Navigation auf uzh.ch

Suche

Zulassung zum Masterstudium Medizin

An der Universität Zürich werden die Masterstudiengänge Humanmedizin, Chiropraktische Medizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin angeboten.

Die Zulassung zu einem Masterstudiengang setzt neben der Erfüllung der formalen Zulassungsvoraussetzungen die Erfüllung der fachwissenschaftlichen Zulassungsvoraussetzungen voraus. Zudem kann die Zulassung aufgrund der geltenden Zulassungsbeschränkungen nur erfolgen, wenn ein Studienplatz vorhanden ist. Das gewünschte Masterstudium kann im Falle einer Zulassung zudem nur dann aufgenommen werden, wenn die sprachlichen Anforderungen erfüllt sind.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir ausserstande sind, individuelle Bewertungen von Abschlüssen vorgängig telefonisch oder per E-Mail vorzunehmen, ohne dass uns Ihre Bewerbung mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen vorliegt. 

Formale Zulassungsvoraussetzungen

  • Bachelordiplom oder mind. gleichwertiger Abschluss einer staatlich anerkannten Universität
  • Allenfalls angerechnete Studienleistungen wurden ebenfalls an einer staatlich anerkannten Universität erworben.
  • Der Studiengang umfasst mindestens drei Jahre (gemäss Regelstudienplan eines Vollzeitstudiums: 180 ECTS Credits oder äquivalenter Arbeitsaufwand).
  • Das Diplom ist staatlich anerkannt (keine Äquivalenzbescheinigungen oder universitätsinterne Bestätigungen über das erfolgreiche Absolvieren von Zwischenabschnitten).
  • Das Diplom berechtigt im betreffenden Staat an einer staatlich anerkannten Universität zum konsekutiven Masterstudium.

Das Bachelordiplom muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht zwingend vorliegen. Es kann im Falle einer Zulassung (nur zum Herbstsemester möglich) bis zum 30. September nachgereicht werden.

Fachwissenschaftliche Zulassungsvoraussetzungen

  • Erfüllung des Anforderungsprofils des jeweiligen Masterstudiengangs: Das Anforderungsprofil umschreibt die für den Masterstudiengang erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Es orientiert sich an der Qualität und am Inhalt, Umfang sowie am vermittelten Fähigkeitsniveau der entsprechenden Bachelorstudiengänge der Universität Zürich.
  • Wenn das Anforderungsprofil nicht vollumfänglich erfüllt ist, können Auflagen und/oder Bedingungen (bestehend aus Bachelormodulen) auferlegt werden. In der Regel ist in einem solchen Fall im Rahmen einer Bedingung das gesamte dritte Bachelorstudienjahr zu absolvieren. Eine solche Zulassung setzt voraus, dass der dafür erforderliche Studienplatz vorhanden ist.
  • Umfassen die für alle Masterstudienprogramme eines Masterstudiengangs als Bedingungen und Auflagen zu erbringenden Studienleistungen mehr als 60 ECTS Credits, wird keine Zulassung erteilt.
  • Für Personen, die an der UZH oder einer anderen Hochschule von einem oder mehreren Studienprogrammen endgültig abgewiesen bzw. gesperrt wurden, ist eine Zulassung zum betreffenden bzw. zu allen nach Massgabe der jeweiligen Fakultät ähnlichen Studienprogrammen auf allen Studienstufen ausgeschlossen.

Die jeweiligen Anforderungsprofile finden Sie auf den Webseiten der Fakultäten:

Medizinische Fakultät

Vetsuisse-Fakultät

Sprachliche Anforderungen

Die Hauptunterrichtssprache in allen Masterstudienprogrammen der Medizinischen Fakultät und der Vetsuisse-Fakultät ist Deutsch.

Fremdsprachige Bewerberinnen und Bewerber müssen nachweisen, dass Sie über Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau C1 gemäss der Skalierung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) verfügen.

Die erforderlichen Sprachkenntnisse müssen spätestens vor der Immatrikulation durch ein von der Universität Zürich anerkanntes Sprachzertifikat nachgewiesen werden, sofern kein reglementarisch festgelegter Befreiungsgrund vorliegt. Es wird empfohlen, das Sprachzertifikat bereits bei der Bewerbung einzureichen.

Wichtige Hinweise zur Bewerbung

  • Der Studienbeginn ist jeweils nur im Herbstsemester möglich.

  • Bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung über den Bewerbungsablauf sowie die einzureichenden Unterlagen und bewerben Sie sich über die Online-Bewerbung. Beachten Sie bitte unbedingt die Bewerbungsfristen.

  • Da die Studienplätze frühestens Ende Juli vergeben werden können, erfolgt eine allfällige Zulassung (inkl. Studienplatz) erst im August.

  • Pro Person und Semester wird in der Regel nur eine Bewerbung geprüft. Wir bitten Sie daher, sich für einen Masterstudiengang zu entscheiden und jeweils nur eine Bewerbung abzusenden.

  • An der Universität Zürich derzeit auf Bachelorstufe immatrikulierte Studierende haben den Studiengangswechsel zum Masterstudium zwingend über «Meine Anträge und Rechnungen» im Studierendenportal zu beantragen und keine Bewerbung einzureichen.

  • Studierende, welche auf Bachelorstufe den Luzerner bzw. den St. Galler Track belegen und ins Masterstudium übertreten wollen, immatrikulieren sich als reguläre Studierende an der Universität Luzern bzw. an der Universität St. Gallen für den gemeinsamen Masterstudiengang. An der UZH werden Sie von der Kanzlei als Mobilitätsstudierende in den entsprechenden Joint-Degree-Studiengang umgeschrieben.

  • Wer über einen Masterabschluss in Zahnmedizin in Verbindung mit einem Diplom als Zahnärztin oder Zahnarzt verfügt und für die Ausbildung in Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie zusätzlich einen Masterabschluss in Humanmedizin benötigt (oder umgekehrt), bewirbt sich bitte für den entsprechenden Masterstudiengang und nicht für den Bachelorstudiengang.

Weiterführende Informationen

Joint-Degree-Masterstudiengänge mit Luzern und St. Gallen

Personen, die in einen Joint-Degree-Masterstudiengang mit Luzern oder St. Gallen eintreten möchten, bewerben sich bei den entsprechenden Hochschulen.

Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelordiploms der UZH im Luzerner oder St. Galler Track haben Anrecht auf einen solchen Studienplatz. An der UZH werden sie als Mobilitätsstudierende in den entsprechenden Joint-Degree-Studiengang eingeschrieben. Es ist weder ein Antrag auf Studiengangswechsel noch eine Bewerbung bei der UZH erforderlich.