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Nächste Bewerbungsfrist

Übersicht

Zulassungsbedingungen

Bitte konsultieren Sie vor einer Bewerbung die allgemeinen und länderspezifischen Zulassungsbedingungen

Erstsemestrigentage 2013 für Bachelorstudierende

Auf der Webseite der Erstsemestrigentage finden Sie die Veranstaltungsdaten sowie ab Juli 2013 detaillierte Informationen zu den Veranstaltungen Ihrer Fakultät.

Latinum

Für das Studium an der Theologischen Fakultät sowie für bestimmte Fächer an der Philosophischen Fakultät werden Lateinkenntnisse vorausgesetzt.

VorschriftenKursangebot

Kontakt

Kanzlei der Universität Zürich
Rämistrasse 71
8006 Zürich
Tel. +41 44 634 22 17
kanzlei@uzh.ch

Öffnungs- und Telefonzeiten: Mo-Fr, 09:30-12:30 Uhr

Zulassungsstelle (ausländ. Vorbildung, Master, Lehrdiplom für Maturitätsschulen und Doktorat)
Tel. +41 44 634 22 36
admission@uzh.ch

Bachelorstudium

Studienbeginn im Frühjahrssemester
Voraussetzungen für Studieninteressierte mit Schweizer Vorbildung
Voraussetzungen für Studieninteressierte mit ausländischer Vorbildung
Fortgeschrittene Bachelorstudierende
Wiederimmatrikulation in den Lizentiats- oder Diplomstudiengang

Studienbeginn im Frühjahrssemester

Der Studienbeginn im Frühjahrssemester ist bei der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ausgeschlossen und bei den übrigen Fakultäten nur bei einzelnen Programmen (oft nur eingeschränkt) möglich. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor einer Bewerbung zum Frühjahrssemester vorgängig in der entsprechenden Studienordnung.
Sämtliche Bachelorstudiengänge können im Herbstsemester begonnen werden.

Voraussetzungen für Studieninteressierte mit Schweizer Vorbildung

Mit einer Schweizerischen oder schweizerisch anerkannten kantonalen, gymnasialen Maturität können Sie sich an allen Fakultäten der Universität Zürich immatrikulieren lassen, vorausgesetzt Ihnen kann ein entsprechender Studienplatz zugewiesen werden. Mit einem Schweizerischen Fachhochschulabschluss können Sie ein Studium an allen Fakultäten der Universität Zürich aufnehmen.

Eine Liste aller übrigen an der UZH anerkannten schweizerischen Zulassungssausweisen finden Sie auf den Seiten der CRUS (Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten).

Falls Sie über keinen anerkannten Zulassungsausweis verfügen, führt die UZH jährlich eine volle Aufnahmeprüfung auf dem Niveau einer MAR-Maturität durch.

Voraussetzungen für Studieninteressierte mit ausländischer Vorbildung

Ausländische Zulassungsausweise, die  von der UZH anerkannt werden, müssen insbesondere allgemein bildenden Charakter haben, im ausstellenden Land den höchstmöglichen Mittelschul- bzw. Gymnasiumsabschlussgrad darstellen und dort den Zugang zu allen universitären Fakultäten und Studienrichtungen ermöglichen.

Bitte konsultieren Sie vor einer Bewerbung die allgemeinen und länderspezifischen Zulassungsbedingungen für Studieninteressierte mit ausländischer Vorbildung auf den Seiten der CRUS (Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten).

Neben den allgemeinen Immatrikulationsvoraussetzungen haben fremdsprachige Studienbewerberinnen und -bewerber den Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse zu erbringen.

Ergänzungsprüfung der Schweizer Universitäten (ECUS)

Je nach ausländischem Zulassungsausweis, kann die UZH die Zulassung von einer Ergänzungsprüfung abhängig machen, siehe länderspezifische Zulassungsbedingungen.
Die Ergänzungsprüfung wird nur einmal im Jahr im August durchgeführt. Entsprechende Bewerbungen sind daher ausschliesslich für das Herbstsemester möglich.

Unter welchen Bedingungen für Sie persönlich eine Zulassung zur UZH möglich ist, prüft die Zulassungsstelle. Informationen und Anmeldeformular zur Ergänzungsprüfung werden nach der Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen verschickt.

Fortgeschrittene Bachelorstudierende

Für Studierende, die bereits erfolgreich an einer anderen Universität studiert haben und nun an die Universität Zürich übertreten möchten, gelten die allgemeinen Zulassungsbedingungen. Über die Anrechnung der extern erbrachten Leistungen entscheidet die betreffende Fakultät.

Wiederimmatrikulation in den Lizentiats- oder Diplomstudiengang

Studierende, die früher bereits in einem Lizentiats- oder Diplomstudiengang immatrikuliert waren, können sich darauf mit der Zustimmung der Fakultät wiederimmatrikulieren. Falls eine schriftliche Zustimmung der Fakultät notwendig ist, werden Sie im Rahmen der Zulassungsprüfung aufgefordert, eine solche vorzulegen.