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Zulassung zum Masterstudium

An der Universität Zürich werden zahlreiche Masterstudiengänge und -programme angeboten. Je nach Fakultät und Fachbereich studieren Sie innerhalb eines bestimmten Studiengangs ein einziges Studienprogramm (Mono-Studienprogramm) oder kombinieren zwei Studienprogramme (ein Major- und ein Minor-Studienprogramm).

Konsekutive Masterstudienprogramme bauen inhaltlich auf einem vorangehenden Bachelorstudium auf. Spezialisierte Masterstudienprogramme fokussieren häufig auf ein Spezialthema, sind interdisziplinär ausgerichtet oder basieren auf Kooperationen mit schweizerischen oder ausländischen Partnerhochschulen. Die grosse Mehrheit der Masterstudienprogramme der Universität Zürich ist konsekutiv.

Die Zulassung zu einem Masterstudiengang setzt neben der Erfüllung der formalen Zulassungsvoraussetzungen die Erfüllung der fachwissenschaftlichen Zulassungsvoraussetzungen voraus. Die Prüfung dieser Voraussetzungen im Rahmen einer Bewerbung dauert ab Vollständigkeit des Dossiers in der Regel bis zu 3 Monate.

Bewerbungsprozess

Das gewünschte Masterstudium kann im Falle einer Zulassung zudem nur dann aufgenommen werden, wenn die sprachlichen Anforderungen erfüllt sind.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir ausserstande sind, individuelle Bewertungen von Abschlüssen vorgängig telefonisch oder per E-Mail vorzunehmen, ohne dass uns Ihre Bewerbung mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegt. 

Formale Zulassungsvoraussetzungen

  • Bachelordiplom oder mind. gleichwertiger Abschluss einer staatlich anerkannten Universität.

  • Allenfalls angerechnete Studienleistungen wurden ebenfalls an einer staatlich anerkannten Universität erworben.

  • Der Studiengang umfasst mindestens drei Jahre (gemäss Regelstudienplan eines Vollzeitstudiums: 180 ECTS Credits oder äquivalenter Arbeitsaufwand).

  • Das Diplom ist staatlich anerkannt (keine Äquivalenzbescheinigungen oder universitätsinterne Bestätigungen über das erfolgreiche Absolvieren von Zwischenabschnitten).

  • Das Diplom berechtigt im betreffenden Staat an einer staatlich anerkannten Universität zum konsekutiven Masterstudium.

Das Bachelordiplom muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht zwingend vorliegen. Es kann im Falle einer Zulassung nachgereicht werden (bei Zulassungen zum Herbstsemester spätestens bis zum 30. September, bei Zulassungen zum Frühjahrssemester spätestens bis zum 15. März).

Je nach Studienprogramm ist auch eine Zulassung mit einem Abschluss einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule möglich, sofern

  • die betreffende Hochschule über eine Anerkennung eines Signatarstaates der Lissabonner Konvention 

  • mit dem Bachelorabschluss mindestens die Gesamtnote 5 (ungerundet) gemäss dem schweizerischen Notensystem bzw. eine entsprechende Gesamtnote eines ausländischen Notensystems gemäss Umrechnungsformel vorliegt.

Fachwissenschaftliche Zulassungsvoraussetzungen

  • Erfüllung des Anforderungsprofils des jeweiligen Masterstudienprogramms: Das Anforderungsprofil umschreibt die für das Masterstudienprogramm erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Es orientiert sich an der Qualität und am Inhalt, Umfang sowie am vermittelten Fähigkeitsniveau eines oder mehrerer Bachelorstudienprogramme der Universität Zürich.

  • Wenn das Anforderungsprofil nicht vollumfänglich erfüllt ist, können Auflagen und/oder Bedingungen (bestehend aus Bachelormodulen) auferlegt werden. Bitte beachten Sie, dass die Module für Auflagen und/oder Bedingungen in einigen Fällen nur in der Unterrichtssprache Deutsch angeboten werden können (z. B. Ethnologie, Wirtschaftsinformatik). Falls Sie Fragen zu Auflagen und/oder Bedingungen haben, welche nur in der Unterrichtssprache Deutsch angeboten werden, kontaktieren Sie bitte die Studienberatung der Fakultät.

  • Bedingungen sind im Rahmen des Masterstudiums in einer Vorbereitungsphase zu erfüllen. In der Vorbereitungsphase können Studierende keine Mastermodule buchen. Auflagen können entweder bereits in der Vorbereitungsphase oder parallel zu den Mastermodulen erbracht werden.

  • Umfassen die für alle Masterstudienprogramme eines Masterstudiengangs als Bedingungen und Auflagen zu erbringenden Studienleistungen mehr als 60 ECTS Credits, wird keine Zulassung erteilt.

  • Für die Zulassung zu spezialisierten Masterstudienprogrammen können die Fakultäten zusätzliche Anforderungen vorsehen wie z. B. eine Mindestgesamtnote des Bachelorabschlusses und/oder Mindestnoten einzelner Module, ein Motivationsschreiben oder studienrelevante Zusatzqualifikationen.

