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UZH für Studierende

Exmatrikulation


Ich habe mich für den Studienabschluss angemeldet. Werde ich damit auch automatisch exmatrikuliert nach dem Abschluss?

Nein. Die Exmatrikulation wird von der Kanzlei vorgenommen und muss separat über "Meine Anträge und Rechnungen" im Studierendenportal beantragt werden.

Was passiert mit bereits für das kommende Semester gebuchten Modulen, wenn ich mich exmatrikuliere?

Bereits für das kommende Semester gebuchte Module und die zugehörigen Prüfungsverfahren werden automatisch durch die UZH storniert, wenn Sie sich exmatrikulieren. Informationen zur Rückerstattung der Semestergebühren finden Sie auf der Webseite Exmatrikulation, Kap. "Rückerstattung der Semestergebühren".

Ich habe die Semesterrechnung für das nächste Semester erhalten, erwäge jedoch die Exmatrikulation per Ende dieses Semesters. Soll ich die erhaltene Rechnung trotzdem bereits begleichen, für den Fall, dass ich weiterstudiere?

Nein, Sie müssen die erhaltene Rechnung nicht sofort begleichen. Die Zahlungsfristen für die Begleichung der Rechnung über die Semestergebühren sind der 31.07. für das Herbstsemester bzw. der 31.01. für das Frühjahrssemester. Mitte August bzw. Mitte Februar erhalten Sie von der Kanzlei eine Zahlungserinnerung.

Beachten Sie bitte, dass Sie für das neue Semester keine Studienbescheinigungen erhalten und weder Module buchen noch die UZH Card validieren können, solange Sie die Semesterrechnung nicht beglichen haben. Informationen zur Freischaltung dieser Dienstleistungen finden Sie auf der Webseite Einschreibung unter "Freischaltung Modulbuchung, Validierung UZH Card, Versand Studienbescheinigungen".

Hinweise zur Rückerstattung der Semestergebühren bei nachträglicher Exmatrikulation finden Sie auf der Webseite Exmatrikulation. Beachten Sie bitte die Fristen.

Wie lange sind die Zugangsdaten zu den Onlinediensten der UZH (OLAT, UZH E-Mail etc.) nach der Exmatrikulation noch gültig?

Sie haben noch während ca. vier Monaten Zugriff auf die Onlinedienste der UZH.

Weiterführende Informationen

Haben Sie weitere Fragen?

Informationen zur Exmatrikulation von der UZH finden Sie auch unter:

Kontakt

Ist Ihre Frage noch nicht beantwortet? Bitte wenden Sie sich an die Kanzlei der Universität Zürich.