Prof. Dr. Heribert Rausch, Emeritierter Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht
Verstorben am 14. Oktober 2025 im Alter von 83 Jahren.
Heribert Rausch war ein Pionier des schweizerischen Umweltrechts. Er habilitierte sich 1977 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, wo er ab 1986 als Titularprofessor und von 1992 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2007 als Ordinarius wirkte.
Bereits 1972 berichtete Heribert Rausch in der Neuen Zürcher Zeitung von der ersten Umweltkonferenz der Uno in Stockholm. Zeitgleich war er Mitglied der Expertenkommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Leo Schürmann, die 1973 einen visionären Vorentwurf zu einem Umweltschutzgesetz vorlegte. Vor allem aber schuf Rausch in den 1970er-Jahren mit seinen Publikationen das wissenschaftliche Fundament für das Umweltrecht. Bahnbrechend war seine Habilitationsschrift «Die Umweltschutzgesetzgebung – Aufgabe, geltendes Recht und Konzepte» (1977). 1985 verfasste Rausch in dem von ihm mitbegründeten Loseblatt-Grosskommentar zum Umweltschutzgesetz, der zum Standardwerk wurde, die gesamte erste Lieferung, welche die tragenden Prinzipien des Umweltrechts umfasste (Vorsorgeprinzip, Verursacherprinzip, Ganzheitlichkeitsprinzip). Für seine Verdienste um die Entwicklung des Umweltrechts wurde im 1983 von der Université Libre de Bruxelles der Elizabeth-Haub-Preis verliehen.
Daneben setzte sich Heribert Rausch als gefragter Gutachter, mit Beiträgen in der NZZ und anderen Medien sowie beratend und anwaltlich für die Anliegen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes ein. Er war 1985 Mitgründer der Vereinigung für Umweltrecht (VUR) und begründete zusammen mit Alfred Kölz die im Verlag Schulthess erscheinende Schriftenreihe zum Umweltrecht. Ferner war er Gründungsmitglied des Conseil Européen du Droit de l'Environnement. Als Experte redigierte er den Entwurf der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung und einen Entwurf zu einem Umwelthaftpflichtgesetz.
Von seinen späteren umweltrechtlichen Publikationen seien erwähnt: sein Beitrag über Umwelt und Raumplanung im Band «Verfassungsrecht der Schweiz» (2001), das gemeinsam mit Arnold Marti und Alain Griffel verfasste Lehrbuch zum Umweltrecht (2004), der zusammen mit Alain Griffel verfasste Ergänzungsband zur 2. Auflage des USG-Kommentars (2011) sowie der überaus gehaltvolle Aufsatz «Zum 50-Jahre-Jubiläum des Umweltschutzartikels der Bundesverfassung – Ein kritischer Essay» (URP 2022, S. 129 ff.).
Dabei war Heribert Rausch nicht «nur» Öffentlichrechtler. Vielmehr war er zunächst Assistent beim renommierten Zürcher Privatrechtler Arthur Meier-Hayoz und verfasste bei diesem eine privatrechtliche Dissertation zum Thema «Das Persönlichkeitsrecht und der Schutz des Einzelnen vor verletzenden Pressebildern» (1969). Anschliessend absolvierte er ein LL.M.-Nachdiplomstudium an der renommierten Harvard Law School. Es war wohl diese breite Abstützung wie auch die Verbindung wissenschaftlicher mit anwaltlicher Tätigkeit, welche Rausch zum Vollblutjuristen mit einem weitgespannten Überblick über die gesamte Rechtsordnung werden liess. Sein besonderes Interesse galt dem Instrument der Volksinitiative. Dementsprechend trug seine Abschiedsvorlesung den Titel «Volksinitiativen als Motor der Gesetzgebung» (schriftliche Fassung in ZSR 2008 I, S. 425 ff.).
Heribert Rausch war nicht nur ein scharfsinniger Denker, sondern auch ein Sprachvirtuose. Dürrenmatts Satz «Die Arbeit an der Sprache ist Arbeit am Gedanken» war ihm eine Art Lebensmotto. Seine Texte waren geistreich und voller Sprachwitz. Grosses Vergnügen bereitet etwa die Lektüre des mit – dem für ihn typischen – Augenzwinkern verfassten Beitrags «Du Gesetzgeber, du nicht sprechen Deutsch gut?» in dem von Alain Griffel herausgegebenen Essay-Band «Vom Wert einer guten Gesetzgebung» (2014).
Schliesslich war Heribert Rausch auch ein begeisterter und begeisternder akademischer Lehrer, der für die Vorbereitung seiner Lehrveranstaltungen keinen Aufwand scheute. So erfüllte er sich im Sommersemester 2007 – seinem letzten Semester vor der Emeritierung – einen Herzenswunsch, indem er eine gänzlich neue Lehrveranstaltung auf die Beine stellte und durchführte: eine Schreibwerkstatt «Verfassen juristischer Texte: Regeln des wissenschaftlichen Arbeitens, Sprache und Stil». Dieses Kolloquium bildete die Grundlage der heutigen Pflicht-Lehrveranstaltung «Juristische Arbeitstechnik» an der Universität Zürich. Prof. Alain Griffel, Rechtswissenschaftliche Fakultät