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UZH für Mitarbeitende

Entsorgung Gerät

Stammt das Gerät aus einem BL2- oder BL3-Labor, Gift-, Chemie- oder Strahlenlabor muss bei jeder Verschiebung (Umzug, Entsorgung) eine Unbedenklichkeitserklärung ausgefüllt und am Gerät angebracht werden.

Nicht funktionierendes Gerät

Dieses wird von uns fachgerecht entsorgt. Wenden Sie sich an das für Ihren Standort zuständige Entsorgungsteam.

zur Kontaktliste Entsorgungsteam
Funktionierendes Gerät

Die UZH betreibt eine Gerätebörse mit dem Ziel, nicht mehr genutzte Geräte und Laborapparate wieder in den Einsatz zu bringen.

 

zur Website UZH Gerätebörse

Weiterführende Informationen

Unbedenklichkeitserklärung / Zustandserklärung