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Schutz vor sexueller Belästigung

Die Universität Zürich hat ein «Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Zürich» (RSB)  in Kraft gesetzt. Es geht von folgender Grundannahme aus: Alle Universitätsangehörigen begegnen sich mit Respekt. Dies bedeutet nicht, dass zwischenmenschliche Beziehungen an der Universität distanziert, rein sachlich und formell stattfinden sollen. Ganz im Gegenteil, ein freundlicher und entspannter Umgang zwischen den Geschlechtern ist erwünscht. Das Reglement hält jedoch unmissverständlich fest, dass sexuelle Belästigung verboten ist und nicht toleriert wird.

Wen betrifft das Reglement?

Alle Angehörigen der Universität Zürich.

Was ist sexuelle Belästigung?

Jedes Verhalten, das einen Menschen aufgrund seines Geschlechts verletzt oder herabwürdigt und von der betroffenen Person als unerwünscht empfunden wird.

Was ist in Ordnung, was nicht?

Freundliche Komplimente, gemeinsames Kaffeetrinken, humorvolle Gespräche und zum Beispiel der Besuch von universitären Fitnessveranstaltungen sind sicherlich kein Problem.

Nicht erlaubt sind unangemessene Körperkontakte, aufdringliches Verhalten, anzügliche Bemerkungen und Witze über das Aussehen oder körperliche Eigenschaften sowie das Zeigen von Bildern oder sonstige Verhaltensweisen, die eine belästigende und diskriminierende Haltung gegenüber den Angehörigen eines Geschlechts ausdrücken oder ein bedrückendes Arbeits- bzw. Studienklima schaffen. Und selbstverständlich auch alle sexuellen Handlungen, die unter Strafe stehen.

Wo findet man den genauen Wortlaut des Reglements?

Im Internet in der Zürcher Gesetzessammlung (ZH-Lex).
Bitte beachten Sie, dass «UniFrauenstelle - Gleichstellung von Frau und Mann» die frühere Bezeichnung der Abteilung Gleichstellung und Diversität ist. Im Reglement ist auch festgehalten, welche Massnahmen im Fall von sexueller Belästigung ergriffen werden und welche Rechte die Betroffenen haben.

Was können Betroffene tun?

Betroffene wenden sich gerne an eine der nachfolgend aufgeliste­ten An­sprech­per­so­nen für Bera­tung und weitere Unterstützungsmassnahmen.
Weitere Massnahmen werden von der untersuchenden Person, Prof. Dr. iur. utr. Brigitte Tag, Professorin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, mit Unterstützung durch den Rechtsdienst abgeklärt.

Ansprechpersonen

Lic. phil. Martin Akeret, Leiter UZH Archiv (Standort Zentrum)
PD Dr. Peter Collmer, Leiter Abteilung Studieninformation & Beratung (Standort Zentrum)
Jörg Frank, Leiter Abteilung Sicherheit und Umwelt (Standort Irchel)
Dr. Christiane Löwe, Leiterin Abteilung Gleichstellung und Diversität (Standort Zentrum)
Prof. Dr. Dr. med. Caroline Ospelt (Standort Oerlikon/Schlieren)
MLaw Sina Staudinger, Geschäftsführerin Kommission RSB (Standort Zentrum)
Dr. Rita Stöckli, Generalsekretärin der Universität Zürich (Standort Zentrum)

E-Mail-Kontaktadresse

Untersuchende Person

Prof. Dr. iur. utr. Brigitte Tag

Stellvertretende Untersuchende Person

RA lic. iur. Markus Golder, Leiter Abteilung Datenschutzrecht

unter Mitarbeit von MLaw Sina Staudinger, wissenschaftliche Mitarbeiterin RSB und Unterstützung durch den , Künstlergasse 15, 8001 Zürich

 

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