
Anstellung Mitarbeitende
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und die Bestimmungen zu Ihrem Anstellungsverhältnis als Mitarbeiter*in an der Universität Zürich.
Gesetzliche Grundlagen
Die meisten UZH Mitarbeitenden verfügen über eine öffentlich-rechtliche Anstellung.
Mitarbeitendenbeurteilung (MAB)
Einmal jährlich findet zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter*innen ein Beurteilungs- und Förderungsgespräch statt.
Änderung der Personalien
Bei Adressänderung, Änderung der Bankverbindung oder bei Zivilstandsänderung ist eine Meldung zu machen.
Pensionierung
UZH-Mitarbeitende werden spätestens mit dem Erreichen des 65. Altersjahres pensioniert, unabhängig vom Geschlecht und ordentlichen Rentenalter.
Befristete Anstellung
Anstellungen an der UZH sind grundsätzlich unbefristet, ausser im wissenschaftlichen Bereich.
Nebenbeschäftigungen
Während einer Anstellung sind Nebenbeschäftigungen, öffentliche Ämter oder selbständige Erwerbstätigkeiten der UZH zu melden.