FAQ
Abschluss
Ich möchte mein Studium abschliessen. Was muss ich tun? Sowohl beim Abschluss des Bachelors (180 ECTS) als auch des Masters (120 ECTS) muss man sich zentral bei der Philosophischen Fakultät zum Abschluss anmelden. Voraussetzung ist, dass Sie alle erforderlichen ECTS für jedes Studienprogramm auf der richtigen Stufe per Ende Abschlusssemester erzielen können. Ihren Studienfortschritt können Sie ab 1. November 2022 in Ihrem Studierendenportal in der App "Studienfortschritt & -abschluss" überprüfen. Wenn Sie alle Bestehensvoraussetzungen erfüllt haben, können Sie sich in dieser App zum Abschluss anmelden. Allg. Wegleitung Kapitel 6
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Wie setzt sich die Note im Master-Diplom zusammen? Der Studienabschluss wird mit einer gewichteten Gesamtnote bewertet. Die benoteten Module fliessen mit dem Gewicht ihrer ECTS in das jeweilige Studienprogramm ein, die Studienprogrammnoten mit dem Gewicht der fixen Studienprogrammgrössen in die gewichtete Gesamtnote. Sowohl die Studienprogrammnoten als auch die gewichtete Gesamtnote werden mit ungerundeten Ausgangswerten berechnet. Rahmenverordnung § 51 |
Anrechnungen
Nein, in diesem Bereich werden keine Seminare angeboten. Es können entsprechend nur Vorlesungen angerechnet werden.
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Kann ich Module aus einem früheren Studium anrechnen lassen? Es können grundsätzlich nur Module angerechnet werden, die nicht bereits zuvor an einen anderen Abschluss angerechnet wurden. Falls ein Modul also bereits in einem Zeugnis aufgeführt ist, kann es nicht mehr angerechnet werden. |
Kompensation von Pflichtmodulen
Kann ich Module, die ich bereits in einem früheren Studium absolviert habe, kompensieren? Extern absolvierte Leistungen sowie nachgewiesene Sprachfertigkeiten, können kompensiert werden, wenn diese Kompetenzen in Ihrem Studienprogramm an der UZH in einem Pflichtmodul vermittelt werden. Das Pflichtmodul wird in diesem Fall mit 0 ECTS Credits als erfüllt anerkannt. Damit gilt die Pflicht als erfüllt. Die ECTS Credits des Pflichtmoduls müssen durch andere Studienleistungen erbracht werden. STO Allg. Paragraph 37 |
Masterarbeit
Welchen Umfang hat die MA-Arbeit und worauf ist bei der Buchung zu achten? Im allen Major Masterstudiengängen, sowie im Mono Master Internet & Society ist eine Masterarbeit mit einem Umfang von 30 ECTS zu verfassen. Für Seitenzahlen und formale Bedingungen wenden Sie sich bitte an Ihre Betreuungsperson. STO Allg. Teil Paragraph 30-33 |
Fristen
Ich habe eine Buchungs-/ Stornierungsfrist verpasst. Kann ich das Modul trotzdem noch buchen? Die Buchungs- und Stornofristen sind verbindlich! |
Zulassung
Welche Anforderungen muss ich für einen spezialisierten Master mitbringen? Die Anforderungen sind je nach Master etwas unterschiedlich. Auf der Webseite des IKMZ finden Sie unter den verschiedenen Masterstudiengängen die fachlichen Voraussetzungen mit der Anzahl ECTS, die im jeweiligen Bereich nötig sind. Für alle Spez. Master gilt, dass die gerundete Gesamtnote des BA-Zeugnisses (oder deren Äquivalent) 5.00 oder besser sein muss. Politische Kommunikation & News Strategische Kommunikation & Management
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Ist es möglich mit einem Bachelorabschluss einer FH einen Master am IKMZ zu absolvieren? Grundsätzlich können Sie sich mit einem Bachelorabschluss einer Fachhochschule für ein Master-Programm an der UZH bewerben, wenn Sie an einer anerkannten Fachhochschule studiert haben. Zulassung zu einem Masterstudiengang an der UZH mit einem FH oder PH Abschluss |
Modulbuchung
Ich beginne bald mein Masterstudium am IKMZ. Was buche ich am besten im ersten Jahr? Die beiden Pflichtmodule “Multivariate Statistik” und “Wissenschaftstheorie und Forschungslogik” sollten in allen unseren Masterstudiengängen als Module in den ersten beiden Semestern absolviert werden. Wenn Sie mit Auflagen zum Master zugelassen wurden empfiehlt es sich ebenfalls, diese Auflagen möglichst zu Beginn ihres Studiums zu buchen. Mustercurriculum:
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Pflichtmodule werden regelmässig (jedes Semester oder jedes HS oder FS) angeboten und sind für alle Studierenden eines Studienprogramms gemäss Studienordnung obligatorisch zu absolvieren. Ein nicht bestandenes Pflichtmodul kann einmal wiederholt werden, eine Substitution ist nicht möglich. Ein zweimal, also definitiv nicht bestandenes Pflichtmodul führt zu einer endgültigen Abweisung.
