Zulassung zum Bachelorstudium Medizin
Falls der Regierungsrat Zulassungsbeschränkungen anordnet, erfolgt die Studienplatzvergabe in Koordination mit den anderen Schweizer Hochschulen mit Zulassungsbeschränkungen über einen von swissuniversities organisierten Eignungstest. Zur Teilnahme an diesem Eignungstest kann nur zugelassen werden, wer
- über die schweizerische oder liechtensteinische Staatsbürgerschaft oder über einen entsprechenden Aufenthaltsstatus verfügt (siehe Zulassungsbeschränkungen),
- die Zulassungsvoraussetzungen für ein Bachelorstudium an der UZH erfüllt (siehe Bachelorstudium).
Wichtige Termine für das Studienjahr 2026/2027
| Art des Termins | Daten |
|---|---|
| Anmeldung bei swissuniversities | Anfang Dezember bis 15. Februar |
| Onlinebewerbung bei der UZH | Anfang Januar bis 31. März |
| Anmeldung zum Eignungstest bei swissuniversities | 45 Tage vor dem EMS |
| Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) | 3. Juli 2026 |
| Bekanntgabe der Testergebnisse, Studienplatzzuteilung |
Ende Juli 2026 |
| Annahme des Studienplatzes | spätestens 10 Tage nach Erhalt der Platzzuteilung |
1. Anmeldung bei swissuniversities
Die Anmeldung muss direkt auf der Website von swissuniversities vorgenommen werden. Detaillierte Auskünfte zum Verfahren finden Sie dort
Nicht fristgerecht eingereichte Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
2. Bewerbung bei der UZH
Um prüfen zu können, ob Sie über die schweizerische oder liechtensteinische Staatsbürgerschaft bzw. über den erforderlichen Aufenthaltsstatus verfügen sowie die Zulassungsvoraussetzungen für ein Bachelorstudium an der UZH erfüllen, müssen Sie sich zudem bei der UZH online bewerben. Es gilt der folgende Zeitplan:
- bis Ende Februar: Sie erhalten ein E-Mail der UZH mit Informationen über die Onlinebewerbung an der UZH
- Bewerbungsperiode: 1. Januar bis 31. März
Für die Onlinebewerbung benötigen Sie eine Kopie der Anmeldung bei swissuniversities (siehe oben unter Punkt 1).
Sollte die Onlinebewerbung nicht vollständig und fristgerecht abgeschickt werden, ist eine Zulassung zur Teilnahme am Eignungstest und damit auch die Aufnahme des Medizinstudiums im Herbstsemester nicht möglich.
3. Eignungstest für das Medizinsstudium (EMS)
Für Personen, die von der UZH zur Teilnahme am Eignungstest zugelassen werden, gilt betreffend Eignungstest der folgende Zeitplan:
- April bis Mitte Mai 2025: Sie erhalten die Anmeldeunterlagen und Informationen zum Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) von swissuniversities.
- 45 Tage vor dem EMS: Frist für die Anmeldung zum Eignungstest bei swissuniversities (durch Bezahlung der Testgebühr), Änderung Disziplin oder Studienort 1. Wahl (nur Änderung der Disziplin innerhalb der UZH und Änderung Studienort 1. Wahl zwischen den Tracks möglich)
- 3. Juli 2026: Datum des EMS für das Studienjahr 2026/27
Nicht fristgerecht eingereichte Anträge auf Änderung der Disziplin (z.B. von Zahnmedizin zu Humanmedizin) oder des gewünschten Studienorts können nicht berücksichtigt werden. Wer die Testgebühr nicht fristgerecht bezahlt, kann nicht am Eignungstest teilnehmen.
4. Studienplatzzuteilung
swissuniversities teilt die Studienanwärterinnen und -anwärter mit einem ausreichenden Testergebnis den beteiligten Hochschulen zu. Bei der Zuteilung der Studienorte werden die bevorzugte Wahl, der Wohnsitz (Zürich bei 1. Wahl UZH, Luzern bei 1. Wahl UZH Luzerner Track, St. Gallen bei 1. Wahl UZH St. Galler Track), das Testergebnis und in Ausnahmefällen die persönlichen Verhältnisse berücksichtigt.
Ende Juli informiert die UZH die Bewerberinnen und Bewerber, die als Studienort 1. Wahl UZH angegeben haben sowie solche die an die UZH umgeleitet wurden, brieflich über die Zuteilung bzw. Nichtzuteilung eines Studienplatzes. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Adresse stimmt, Sie über eine Adresse in der Schweiz/Liechtenstein verfügen und Ihr Briefkasten geöffnet wird.
5. Annahme des Studienplatzes
Falls Sie an der UZH einen Studienplatz zugeteilt bekommen, erhalten Sie Ende Juli die Informationen über die Platzzuteilung mit weiteren Instruktionen per Post.
Sie müssen der UZH innert 10 Tagen nach Erhalt der Unterlagen bestätigen, dass Sie den zugeteilten Studienplatz annehmen möchten, sonst wird der Platz anderweitig vergeben. Zur Bestätigung der Annahme des Studienplatzes sind die Information über die Studienplatzzuteilung und allfällige weitere fehlende Dokument über das Bewerbungsportal einzureichen.
Falls Sie während der 10-tägigen Frist abwesend oder verhindert sind, stellen Sie bitte im Voraus sicher, dass die Post der UZH durch eine stellvertretende Person in Empfang genommen, die benötigten Unterlagen eingescannt und fristgerecht online im Bewerbungsportal hochgeladen werden.
Alternativstudium
Falls Sie im Herbstsemester an der UZH ein Alternativstudium aufnehmen zu können für den Fall, dass Ihnen aufgrund Ihres Eignungstestresultats kein Studienplatz zugeteilt werden kann, ist eine zweite kostenpflichtige Bewerbung für einen anderen Studiengang an der UZH erforderlich. Es gelten die regulären Bewerbungsfristen.