikation mit einem integralen PDF-A (archivierbares PDF, eine Anleitung finden Sie weiter unten) über die Online Services Doktorat

Sie können aus drei Optionen wählen:

  1. sofortige Publikation des Volltextes im www, d.h. öffentlich einsehbar.
  2. sofortige Publikation des Volltextes im UZH-internen Web, d.h. nur mit shortname der UZH einsehbar.
  3. Sperre des Volltextes für 3 Jahre, nach Ablauf der Frist Publikation im www. Diese Option ist insbesondere zu empfehlen, wenn Sie eine spätere Verlagspublikation planen.

Kumulative Dissertation:

  • Falls ein bereits publizierter Artikel nicht öffentlich zugänglich sein darf, können Sie die Vorlage für bereits publizierte Artikel (siehe unten) verwenden. Der DOI (Digital Object Identifier) entspricht dem Permalink, auf dem der Artikel im Journal o.ä. publiziert wurde.
  • Falls ein eingereichter oder angenommener Artikel nicht öffentlich zugänglich sein darf, wählen Sie für die Publikation der Dissertation auf ZORA die oben genannte Option 3 "Sperre des Volltextes der Dissertation für 3 Jahre".

Bitte beachten Sie:

  • Nach der Publikation der Dissertation auf ZORA ist das Promotionsverfahren abgeschlossen und es sind keine Änderungen an der hochgeladenen Dissertation mehr möglich.
  • Erscheint zusätzlich zur Publikation auf ZORA eine Verlagspublikation, darf im Impressum der Verlagsversion kein Druckvermerk angefügt werden, der diese als Dissertation der PhF kenntlich macht (da das Promotionsverfahren mit der Publikation auf ZORA bereits abgeschlossen worden ist).

Dokumente für die Publikation

Anleitung PDF-A Erstellung (PDF, 1 MB)
Vorlage Titelblatt in deutscher Sprache (PDF, 314 KB)
Vorlage Titelblatt in englischer Sprache (PDF, 245 KB)
Vorlage kumulative Dissertation deutsch (Seite für bereits publizierte Artikel) (PDF, 162 KB)
Vorlage kumulative Dissertation englisch (Seite für bereits publizierte Artikel) (PDF, 213 KB)
Formular Bestätigung Einarbeitung Überarbeitungsauflagen (DOCX, 51 KB)

Abschlussdokumente

Das Studiendekanat, Team Studienabschlüsse, erstellt die definitiven Abschlussdokumente unmittelbar nach der Publikation der Dissertation auf ZORA und stellt diese den Doktorierenden zu. Ab diesem Zeitpunkt darf der Doktortitel geführt werden.

Promotionsfeier

Zur Feier der Promotionsabschlüsse führt die Fakultät jährlich eine Promotionsfeier durch, zu der auch Angehörige und Bekannte eingeladen sind. Zur Feier berechtigt sind Doktorierende, die im genannten akademischen Jahr publiziert haben. 

Promotionsfeier für Doktorierende, die im HS23 und FS24 publiziert haben: 27. September 2024