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Romanisches Seminar

Übertritt ins Masterstudium

Wollen Sie nach dem Ende des Bachelors sofort, ohne Unterbruch, ein Masterstudium beginnen? In diesem Fall müssen Sie sich nicht neu bewerben, sondern nur im Studierendenportal unter „Meine Anträge und Rechnungen“ einen entsprechenden Antrag auf „Studiengangswechsel" stellen. 

Achtung: Ein solcher Antrag ist unbedingt nötig, denn das System weiss nicht automatisch, dass Sie nach dem Bachelor auch einen Master machen wollen.

Details finden Sie hier: https://www.students.uzh.ch/de/studyadmin/registration/subjectchange.html

Fristen:

Wechsel per Herbstsemester: 15. Mai bis 31. August

Wechsel per Frühjahrssemester: 15. November bis 31. Januar.

Wenn Sie im Master eine andere Kombination von Studienprogrammen studieren wollen als im Bachelor, wird Ihr Dossier geprüft, ob Sie die eventuell nötigen Vorkenntnisse schon besitzen. Wenn das nicht der Fall ist, müssen Sie fehlende Kompetenzen aus dem Bachelor im Master als „Auflagen“ nachholen.

Dies passiert insbesondere dann, wenn Sie neu ein sog. „konsekutives Masterprogramm“ studieren wollen, das Sie im Bachelor noch nicht studiert hatten. Alle Masterprogramme des Romanischen Seminars sind konsekutiv, eine Ausnahme bilden nur die beiden Monomaster „Literaturwissenschaft“ und „Studi italiani“. Für diese beiden Programme gibt es auch ein spezielles Bewerbungsverfahren, vgl. hier:

 

Wenn Sie zugleich mit dem Übertritt in den Master auch mit dem Lehrdiplom beginnen wollen, dann müssen Sie sich für das Lehrdiplom neu bewerben wie damals, als Sie die Zulassung zum Bachelor beworben haben. Link: https://www.uzh.ch/cmsssl/de/studies/application/teachingdiploma/lehrdiplom.html 

 

Beachten Sie, dass für eine solche Bewerbung andere Fristen gelten als für den Wechsel ins Masterstudium: https://www.uzh.ch/cmsssl/de/studies/application/deadlines.html