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UZH für Mitarbeitende

Familienzulagen

Sie können für Ihre Kinder Familienzulagen beantragen. Zulagen können für eigene Kinder sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, auch für Stiefkinder, Pflegekinder, Geschwister und Enkelkinder beantragt werden. Pro Kind ist nur eine Zulage möglich. Haben Sie mehrere Arbeitgebende, ist jener zuständig, der den höchsten Lohn auszahlt.

Merkblatt für das Familienzulagengesetz (FamZG) (PDF, 114 KB)

Familienzulagen können mit der ausgefüllten Anmeldung für Familienzulagen bei der Abteilung Personal (zuständiges Center of Competence) beantragt werden.

Anmeldung für Familienzulagen (PDF, 314 KB)*

Änderungsmeldung für Familienzulagen (PDF, 216 KB)*

 

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Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei weiterführenden Fragen kontaktieren Sie bitte die zuständige personalverantwortliche Person innerhalb Ihrer Organisationseinheit oder wenden Sie sich an das für Sie zuständige Competence Center in der Abteilung Personal.

Stichwortverzeichnis