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Prof. Dr. Dr. h.c. Stefan Trechsel, Emeritierter Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und strafrechtliche Hilfswissenschaften

Verstorben am 22. Dezember 2025 im Alter von 88 Jahren.

Zwischen Hörsaal und Richterbank: Stefan Trechsel wirkte als Wissenschaftler und Hochschullehrer im Bereich Straf- und Strafprozessrecht, war Mitglied der Europäischen Menschenrechtskommission in Strassburg und Ad litem-Richter am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag.  

Kurz vor Weihnachten 2025 ist eine prägende Stimme des Straf- und Strafprozessrechts verstummt: Stefan Trechsel ist überraschend in Bern verstorben. Dort hatte er studiert und 1963 das Berner Fürsprecherpatent erworben. Seine Doktorarbeit 1966 zum Strafgrund der Teilnahme fand grosse Beachtung, und es zeigte sich schon damals, dass diese Feder von jemandem mit hohem wissenschaftlichem Anspruch geführt wurde. Dieser Befund bestätigte sich mit der Habilitation, wiederum bei seinem Lehrer Prof. Dr. Hans Schultz (1972). Die Arbeit befasste sich mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Schutz der persönlichen Freiheit und den kantonalen Strafprozessordnungen.

Das war eine äusserst geschickte Wahl, und zwar in zweierlei Hinsicht: Die Schweiz stand damals kurz davor, Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention zu werden, aktueller hätte das Thema nicht sein können. Und für seine berufliche Laufbahn öffnete ihm diese frühe Befassung mit der EMRK viele Türen. Noch während seiner Arbeit an der Habilitation wirkte Stefan Trechsel ab 1971 als Staatsanwalt in Bern. Er hat später immer positiv über diese Zeit gesprochen, aber sie sollte erst der Anfang seiner Karriere sein, die in der zweiten Hälfte der 1970er-Jahre richtig Fahrt aufnahm. 1975 wurde er – hier zeigt sich der Erfolg seiner Habilitation – als Schweizer Mitglied in die Europäische Menschenrechtskommission gewählt; er sollte ihr fast ein Vierteljahrhundert angehören.

Der zweite grosse berufliche Erfolg in diesem Zeitabschnitt war seine Ernennung zum Ordinarius für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität St. Gallen im Jahr 1979. Ihr hielt er 20 Jahre lang die Treue. Der stete Wechsel zwischen richterlicher Tätigkeit in Strassburg und dem Hochschullehrerdasein in St. Gallen war organisatorisch anspruchsvoll, umso mehr, als die Familie fast die ganze Zeit in Bern verblieb. Aber in diesem Hin und Her zwischen dem Hörsaal und der Richterbank fand Stefan Trechsel grosse Erfüllung, und seine Tätigkeit in Strassburg und sein Schaffen als Professor durchdrangen einander und befruchteten sich gegenseitig.

In Strassburg fanden sein Wirken und seine profunden Kenntnisse grosse Anerkennung. Sie äusserte sich 1987 in seiner Wahl zum Kammerpräsidenten und zum Vizepräsidenten der Menschenrechtskommission, und von 1995 bis zu ihrer Auflösung war er ihr Präsident. Nachdem die Tätigkeit in Strassburg ein Ende gefunden hatte, stand eine weitere Veränderung bevor: Von der Universität St. Gallen wechselte er 1999 an die Universität Zürich als Ordinarius für Strafrecht, Strafprozessrecht und strafrechtliche Hilfswissenschaften. Er hat oft erwähnt, wie kollegial er dort empfangen wurde, und so wirkte er in dieser Funktion gerne über die ordentliche Emeritierung hinaus bis ins Jahr 2004.

Auch damit war seine berufliche Laufbahn noch nicht zu Ende. Stefan Trechsel kehrte zurück auf das internationale Parkett, das er so sehr liebte: Ab 2006 war er Ad litem-Richter am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag, in einem grossen Verfahren mit sechs Angeklagten, das bis in den Frühling 2013 hineindauerte. Damit fand seine offizielle Tätigkeit ihr Ende, und er zog nach Bern zurück. 

Neben seiner Kommissionstätigkeit auf dem Gebiet der Menschenrechte und seinem universitären Engagement im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts war Stefan Trechsel ein gefragter Experte in verschiedenen nationalen und internationalen Gremien und nicht zuletzt auch für die Medien. Dabei kam ihm seine Gabe zugute, komplexe Zusammenhänge auf ihren Kern zu reduzieren und sie so einem weiten Publikum näher zu bringen. Den Widerspruch hat er dabei nie gescheut, und die Diskussion war ihm wichtig, er konnte sie ebenso scharf führen wie er guten Gegenargumenten aufgeschlossen begegnete, und das alles, mit seiner polyglotten Prägung, nicht nur in Deutsch oder Französisch oder Englisch, auch in Italienisch, Holländisch, Spanisch oder Portugiesisch.

Dieses Talent schlug sich auch in seinen Schriften mit Beiträgen in all diesen Sprachen nieder. Die beiden ältesten sind schon erwähnt worden, und dann sind Generationen von Juristinnen und Juristen mit dem Noll/Trechsel und später dem Trechsel/Noll in den Allgemeinen Teil des Strafrechts eingeführt worden. 1989 ist sein Kurzkommentar zum Strafgesetzbuch in der ersten Auflage erschienen. Es war damals der einzige vollständige Kommentar zum StGB, er hat rasch eine grosse Verbreitung in der Praxis erreicht, und: Er war von ihm allein verfasst, heute kaum mehr vorstellbar, ein Meilenstein in der Kommentarliteratur zum StGB.

Seine Schaffenskraft hat sich auch in dem zweiten grossen Bereich seiner Tätigkeit niedergeschlagen, in den Menschenrechten. Sein Werk zu den «Human Rights in Criminal Proceedings» (2005) ist mittlerweile zu einem Klassiker in dieser Sparte aufgerückt. Neben solchen Standardwerken hat Stefan Trechsel gerne auch kürzere Beiträge verfasst, zum Teil auf Vorträge zurückgehend, die er geistreich und spontan gestalten konnte, oftmals gespickt mit Anspielungen auf Literatur und Kunst, die ihm Herzensangelegenheiten waren. Es war unter anderem diese Fähigkeit, die ihn einzigartig gemacht hat. Mit Stefan Trechsel hat die Strafrechtswissenschaft einen ihrer herausragenden Vertreter verloren. Felix Bommer, Rechtswissenschaftliches Institut