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Rechtsweg

Die Entscheidungen der Abteilung Studierende (Kanzlei und Zulassungsstelle) sind im Bewerbungsportal und im Studierendenportal zu finden. Wenn ein Antrag (z.B. Bewerbung um Zulassung, Antrag auf Studienprogrammwechsel etc.) nicht vollumfänglich gutgeheissen wird, so finden Sie im Entscheid eine Rechtsmittelbelehrung, die Sie über den korrekten Rechtsweg inkl. Fristen informiert. Es gibt Entscheidungen, die mit Einsprache bei der Abteilung Studierende angefochten werden und solche, die direkt bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen angefochten werden können.

Die Einsprache an die Abteilung Studierende kann brieflich oder als PDF-Attachment auf Deutsch oder Englisch per E-Mail eingereicht werden. Die Einsprache muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Einsprache ist eigenhändig unterzeichnet einzureichen.
  • Die Einsprache muss einen oder mehrere klar formulierte Anträge enthalten, in dem Sie darlegen, was Sie beantragen (z.B. "Zulassung zum Studiengang XY", "Erlass Auflage XY" etc.).
  • Eine Kopie der angefochtenen Verfügung ist beizulegen (z.B. Zulassungsentscheid, Auflagenliste, Liste der Bedingungen etc., welche Sie im Bewerbungs- bzw. Studierendenportal finden) oder klar zu bezeichnen.

Es steht Ihnen frei Dokumente einzureichen, die geeignet sind, Ihren Antrag bzw. Ihre Anträge zu stützen (z.B. Diplome, detaillierte Kursbeschreibung, Transcripts of Records etc.).

Nach Eingang der Einsprache erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Auf nicht fristgerecht eingereichte Einsprachen wird nicht eingetreten.

Das Verfahren wird schriftlich geführt. Die Entscheidung erhalten Sie per Einschreiben an die im Bewerbungsportal oder Studierendenportal hinterlegte Korrespondenzadresse oder per E-Mail, falls Sie die Einsprache per E-Mail eingereicht haben.

Für die umfassende Prüfung Ihrer Einsprache sowie die Ausfertigung des Entscheids ist in der Regel mit einer Verfahrensdauer von 30 bis 60 Tagen zu rechnen.

Verfahren vor der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen werden nur auf Deutsch geführt und Verfahrensbeteiligte mit Wohnsitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil oder einen Vertreter in der Schweiz anzugeben. Eingaben per E-Mail sind nicht möglich. Anfragen betreffend das Rekursverfahren sind an die Rekurskommission zu richten. Bitte beachten Sie die wichtigen Informationen der Rekurskommission:

Rekurskommission der Zürich Hochschulen

Weiterführende Informationen

Adresse für Einsprachen an die Abteilung Studierende

Abteilung Studierende
Rechtsstelle
Rämistrasse 71
8006 Zürich
E-Mail: rechtsstelle@ad.uzh.ch

Wichtiger Hinweis

Die Rechtsstelle der Abteilung Studierende beantwortet keine Anfragen zu fachwissenschaftlich begründeten Absagen oder zu inhaltlichen Fragen in Bezug auf die Auflagenliste bzw. die Liste der Bedingungen. Bitte konsultieren Sie hierfür die Webseiten der jeweiligen Fakultät. Bitte beachten Sie, dass Auflagen und/oder Bedingungen nur im Rahmen eines Einspracheverfahrens erlassen werden können.