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Physik-Institut

Wechsel von einer anderen Hochschule

Studienleistungen, die an einer anderen Universität, einer anderen Fakultät, in einem anderen Studienprogramm oder im Mobilitätsstudium erbracht wurden, können im Rahmen der Vorgaben der Studienordnung angerechnet werden, soweit sie zu Modulen des zu absolvierenden Studienprogramms inhaltlich äquivalent sind und nicht bereits an einen Abschluss angerechnet wurden.

Studierende sind verpflichtet, alle bisher erbrachten bestandenen und nicht bestandenen Studienleistungen bei der Anmeldung zum Studiengang zu deklarieren. Nach der Deklaration entscheiden die Studierenden, ob früher erbrachte Leistungen unter Berücksichtigung der Fehlversuche entweder angerechnet werden oder ob auf eine Anrechnung vollständig verzichtet wird.

Ein Gesuch für die Anrechnung externer Studienleistungen muss schriftlich an das Studiendekanat gestellt werden. Es ist wichtig, dass dieser Antrag im ersten Semester nach dem Wechsel - vor der ersten Prüfung - gestellt wird.

Bewerbungsfristen: https://www.uzh.ch/cmsssl/de/studies/application/deadlines.html

 

 

Wechsel von der ETH

Bitte beachten Sie das Merkblatt

Bewerbungsfristen https://www.uzh.ch/cmsssl/de/studies/application/deadlines.html

 

Wir empfehlen, bei einem Wechsel die Studienberatung zu konsultieren.