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UZH für Studierende

Exmatrikulation

Die Exmatrikulation können Sie immer zum Ende eines Semesters innerhalb der Fristen über "Meine Anträge" im Studierendenportal beantragen.

Studierende, die gleichzeitig in mehreren Studiengängen immatrikuliert sind, müssen einen separaten Antrag pro Studiengang einreichen, falls sie sich von allen Studiengängen exmatrikulieren lassen möchten.

Fristen

Exmatrikulation per Ende Frühjahrssemester

15. Mai – 15. Oktober

Exmatrikulation per Ende Herbstsemester

15. November – 15. März

Exmatrikulation beantragen

Den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags können Sie jederzeit in "Meine Anträge" direkt im Antrag einsehen.

  • Beantragen Sie die Exmatrikulation in "Meine Anträge" im Studierendenportal. Nach Absenden wird der Antrag von der Kanzlei der UZH geprüft (Status Antrag "In Prüfung").

  • Studierende im ersten Semester, die sich vor dem 15.10. im Herbstsemester bzw. 15.03. im Frühjahrssemester exmatrikulieren möchten, lesen bitte unter "Studium nicht aufgenommen / Rückzug der Immatrikulation" weiter.

  • Sobald Ihr Antrag fertig bearbeitet wurde, wechselt der Status auf "Genehmigt" bzw. "Abgelehnt" (wird per E-Mail angekündigt).

  • Falls Sie die Semesterrechnung für das neue Semester bereits erhalten, jedoch noch nicht beglichen haben, wird sie automatisch storniert und im Studierendenportal gelöscht.

Exmatrikulationsbestätigung: Falls Sie als Exmatrikulationsgrund "Hochschulwechsel" angegeben haben, erhalten Sie automatisch per Post eine Exmatrikulationsbestätigung. Bei Abschluss oder Abbruch des Studiums können Sie über das Kontaktformular der Kanzlei eine Exmatrikulationsbestätigung anfordern. Dies ist kostenpflichtig, s. Kanzleigebühren.

Studienabschluss

Bitte beachten Sie die Informationen auf der folgenden Webseite:

Studienabschluss

Modulstorno

Die Genehmigung der Exmatrikulation wird auf Ende des laufenden Semesters wirksam (also per 31.07. für das Frühjahrssemester / per 31.01. für das Herbstsemester).

Beachten Sie darum Folgendes:

  • Module, die für das laufende Semester gebucht wurden, bleiben bestehen, d. h. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Leistungen für dieses Semester zu erbringen.
  • Module, die für das kommende Semester gebucht wurden, werden mit der Genehmigung der Exmatrikulation automatisch storniert, sofern es sich nicht um eine Doppelimmatrikulation handelt (z. B. Masterstudium und gleichzeitiges Lehrdiplomstudium) oder um einen Rückzug der Immatrikulation im ersten Studiensemester an der UZH. In diesem Fall bleiben die Module für das kommende Semester gültig und es liegt in Ihrer Verantwortung, diese zu stornieren.

Rückerstattung der Semestergebühren

Falls Sie die Semestergebühren für das neue Semester bereits bezahlt haben und eine Rückerstattung (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr) wünschen, retournieren Sie bitte innerhalb der oben genannten Fristen Ihre UZH Card sowie die vier Studienbescheinigungen. Die Kanzlei leitet daraufhin die Rückzahlung der Gebühren ein. Sie erhalten per Post eine Aufforderung zur Online-Erfassung Ihrer Bank- oder Postkontodaten.

Studium nicht aufgenommen / Rückzug der Immatrikulation

Wenn Sie sich neu an der UZH immatrikuliert haben, das Studium aber nicht aufnehmen wollen, so teilen Sie das bitte schriftlich der Kanzlei bis spätestens 15.10. für das Herbstsemester und bis 15.03. für das Frühjahrssemester mit. Falls Sie die Semestergebühren für das erste Semester bereits bezahlt haben und eine Rückerstattung (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr) wünschen, retournieren Sie bitte innerhalb der oben genannten Fristen Ihre UZH Card sowie die vier Studienbescheinigungen und teilen Sie uns Ihre Bankverbindungsdaten mit. Die Kanzlei leitet daraufhin die Rückzahlung der Gebühren ein.

Deaktivierung der Benutzerkonten nach dem Austritt

Informationen zum Ablauf der UZH-Zugangsdaten nach dem Austritt aus der UZH finden Sie auf der Webseite Austritt aus UZH (LCM)

Weiterführende Informationen

Anträge

Meine Anträge

Eine Exmatrikulation per Ende des Frühjahrssemesters 2023 kann über das Studierendenportal - Meine Anträge

zwischen 15.05.2023 und 15.10.2023

beantragt werden.

Kontakt

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Kanzlei der Universität Zürich.