Verhaltenskodex Korruptionsprävention
Die Mitarbeitenden der Universität Zürich (UZH) handeln verantwortungsbewusst und ehrlich. Sie erfüllen ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen und stets im Sinne der Universität. Sie festigen damit das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Politik in die UZH als öffentlich-rechtliche Institution.
Korruptes Verhalten würde dieses Vertrauen gefährden und der UZH Schaden zufügen. Die UZH will deshalb sensibilisieren und mit klaren Regeln korruptem Verhalten und Ansätzen dazu vorbeugen. Der Verhaltenskodex Korruptionsprävention gilt für alle Mitarbeitenden der UZH sowie für externe Personen im Dienst der UZH. Er präzisiert die bestehende Treuepflicht für Mitarbeitende gemäss § 49 Personalgesetz des Kantons Zürich.