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Was tun bei Problemen mit der Modulbuchung / Stornierung von Modulen? Bei Problemen beim Buchen oder Stornieren von Modulen helfen die Student Services der Philosophischen Fakultät weiter, die das Modulbuchungstool verwalten: modulbuchung@phil.uzh.ch
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Wie kann ich sehen, in welche Modulgruppe ein Modul gehört? Es gibt zwei Wege, zu eruieren, in welche Modulgruppe ein Modul gehört.
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Wo finde ich im Vorlesungsverzeichnis die passenden Veranstaltungen? Die Veranstaltungen der Masterprogramme sind unter Master of Arts in Sozialwissenschaften in den jeweiligen Programmen zu finden. Bspw. Major 90 - Kommunikationswissenschaft und Medienforschung. In der Suchfunktion des VVZ kann aber auch nach Modulen, Veranstaltungen oder Dozierenden gesucht werden. |
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Prüfungen
Wie oft darf ich eine Prüfung nicht bestehen? Pflichtmodule können einmal wiederholt werden. Das zweimalige Nichtbestehen eines Pflichtmodules führt zu einer Fachsperre. Andere Module können substituiert werden. Die Wiederholungsart ist im Modulkatalog aufgeführt. Rahmenverordnung: Wiederholung von Modulen Paragraph 28, 29
Muss ich mich für die Prüfung separat anmelden? Die Buchung bzw. Anmeldung des Moduls ist gleichzeitig auch die Buchung bzw. Anmeldung des Leistungsnachweises. Rahmenverordnung Paragraph 20
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Wie kann ich mich für die Wiederholungsprüfung eines Pflichtmoduls anmelden? Wenn Sie die Prüfung eines Pflichtmoduls beim ersten Termin nicht bestanden haben oder diese nicht antreten konnten, erhalten Sie im Modulbuchungstool die Aufforderung zur Anmeldung an die Wiederholungsprüfung. Die Anmeldung können Sie dann selbstständig innerhalb eines definierten Zeitfensters vornehmen. Allg. Wegleitung Kapitel 3.5 |
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Was muss ich tun, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe? In Pflichtvorlesungen wird eine Wiederholungsprüfung im selben Semester angeboten. Haben Sie die Prüfung beim ersten Termin nicht bestanden oder konnten diese nicht antreten, erhalten Sie im Modulbuchungstool die Aufforderung zur Anmeldung an die Wiederholungsprüfung, die Sie innerhalb eines bestimmten Zeitfensters vornehmen können. Falls Sie die Wiederholungsprüfung nicht antreten möchten, können Sie das Modul in einem Folgesemester erneut buchen. Bitte beachten Sie, dass es nach zwei Fehlversuchen in einem Pflichtmodul zu einer Fachsperre kommt. Bei Wahlvorlesungen gibt es keine Wiederholungsmöglichkeit. In diesem Fall müssen Sie eine andere Vorlesung in den Folgesemestern buchen. Nehmen Sie die Möglichkeit zur Prüfungseinsicht wahr! Allg. Wegleitung: Kapitel 3.4 und 3.5 Allg. Wegleitung 7.4 Prüfungseinsicht |
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Übergangsregelung
Wen betreffen die Übergangsregelungen und wo sind sie zu finden? Die Übergangsregelung gilt für alle Studierenden, die: Übergangsregelung MA Kommunikationswissenschaften und Medienforschung Major (90) Übergangsregelung MA Kommunikationswissenschaften und Medienforschung Minor (30)