  • Die Zulassung zu einem Masterstudienprogramm ist in der Regel nicht möglich, wenn zuvor ein fachinhaltlich äquivalentes Studium abgeschlossen wurde.

  • Für Personen, die an der Universität Zürich oder einer anderen Hochschule von einem oder mehreren Studienprogrammen endgültig abgewiesen bzw. gesperrt wurden, ist eine Zulassung zum betreffenden bzw. zu allen nach Massgabe der jeweiligen Fakultät ähnlichen Studienprogrammen auf allen Studienstufen ausgeschlossen.

Die jeweiligen Anforderungsprofile finden Sie auf den Webseiten der Fakultäten:
Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Philosophische Fakultät
Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät

Achtung: Können Auflagen oder Bedingungen wegen nicht bestandener Leistungsnachweise (Fehlversuche) nicht mehr vollständig erfüllt werden oder wird eine mit der Zulassung verfügte Frist nicht eingehalten, erfolgt eine endgültige Abweisung vom jeweiligen Masterstudienprogramm. Eine solche Abweisung bewirkt eine Sperre für das betreffende Studienprogramm sowie für alle nach Massgabe der Fakultät ähnlichen Studienprogramme auf allen Studienstufen.

Sprachliche Anforderungen

Die Hauptunterrichtssprachen in den  Masterstudienprogrammen sind Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch

Fremdsprachige Bewerberinnen und Bewerber müssen nachweisen, dass Sie für die gewählten Studienprogramme über Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau C1 gemäss der Skalierung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) verfügen.

Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen spätestens vor der Immatrikulation durch ein von der Universität Zürich anerkanntes Sprachzertifikat nachgewiesen werden, sofern kein reglementarisch festgelegter Befreiungsgrund vorliegt. Es wird empfohlen, das Sprachzertifikat bzw. die Sprachzertifikate bereits bei der Bewerbung einzureichen.

Wichtige Hinweise zur Bewerbung

  • Bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung über denBewerbungsablauf sowie die einzureichenden Unterlagen und bewerben Sie sich über die Onlinebewerbung. Beachten Sie bitte unbedingt die Bewerbungsfristen.

  • Pro Person und Semester wird in der Regel nur eine Bewerbung geprüft. Wir bitten Sie daher, sich für einen Masterstudiengang inkl. Studienprogramm bzw. Studienprogramme zu entscheiden und jeweils nur eine Bewerbung abzusenden.

  • An der Universität Zürich derzeit auf Bachelorstufe immatrikulierte Studierende haben den Studiengangswechsel zum Masterstudium zwingend über «Meine Anträge» im Studierendenportal zu beantragen und keine Bewerbung einzureichen.

  • Bei Studieninteressierten für die nachfolgend aufgeführten spezialisierten Masterstudiengänge bzw. -programme erfolgt die Bewerbung in zwei Stufen:

  1. Voranmeldung beim entsprechenden Institut:
    Master of Science UZH ETH in Quantitative Finance
    Master «History of the Contemporary World/Zeitgeschichte»
    Master «Economic History / Wirtschaftsgeschichte»
    Master «Studi italiani»
    Spezialisierte Masterstudienprogramme der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät
    Bitte beachten Sie die Voranmeldefristen!

  2. Wenn Sie im Besitz der provisorischen Aufnahmebestätigung des Instituts sind, werden Sie von der Abteilung Studierende über das weitere Vorgehen informiert.

  • Falls Sie im gewünschten Masterstudiengang ein Major-Studienprogramm mit einem Minor-Studienprogramm kombinieren, kann es vorkommen, dass die Hauptunterrichtssprache dieser beiden Studienprogramme unterschiedlich ist. Im Falle einer Zulassung müssten Sie also ausreichende Sprachkenntnisse in diesen beiden Sprachen nachweisen können (Beispiel: Major-Studienprogramm mit Hauptunterrichtssprache Englisch und Minor-Studienprogramm mit Hauptunterrichtssprache Deutsch). Eine Liste der Studienprogramme nach Hauptunterrichtssprache finden Sie auf unserer Webseite zu den sprachlichen Anforderungen.

  • Bitte beachten Sie, dass wenn Sie ein Minor-Studienprogramm wählen, für das Sie über keinerlei Vorkenntnisse verfügen, Ihnen für dieses Studienprogramm bereits Auflagen im Umfang von 60 ECTS Credits erteilt werden können. Falls dies der Fall sein sollte, wird jede weitere Auflage für ihr gewähltes Major-Studienprogramm zu einer Absage der Bewerbung führen (siehe weiter oben Punkt "Fachwissenschaftliche Zulassungsvoraussetzungen").

  • Informationen über die Zulassungsbeschränkungen, die Zulassungsvoraussetzungen und den Bewerbungsablauf für ein Masterstudium in Medizin finden Sie auf unserer Webseite zum anMasterstudium Medizin.

Weiterführende Informationen

Bewerbungsfristen

Beachten Sie bitte die unterschiedlichen Bewerbungsfristen.

Fragen

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Zulassungsstelle.

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