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Es wird immer die ECTS-Zahl des erfolgreich absolvierten Moduls angerechnet. Wenn Sie also bspw. noch ein altes Seminar im Umfang von 9 ECTS erfolgreich absolviert haben, dann werden auch die 9 ECTS in der entsprechenden Gruppe an den Abschluss angerechnet. Übergangsregelung MA Kommunikationswissenschaften und Medienforschung Major (90) Übergangsregelung MA Kommunikationswissenschaften und Medienforschung Minor (30)
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Mithilfe der Bestehensvoraussetzungen für die einzelnen Modulgruppen und der Äquivalenztabelle in der Übergangsregelung. Übergangsregelung MA Kommunikationswissenschaften und Medienforschung Major (90) Übergangsregelung MA Kommunikationswissenschaften und Medienforschung Minor (30)
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Nein, die Modulgruppe ist erfüllt, wenn alle erforderlichen Module aus der Äquivalenztabelle erfolgreich abgeschlossen sind, unabhängig von deren ECTS-Zahl. Insgesamt brauchen Sie natürlich trotzdem 90 / 120 ECTS im Major /Mono resp. 30 ECTS im Minor. Haben Sie alle Voraussetzungen in den Gruppen erfüllt, können die fehlenden Punkte nach freier Wahl absolviert werden. Übergangsregelung für BA Major Studierende, die vor HS19 angefangen haben |
Überschneidung
Das ist ein Problem, dem viele Studierende im Laufe ihres Studiums begegnen. Leider ist dies angesichts der Vielzahl an Fächern und möglichen Fachkombinationen kaum zu vermeiden. Schauen Sie als erstes ob es möglich ist, eines der betroffenen Module zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des jeweiligen Fachs zu absolvieren, ohne dass es deswegen zu einer Verlängerung der Studiendauer kommt. Sollte dies nicht möglich sein, bestünde eine weitere Möglichkeit darin, das Nebenfach ein Jahr später zu beginnen, wenn Sie allenfalls im Hauptfach etwas mehr Spielraum haben. Vergessen Sie hierbei jedoch nicht abzuklären, ob das Nebenfach in vier Semestern absolvierbar ist, falls Sie das Bachelor-Studium in der Regelstudienzeit von sechs Semestern abschliessen möchten. Allg. Wegleitung 2.5 |
Vorgezogener Master
Kann ich Mastermodule buchen, wenn ich noch im Bachelor eingeschrieben bin? Studierende, die in einem Bachelorstudiengang der Philosophischen Fakultät (PhF) gemäss ihrer Leistungsübersicht mindestens 120 ECTS erworben haben, können im folgenden Semester vorgezogene Module aus Masterstudienprogrammen der PhF im Umfang von 30 ECTS absolvieren (insgesamt und semesterübergreifend). Diese können innerhalb der Buchungsfrist selbstständig gebucht werden. Allg. Wegleitung 3.8 Vorgezogene Mastermodule
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Welche Mastermodule kann ich als vorgezogene Mastermodule im Bachelor buchen? Im Modulkatalog ist vermerkt, ob sie das Modul als vorgezogenes Mastermodul eignet. Modulkataloge der verschiedenen Masterstudiengänge |
Kontakte
Wo kann ich mich melden, wenn meine Frage hier nicht beantwortet wurde? Allgemeine Fragen zum Studium an der Philosophischen Fakultät: studium@phil.uzh.ch Modulbuchungen, Stornierungen: modulbuchung@phil.uzh.ch Informationen zu Studienabschlüssen: abschluss@phil.uzh.ch Spezifische Fragen zu den Programmen am IKMZ: programmkoordination@ikmz.uzh.ch |
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